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Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

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Abbildung 4-6:<br />

Anteil der Kontakte nach<br />

Aktenlage § 153a StPO und<br />

§§ 56ff StGB nach Einrichtungen<br />

(in Prozent)*<br />

tübingen/<br />

Reutlingen<br />

Herrenberg<br />

StOP Stuttgart<br />

Offenburg<br />

Ludwigsburg<br />

Pforzheim<br />

freiburg<br />

* Ohne Baden-Baden und Jugendamt Stuttgart wegen zu geringer fallzahl; fehlende<br />

Prozent zu 100%: weitere Möglichkeiten der aktenlage und andere formen <strong>von</strong> Zugängen,<br />

die hier nicht dargestellt werden.<br />

Quelle: datensatz täterprogramme Landesstiftung, n=424<br />

Karlsruhe<br />

JederMann<br />

gesamt<br />

die meisten fälle über die Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO (einstellung<br />

des Verfahrens bei der erfüllung <strong>von</strong> auflagen und Weisungen)<br />

wurden dem Projekt Pfunzkerle in Reutlingen und tübingen mit 84 %<br />

zugewiesen. auch die Projekte in Herrenberg, StOP Stuttgart, Offenburg<br />

und Ludwigsburg haben eine hohe anzahl <strong>von</strong> fällen auf dieser<br />

rechtlichen grundlage. dabei haben die Projekte in Ludwigsburg und<br />

Offenburg zusätzlich eine Zuweisung ihrer fälle auf der grundlage der<br />

Paragraphen 56 ff. StgB etwa in Höhe des arithmetischen Mittels aller<br />

Projekte.<br />

demgegenüber bekommt der Verein JederMann an seinen Standorten<br />

Heidelberg, Mannheim, Heilbronn und Schwäbisch Hall über 50% der<br />

fälle mit dem rechtlichen Hintergrund einer Strafaussetzung zur Bewährung<br />

mit auflage „anti-gewalt-training“, §§ 56 ff. StgB, zugewiesen<br />

und nur wenige <strong>von</strong> den Staatsanwaltschaften. Bei JederMann ist<br />

allerdings zu berücksichtigen, dass 31 % der fälle aus Justizvollzugsanstalten<br />

kommen und auf der grundlage des Vollzugsplanes an dem<br />

täterprogramm teilnehmen.<br />

Pforzheim, freiburg und Karlsruhe haben eine stärkere Zuweisung<br />

über die §§ 56 ff. StgB, <strong>als</strong> über den § 153a StPO, allerdings auf einem<br />

unterschiedlichen niveau. Pforzheim weist einen Wert <strong>von</strong> 82 % in der<br />

addition der beiden rechtlichen grundlagen auf, freiburg 70 %, während<br />

Karlsruhe mit 52 % die wenigsten fälle auf diesen grundlagen hat.<br />

Karlsruhe gleicht dies mit 21 % freiwilligen teilnehmern aus.<br />

Über alle Kurse verteilt halten sich die beiden rechtlichen grundlagen<br />

mit jeweils ca. einem drittel in etwa die Waage.

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