16.11.2012 Aufrufe

Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

34 „A program’s relationsship to<br />

the court, in particular, is crucial in<br />

reducing dropouts and violence.“<br />

(ebd.)<br />

Wenn der Träger mit<br />

dem Teilnehmer nicht<br />

arbeiten kann, wird er<br />

zurückverwiesen an die<br />

Staatsanwaltschaft<br />

gerade das Kriterium der Veränderungsbereitschaft kann auswirkungen<br />

auf die Wirksamkeit haben, wie uS-amerikanische Studien<br />

zeigten: Werden restriktiv nur hochmotivierte Männer gewiesen, ist<br />

die erfolgsquote des konkreten Kurses höher, <strong>als</strong> wenn Männer mit<br />

einer geringen Motivation und mit Problemen wie alkohol- und drogenabhängigkeit<br />

gewiesen werden (gondolf 1997a: 213). 34 eine solche<br />

restriktive Praxis mit hohen Zugangsschwellen birgt aber das Risiko,<br />

dass täter, bei denen die Motivation geweckt werden könnte, ausgeschlossen<br />

bleiben.<br />

Unterschiedliche Handhabungsmöglichkeiten des Kriteriums<br />

‚Alkoholprobleme’<br />

die Staatsanwaltschaften gehen überwiegend da<strong>von</strong> aus, dass Männer<br />

mit alkohol- und drogenproblemen nicht <strong>von</strong> den einrichtungen<br />

aufgenommen werden. Sie weisen einerseits darauf hin, dass sie ihrerseits<br />

die Möglichkeit haben, den Beschuldigten in entgiftung oder in<br />

eine alkoholtherapie bzw. in eine entsprechende Beratung zu weisen<br />

(diese Beratung umfasst aber z.B. in Offenburg nur drei Sitzungen). Sie<br />

sagen andererseits aber auch, dass sie den Kursleitungen die entscheidung<br />

überlassen, wen sie annehmen und wen nicht, und dass dies im<br />

erstgespräch oder im Vorfeld abgeklärt wird:<br />

„Wenn der Träger mit dem Teilnehmer nicht arbeiten kann, wird er<br />

zurückverwiesen an die Staatsanwaltschaft. Die Abklärung übernimmt<br />

die Gerichtshilfe.“<br />

„Bei erkennbaren Alkoholproblemen lassen wir die Gerichtshilfe<br />

ermitteln und einen Bericht fertigen. Dann stellen wir die vorläufige<br />

Einstellung auf mehrere Füße: Auflage Täterkurs und Auflage Alkoholberatung.“<br />

eine Weisung in eine kurze Beratung allein wird <strong>als</strong> nicht sinnvoll eingeschätzt.<br />

„Nur bei denjenigen, die ein Problembewusstsein mitbringen, oder wo<br />

es gelingt, den Mann zu einer Suchttherapie zu bewegen. Bei fehlender<br />

Motivation sehe ich keinen Sinn darin.“<br />

in den interviews wird deutlich, dass ein guter Kontakt zu dem träger<br />

des Kurses vor Ort das Zutrauen in dessen entscheidungskompetenzen<br />

verstärkt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!