Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...
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Auflagen seitens der<br />
Staatsanwaltschaft werden<br />
somit überwiegend<br />
für (aus Sicht der Justiz)<br />
leichte bis mittelschwere<br />
Fälle erteilt<br />
alle befragten Staatsanwaltschaften nannten <strong>als</strong> Kriterium die Schwere<br />
der Schuld. Sie muss so gering sein, dass eine vorläufige einstellung<br />
des Verfahrens gerechtfertigt ist. auf der anderen Seite darf die Schwere<br />
der Schuld nicht zu gering sein. ist sie <strong>als</strong> sehr gering einzustufen,<br />
muss ohne auflagen eingestellt werden bzw. kann nur in Programme<br />
gewiesen werden, die wenige Sitzungen umfassen.<br />
„Wenn es so genannte einmalige Taten sind und es gibt keine Hinweise,<br />
dass der Beschuldigte alle seine Frauen schlägt, dann stelle ich ohne<br />
Auflage ein und verhänge eine Geldstrafe.“<br />
“Es muss schon etwas vorgefallen sein, um die Weisung begründen zu<br />
können. Erstmalige Vorfälle mit vielleicht einer Ohrfeige und die Frau<br />
sieht selbst kein Problem – das wäre kein ausreichender Anlass.“<br />
„Sind die Vorfälle nicht gravierend oder unter Umständen nicht nachvollziehbar,<br />
dann ist ein Kurs <strong>von</strong> 60 Stunden nicht angemessen.“<br />
„Es bedarf schwererer Vorfälle, um ein ausreichendes Druckmittel in<br />
der Hand zu haben, das hinter der vorläufigen Einstellung steht, z.B. ein<br />
Tatbestand, der 40 bis 50 Tagessätzen Geldstrafe entspricht.“<br />
„Handelt es sich um mehrere Vorstrafen wegen <strong>Gewalt</strong>, dann streben<br />
wir statt der Weisung eine Haftstrafe an.“<br />
auflagen seitens der Staatsanwaltschaft werden somit überwiegend<br />
für (aus Sicht der Justiz) leichte bis mittelschwere fälle erteilt. Ob die<br />
Schuld schwer oder eher gering ist, wird anhand der in der Staatsanwaltschaft<br />
üblichen Praxis eingeschätzt: Reicht die aktenlage für eine<br />
anklage oder nicht? ein weiteres Maß ist die anzahl und Höhe der tagessätze,<br />
wenn eine geldstrafe verhängt werden kann. auch wenn seitens<br />
der gerichte gewiesen wird, kommt dieses Kriterium zum tragen:<br />
die Schwere der Schuld muss einer Bewährungsstrafe und damit einer<br />
Bewährungsauflage angemessen sein.<br />
das bedeutet jedoch nicht, dass die Maßnahmen grundsätzlich für<br />
Wiederholungstäter <strong>als</strong> ungeeignet angesehen werden. interessant<br />
ist, dass einzelne Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft <strong>als</strong> Wiederholungstäter<br />
nicht nur diejenigen Männer ansehen, die ihre Partnerin oft<br />
bzw. über längere Zeiträume misshandeln, sondern dass im Sinne einer<br />
gefährdungsabklärung auch bedacht wird, dass sich dieses Verhalten<br />
nach einer trennung fortsetzen kann.<br />
Weisungen in die täterprogramme kommen in fällen schwerer gewalt<br />
dann nicht zum tragen, wenn die Staatsanwaltschaft die akte zur anklageerhebung<br />
an die gerichte weitergibt, die gerichte jedoch ihrerseits<br />
keine Weisungen aussprechen.