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Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

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Für die Praxis der<br />

Einrichtungen der<br />

Täterarbeit bedeutet die<br />

Verfahrensvorgabe der<br />

Sechs-Monatsfrist eine<br />

Beschränkung des<br />

möglichen Zeitrahmens<br />

die Schwere der Schuld ist ein nicht hintergehbares Kriterium, auf das<br />

die Konzeptionen der täterprogramme auch eingestellt sind. allerdings<br />

werden die ‚weichen’ Kriterien, die sich aus den Zitaten entnehmen lassen,<br />

wie nachvollziehbarkeit, erstmalig- bzw. einmaligkeit und einstellung<br />

der frau, unterschiedlich gehandhabt und gewichtet.<br />

Die Sechs-Monatsfrist für das Ableisten der Auflage <strong>als</strong> Verfahrensvorgabe<br />

beschränkt die Teilnahmemöglichkeit<br />

Wird eine auflage erteilt, muss diese innerhalb einer bestimmten frist<br />

abgeleistet werden. dies sind bei einer vorläufigen Verfahrenseinstellung<br />

sechs Monate. Wie diese Bestimmung in der Praxis ausgelegt und<br />

gehandhabt wird, ist unterschiedlich. Wird sie streng angewandt, ist in<br />

vielen fällen eine teilnahme am Kurs nicht möglich und die Weisung<br />

wird nicht ausgesprochen, z.B. dann, wenn gruppen voll sind, oder<br />

wenn es noch Monate dauert, bis eine neue gruppe beginnen kann und<br />

der einstieg in eine laufende gruppe konzeptionell nicht vorgesehen<br />

ist, oder wenn die Kurse länger <strong>als</strong> sechs Monate andauern und eine<br />

ableistung innerhalb der vorgesehenen frist gar nicht möglich wäre. es<br />

gibt allerdings Beispiele, dass eine flexible Handhabung der Vorschrift<br />

Weisungen ermöglicht. Voraussetzung ist eine gute Kooperation und<br />

Kommunikation sowie die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, dass<br />

die Weisung eine geeignete Maßnahme ist, wie ein Beispiel aus einem<br />

interview zeigt:<br />

Bei Bedarf wird die Frist verlängert. Falls es länger dauert, bis der Beschuldigte<br />

den Kurs beginnen kann, dann lässt die Staatsanwaltschaft<br />

die Sechs-Monats-Frist mit dem Start des Kurses beginnen. Diese Praxis<br />

wurde nicht bemängelt. In einigen Fällen lässt sich die Staatsanwaltschaft<br />

vom Träger der Maßnahme einen Zwischenbericht geben. Wird<br />

darin eine positive Prognose ausgestellt und festgehalten, dass der<br />

Beschuldigte sich kooperativ verhält und mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

den Kurs nicht abbrechen wird, dann stellt sie im Einzelfall ein Verfahren<br />

ein, auch wenn die Auflage noch nicht völlig abgeleistet ist, um die Frist<br />

zu wahren.<br />

für die Praxis der einrichtungen der täterarbeit bedeutet die Verfahrensvorgabe<br />

der Sechs-Monatsfrist eine Beschränkung des möglichen<br />

Zeitrahmens. die täter sollten zudem zeitnah aufgenommen werden,<br />

denn eine lange Wartezeit verkürzt die verbleibende Zeit für das training.

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