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DAS GRüNDER-ABC › CHECKLISTE FIRMENGRÜNDUNG<br />
Firmennamen<br />
bestimmen<br />
Firmennamen<br />
bestimmen<br />
Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />
Legen Sie den Firmennamen fest. Es empfiehlt si<strong>ch</strong>, die Verfügbarkeit des geplanten Namens zu klären, damit<br />
es zu keinen Auseinandersetzungen mit Firmen kommt, die einen ähnli<strong>ch</strong>en Namen führen. Sie können beim<br />
Eidg. Amt für das Handelsregister unter www.regix.<strong>ch</strong> eine Firmenre<strong>ch</strong>er<strong>ch</strong>e in Auftrag geben.<br />
Einzelunternehmen GmbH AG<br />
Beim Einzelunternehmen muss Ihr Na<strong>ch</strong>name im<br />
Firmennamen enthalten sein.<br />
Bea<strong>ch</strong>ten Sie, dass in der Firmenbezei<strong>ch</strong>nung<br />
die Re<strong>ch</strong>tsform (AG / GmbH) angegeben werden muss.<br />
Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />
Anmeldung URL Reservieren Sie die gewüns<strong>ch</strong>te/verfügbare URL bei der Stiftung SWITCH www.swit<strong>ch</strong>.<strong>ch</strong> oder einem anderen<br />
Anbieter. Dauer 2 bis 4 Arbeitstage. Kosten: Ersteintragung sowie jährli<strong>ch</strong>e Gebühr jeweils CHF 17.<br />
Bereitstellung<br />
Briefs<strong>ch</strong>aften und<br />
Internet-<br />
Auftritt<br />
Prüfung der Pfli<strong>ch</strong>t<br />
zur Eintragung<br />
im HR<br />
Festlegung<br />
Höhe Kapital und<br />
Libe rierung<br />
Organe<br />
bestimmen<br />
Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />
Entwickeln Sie Ihr Logo und Ihre Corporate Identity für die Briefs<strong>ch</strong>aften und den Internet-Auftritt. Ziehen Sie<br />
wenn mögli<strong>ch</strong> eine Fa<strong>ch</strong>person bei. Wenn Sie Ihr Logo als Bildmarke s<strong>ch</strong>ützen mö<strong>ch</strong>ten, ist es beim Institut für<br />
Geistiges Eigentum IGE www.ige.<strong>ch</strong> anzumelden. Behalten Sie im Hinterkopf, dass der visuelle Auftritt zwar<br />
wi<strong>ch</strong>tig ist, Sie aber in erster Linie an Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung sowie an Ihrer Kundenorientierung<br />
gemessen werden. Bea<strong>ch</strong>ten Sie die Firmengebrau<strong>ch</strong>spfli<strong>ch</strong>t gemäss Art. 954a OR: In der Korrespondenz, auf<br />
Bestells<strong>ch</strong>einen und Re<strong>ch</strong>nungen sowie in Bekanntma<strong>ch</strong>ungen muss die im HR eingetragene Firma oder der im<br />
HR eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzli<strong>ch</strong> können Kurzbezei<strong>ch</strong>nungen,<br />
Logos, Ges<strong>ch</strong>äftsbezei<strong>ch</strong>nungen, Enseignes und ähnli<strong>ch</strong>e Angaben verwendet werden.<br />
Einzelunternehmen<br />
Natürli<strong>ch</strong>e Personen, die ein na<strong>ch</strong> kaufmännis<strong>ch</strong>er Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres<br />
Roheinnahmen von mind. CHF 100 000 (Jahresumsatz) erzielen, sind verpfli<strong>ch</strong>tet, ihr Einzelunternehmen ins<br />
HR eintragen zu lassen (Art. 36 HRegV). HRegV siehe www.admin.<strong>ch</strong> > Dokumentation > Gesetzgebung ><br />
Syste matis<strong>ch</strong>e Sammlung (Su<strong>ch</strong>en na<strong>ch</strong> dem Begriff «hregv»)<br />
