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Häusliche Gewalt beenden: Verhaltensänderung von Tätern als ...

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Auflagen seitens der<br />

Staatsanwaltschaft werden<br />

somit überwiegend<br />

für (aus Sicht der Justiz)<br />

leichte bis mittelschwere<br />

Fälle erteilt<br />

alle befragten Staatsanwaltschaften nannten <strong>als</strong> Kriterium die Schwere<br />

der Schuld. Sie muss so gering sein, dass eine vorläufige einstellung<br />

des Verfahrens gerechtfertigt ist. auf der anderen Seite darf die Schwere<br />

der Schuld nicht zu gering sein. ist sie <strong>als</strong> sehr gering einzustufen,<br />

muss ohne auflagen eingestellt werden bzw. kann nur in Programme<br />

gewiesen werden, die wenige Sitzungen umfassen.<br />

„Wenn es so genannte einmalige Taten sind und es gibt keine Hinweise,<br />

dass der Beschuldigte alle seine Frauen schlägt, dann stelle ich ohne<br />

Auflage ein und verhänge eine Geldstrafe.“<br />

“Es muss schon etwas vorgefallen sein, um die Weisung begründen zu<br />

können. Erstmalige Vorfälle mit vielleicht einer Ohrfeige und die Frau<br />

sieht selbst kein Problem – das wäre kein ausreichender Anlass.“<br />

„Sind die Vorfälle nicht gravierend oder unter Umständen nicht nachvollziehbar,<br />

dann ist ein Kurs <strong>von</strong> 60 Stunden nicht angemessen.“<br />

„Es bedarf schwererer Vorfälle, um ein ausreichendes Druckmittel in<br />

der Hand zu haben, das hinter der vorläufigen Einstellung steht, z.B. ein<br />

Tatbestand, der 40 bis 50 Tagessätzen Geldstrafe entspricht.“<br />

„Handelt es sich um mehrere Vorstrafen wegen <strong>Gewalt</strong>, dann streben<br />

wir statt der Weisung eine Haftstrafe an.“<br />

auflagen seitens der Staatsanwaltschaft werden somit überwiegend<br />

für (aus Sicht der Justiz) leichte bis mittelschwere fälle erteilt. Ob die<br />

Schuld schwer oder eher gering ist, wird anhand der in der Staatsanwaltschaft<br />

üblichen Praxis eingeschätzt: Reicht die aktenlage für eine<br />

anklage oder nicht? ein weiteres Maß ist die anzahl und Höhe der tagessätze,<br />

wenn eine geldstrafe verhängt werden kann. auch wenn seitens<br />

der gerichte gewiesen wird, kommt dieses Kriterium zum tragen:<br />

die Schwere der Schuld muss einer Bewährungsstrafe und damit einer<br />

Bewährungsauflage angemessen sein.<br />

das bedeutet jedoch nicht, dass die Maßnahmen grundsätzlich für<br />

Wiederholungstäter <strong>als</strong> ungeeignet angesehen werden. interessant<br />

ist, dass einzelne Vertreterinnen der Staatsanwaltschaft <strong>als</strong> Wiederholungstäter<br />

nicht nur diejenigen Männer ansehen, die ihre Partnerin oft<br />

bzw. über längere Zeiträume misshandeln, sondern dass im Sinne einer<br />

gefährdungsabklärung auch bedacht wird, dass sich dieses Verhalten<br />

nach einer trennung fortsetzen kann.<br />

Weisungen in die täterprogramme kommen in fällen schwerer gewalt<br />

dann nicht zum tragen, wenn die Staatsanwaltschaft die akte zur anklageerhebung<br />

an die gerichte weitergibt, die gerichte jedoch ihrerseits<br />

keine Weisungen aussprechen.

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