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Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

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Die Teilnahme an einer<br />

Gruppe in deutscher<br />

Sprache setzt voraus, dass<br />

diese ausreichend<br />

beherrscht wird<br />

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Fehlende Sprachkompetenz <strong>als</strong> Kriterium, nicht zu weisen<br />

die teilnahme an einer gruppe in deutscher Sprache setzt voraus,<br />

dass diese ausreichend beherrscht wird. Kurse in anderen Sprachen<br />

sind noch selten. in freiburg wurde ein angebot in russischer Sprache<br />

aufgebaut, in Stuttgart gibt es einen türkischstämmigen Berater. die<br />

Positionen der Staatsanwaltschaften liegen zwischen „Ich brauche<br />

Albaner gar nicht erst in die Kurse zu schicken. Es funktioniert besser mit<br />

Druck“ auf der einen Seite und „Das überlasse ich JederMann, mit wem<br />

sie arbeiten wollen“ auf der anderen Seite. in der Regel wird weniger<br />

mit kulturellen Klischees <strong>als</strong> vielmehr mit der Sprachkompetenz argumentiert.<br />

Der Besuch einer anderen Maßnahme <strong>als</strong> des Täterprogramms<br />

kann <strong>als</strong> geeigneter angesehen und <strong>als</strong> Auflage verhängt werden<br />

entsprechend dem offenen Katalog des § 153a StPO steht der Staatsanwaltschaft<br />

eine breite Palette <strong>von</strong> Maßnahmen zur Verfügung, in die<br />

gewiesen werden kann, darunter z.B. die sog. therapieauflage: es werden<br />

in absprache mit den Parteien vorläufige einstellungen vorgenommen<br />

gegen die Bereitschaft, eine entgiftung zu machen, eine Paartherapie,<br />

eine Psychotherapie oder eine Suchttherapie zu beginnen. der<br />

Katalog ist nicht abgeschlossen und lässt jede geeignete auflage zu,<br />

z.B. auch das Zahlen <strong>von</strong> Schmerzensgeld. die auflage wird dem einzelfall<br />

entsprechend formuliert.<br />

einstellungen werden <strong>von</strong> der Staatsanwaltschaft auch nach § 59 StgB<br />

vorgenommen, mit der androhung einer geldstrafe, die zur Bewährung<br />

ausgesetzt und mit einer auflage verknüpft wird. Hier besteht das<br />

Problem, dass der Katalog der möglichen auflagen nicht offen ist und<br />

täterprogramme nicht enthält. Sie müssten unter „teilnahme an einer<br />

ambulanten Heilbehandlung oder einem entzug“ subsumiert werden.<br />

„Ich mache das manchmal, auch wenn das Gericht es nicht gern sieht<br />

und nicht immer akzeptiert. Aber dann habe ich die Akte vom Tisch,<br />

habe meinen Standpunkt klar gemacht, und das Gericht kann sich<br />

damit herumschlagen.“<br />

die Praxis unterscheidet sich darin, welche Weisungen bevorzugt und<br />

<strong>als</strong> bewährt eingestuft werden. in einer Region ist es die Weisung in<br />

eine familientherapie:<br />

„Es läuft gut, wenn Konflikte bearbeitet werden können, die hinter der<br />

<strong>Gewalt</strong> stehen. In den Familien brodelt es. Es braucht dann Klärungshilfen.“

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