Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...
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[ Vorwort ] Liebe Leserinnen und Leser!<br />
Herbert Moser<br />
Geschäftsführer der LAnDeSStIftunG<br />
Baden-Württemberg<br />
gewalt im häuslichen Bereich ist die in unserer gesellschaft am wei-<br />
testen verbreitete form <strong>von</strong> gewalt. Sie zu erkennen ist nicht einfach,<br />
denn sie wird nicht öffentlich sichtbar, sondern geschieht im privaten<br />
Raum. dagegen vorzugehen ist ein wichtiges gesellschaftliches anliegen<br />
und neben der polizeilichen arbeit gilt es, Hilfen anzubieten.<br />
die Landesstiftung Baden-Württemberg engagiert sich bereits seit<br />
Jahren in besonderem Maße für gewaltprävention im häuslichen Bereich<br />
und hat dazu mehrere förderprogramme realisiert. im Rahmen<br />
des Programms „anti-gewalt-training“ wurden insgesamt 23 Projekte<br />
mit einem Volumen <strong>von</strong> 750.000 euro in nahezu allen Regionen<br />
Baden-Württembergs gefördert und erfolgreich durchgeführt. die<br />
ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung möchten wir ihnen<br />
mit der vorliegenden Broschüre vorstellen. die Landesstiftung hat<br />
mit diesem Programm einen Beitrag geleistet, der den aufbau eines<br />
flächendeckenden angebotes <strong>von</strong> anti-gewalt-trainingskursen im<br />
Land Baden-Württemberg mit ermöglicht.<br />
die Landesstiftung hat bei diesem förderprogramm im Sinne einer<br />
nachhaltigen gewaltprävention bewusst auf der täterseite angesetzt.<br />
das erlernen bestimmter sozialer Verhaltensmuster zur Vermeidung<br />
<strong>von</strong> Wiederholungstaten ist mittelbar auch Opferschutz. für die Opfer<br />
<strong>von</strong> gewalt in Baden-Württemberg gibt es bereits eine gewachsene<br />
Struktur an Beratungs- und Hilfeeinrichtungen in kommunaler und<br />
in freier trägerschaft. für täter gibt es hingegen wenig soziale angebote.<br />
Sie suchen selten Beratung und Hilfe, sondern neigen dazu, ihre<br />
gewalttaten zu leugnen, zu bagatellisieren oder zu rechtfertigen. die<br />
Staatsanwaltschaften und Strafgerichte können die Motivation der<br />
täter zu einem anti-gewalt-training stärken, indem sie Strafverfahren<br />
mit Zustimmung der Beschuldigten gegen die auflage, an einer<br />
Beratung bzw. einem anti-gewalt-training teilzunehmen, vorläufig<br />
einstellen.<br />
Ziel des anti-gewalt-trainings ist es, den tätern in einem ersten Schritt<br />
ihre Verhaltensmuster bewusst zu machen und ihnen beizubringen,<br />
die Verantwortung für ihr tun zu übernehmen. dies ist die Vorausset-