Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...
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Für die Praxis der<br />
Einrichtungen der<br />
Täterarbeit bedeutet die<br />
Verfahrensvorgabe der<br />
Sechs-Monatsfrist eine<br />
Beschränkung des<br />
möglichen Zeitrahmens<br />
die Schwere der Schuld ist ein nicht hintergehbares Kriterium, auf das<br />
die Konzeptionen der täterprogramme auch eingestellt sind. allerdings<br />
werden die ‚weichen’ Kriterien, die sich aus den Zitaten entnehmen lassen,<br />
wie nachvollziehbarkeit, erstmalig- bzw. einmaligkeit und einstellung<br />
der frau, unterschiedlich gehandhabt und gewichtet.<br />
Die Sechs-Monatsfrist für das Ableisten der Auflage <strong>als</strong> Verfahrensvorgabe<br />
beschränkt die Teilnahmemöglichkeit<br />
Wird eine auflage erteilt, muss diese innerhalb einer bestimmten frist<br />
abgeleistet werden. dies sind bei einer vorläufigen Verfahrenseinstellung<br />
sechs Monate. Wie diese Bestimmung in der Praxis ausgelegt und<br />
gehandhabt wird, ist unterschiedlich. Wird sie streng angewandt, ist in<br />
vielen fällen eine teilnahme am Kurs nicht möglich und die Weisung<br />
wird nicht ausgesprochen, z.B. dann, wenn gruppen voll sind, oder<br />
wenn es noch Monate dauert, bis eine neue gruppe beginnen kann und<br />
der einstieg in eine laufende gruppe konzeptionell nicht vorgesehen<br />
ist, oder wenn die Kurse länger <strong>als</strong> sechs Monate andauern und eine<br />
ableistung innerhalb der vorgesehenen frist gar nicht möglich wäre. es<br />
gibt allerdings Beispiele, dass eine flexible Handhabung der Vorschrift<br />
Weisungen ermöglicht. Voraussetzung ist eine gute Kooperation und<br />
Kommunikation sowie die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, dass<br />
die Weisung eine geeignete Maßnahme ist, wie ein Beispiel aus einem<br />
interview zeigt:<br />
Bei Bedarf wird die Frist verlängert. Falls es länger dauert, bis der Beschuldigte<br />
den Kurs beginnen kann, dann lässt die Staatsanwaltschaft<br />
die Sechs-Monats-Frist mit dem Start des Kurses beginnen. Diese Praxis<br />
wurde nicht bemängelt. In einigen Fällen lässt sich die Staatsanwaltschaft<br />
vom Träger der Maßnahme einen Zwischenbericht geben. Wird<br />
darin eine positive Prognose ausgestellt und festgehalten, dass der<br />
Beschuldigte sich kooperativ verhält und mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
den Kurs nicht abbrechen wird, dann stellt sie im Einzelfall ein Verfahren<br />
ein, auch wenn die Auflage noch nicht völlig abgeleistet ist, um die Frist<br />
zu wahren.<br />
für die Praxis der einrichtungen der täterarbeit bedeutet die Verfahrensvorgabe<br />
der Sechs-Monatsfrist eine Beschränkung des möglichen<br />
Zeitrahmens. die täter sollten zudem zeitnah aufgenommen werden,<br />
denn eine lange Wartezeit verkürzt die verbleibende Zeit für das training.