Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...
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Abbildung 7-5:<br />
Abbruch, Ausschluss oder<br />
Beenden der Teilnahme am<br />
Training nach Fremdmotivation<br />
(Täter häusliche<br />
<strong>Gewalt</strong>; in Prozent)<br />
und diejenigen, für die die fremdmotivation nicht genannt wurde. die<br />
gruppenunterschiede sind nicht signifikant, sie werden hier aber berichtet,<br />
weil gerade die Bedeutung der fremdmotivation für die täterarbeit<br />
umstritten ist.<br />
Quelle: datensatz täterprogramme Landesstiftung, n=203<br />
Verschiebungen finden hier im Bereich abbruch/ausschluss statt und<br />
die Kategorie „Sonstiges“ ist unterschiedlich hoch besetzt. der anteil<br />
derjenigen, die die gruppe abschließen, ist aber <strong>von</strong> der frage der Motivation<br />
durch auflagen und Weisungen nicht beeinflusst.<br />
die Wahrscheinlichkeit, den Kurs zu <strong>beenden</strong>, war auch bei denen, die<br />
sich freiwillig für den Kurs gemeldet hatten, und bei denen, die auf<br />
grund einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO gekommen waren,<br />
ähnlich hoch (76% bzw. 73% beendeten den Kurs regulär). allerdings<br />
zeichnet sich innerhalb des Bereichs der justiziellen Weisungen eine<br />
differenzierung ab: etwas ungünstiger <strong>als</strong> die nach §153a gewiesenen<br />
schneiden diejenigen ab, bei denen der Kursbesuch <strong>als</strong> Bewährungsauflage<br />
nach §§56ff StgB verordnet worden war. Sie <strong>beenden</strong> den Kurs<br />
nicht nur seltener, sondern nehmen auch etwas seltener regelmäßig<br />
teil (bei Bewährungsauflage nach §§56ff StgB: 74% regelmäßige teilnahme,<br />
bei Verfahrenseinstellung nach §153a StPO 88%) und bei ihnen<br />
wurde in geringerem Maß die Übernahme <strong>von</strong> Verantwortung festgestellt.<br />
diese ergebnisse sollten an größeren datensätzen repliziert werden,<br />
da sie hier nur <strong>als</strong> tendenzen berichtet werden können und auch<br />
regionale Spezifika abbilden können.<br />
Bei der Zunahme der Motivation und der Übernahme der Verantwortung<br />
spielt die dimension der freiwilligkeit bzw. des Zwangs keine<br />
signifikante Rolle: Weder die nennung <strong>von</strong> auflagen und Weisungen<br />
<strong>als</strong> Motivation, noch die form der Zugangswege (freiwillig, §153a StPO,<br />
§§56a StgB) beeinflussen die Wirksamkeit. auch bei 65% <strong>von</strong> denen,<br />
die auf grund <strong>von</strong> auflagen in die Kurse gekommen waren, stieg die<br />
Motivation.