Gründung<br />
Einzelunternehmen GmbH AG<br />
keine<br />
Vorkehrungen<br />
erforderli<strong>ch</strong><br />
Legen Sie die Höhe des Stammkapitals<br />
(mind. CHF 20 000) und die Höhe der<br />
Stammanteile (mind. CHF 100) fest und<br />
bestimmen Sie, wie die Anteile auf die<br />
einzelnen Gründer auf geteilt werden sollen.<br />
Ents<strong>ch</strong>eiden Sie si<strong>ch</strong> für die Art der Liberierung<br />
(Bareinzahlung, Sa<strong>ch</strong>einlage mit oder<br />
ohne Liegens<strong>ch</strong>aft, Verre<strong>ch</strong>nung), wobei<br />
die Stammeinlagen vollständig einbezahlt<br />
werden müssen. Eröffnen Sie für die<br />
Bareinzahlung ein Sperrkonto bei der Bank<br />
Ihrer Wahl.<br />
Einzelunternehmen GmbH AG<br />
keine<br />
Vor kehrungen<br />
erforderli<strong>ch</strong><br />
keine Vorkehrungen erforderli<strong>ch</strong><br />
Alle Gesells<strong>ch</strong>after üben die Ges<strong>ch</strong>äftsführung<br />
gemeinsam aus. Die Statuten können<br />
die Ges<strong>ch</strong>äftsführung abwei<strong>ch</strong>end regeln.<br />
Jeder Ges<strong>ch</strong>äftsführer ist zur Vertretung der<br />
Gesells<strong>ch</strong>aft bere<strong>ch</strong>tigt. Die Statuten können<br />
die Vertretung abwei<strong>ch</strong>end regeln, jedo<strong>ch</strong><br />
muss mind. 1 Ges<strong>ch</strong>äftsführer zur Vertretung<br />
befugt sein.<br />
Legen Sie die Höhe des Aktienkapitals (mind.<br />
CHF 100 000) und den Nennwert der Aktien<br />
(mind. 1 Rappen) fest und bestimmen Sie,<br />
wie die Aktien auf die einzelnen Gründer aufgeteilt<br />
werden sollen.<br />
Ents<strong>ch</strong>eiden Sie si<strong>ch</strong> für die Art der Liberierung<br />
(Bar ein zah lung, Sa<strong>ch</strong> einlage mit oder ohne<br />
Liegens<strong>ch</strong>aft, Ver re<strong>ch</strong>nung) und wie viel vom<br />
Aktienkapital bei der Grün dung einbezahlt bzw.<br />
dur<strong>ch</strong> Ver re<strong>ch</strong>nung oder Sa<strong>ch</strong> einlage gedeckt<br />
werden soll (mind. CHF 50 000, wobei bei jeder<br />
Aktie mind. 20 % des Nennwertes einzu bezahlen<br />
ist). Eröffnen Sie für die Bareinzahlung<br />
ein Sperrkonto bei der Bank Ihrer Wahl.<br />
Bestimmen Sie die Person oder Personen, die<br />
im VR Einsitz nehmen werden. Diese können,<br />
müssen aber ni<strong>ch</strong>t Aktionäre sein. Ein wirkungsvoller<br />
VR setzt si<strong>ch</strong> aus Personen zusammen,<br />
die si<strong>ch</strong> ergänzende Fähigkeiten, Erfahrungen<br />
und Beziehungsnetze einbringen.<br />
Soweit die Ges<strong>ch</strong>äftsführung ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong><br />
ein Organisationsreglement übertragen<br />
worden ist, steht sie allen Mitgliedern des<br />
Verwaltungsrates gesamthaft zu.<br />
Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement<br />
ni<strong>ch</strong>ts anderes, so steht<br />
die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied<br />
des Verwaltungsrates einzeln zu. Mindestens<br />
ein Mitglied des Verwaltungsrates muss<br />
zur Vertretung befugt sein.<br />
<strong>gründen</strong><br />
Mai 2011<br />
November 2012<br />
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