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DAS GRüNDER-ABC › CHECKLISTE FIRMENGRÜNDUNG<br />

Firmennamen<br />

bestimmen<br />

Firmennamen<br />

bestimmen<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

Legen Sie den Firmennamen fest. Es empfiehlt si<strong>ch</strong>, die Verfügbarkeit des geplanten Namens zu klären, damit<br />

es zu keinen Auseinandersetzungen mit Firmen kommt, die einen ähnli<strong>ch</strong>en Namen führen. Sie können beim<br />

Eidg. Amt für das Handelsregister unter www.regix.<strong>ch</strong> eine Firmenre<strong>ch</strong>er<strong>ch</strong>e in Auftrag geben.<br />

Einzelunternehmen GmbH AG<br />

Beim Einzelunternehmen muss Ihr Na<strong>ch</strong>name im<br />

Firmennamen enthalten sein.<br />

Bea<strong>ch</strong>ten Sie, dass in der Firmenbezei<strong>ch</strong>nung<br />

die Re<strong>ch</strong>tsform (AG / GmbH) angegeben werden muss.<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

Anmeldung URL Reservieren Sie die gewüns<strong>ch</strong>te/verfügbare URL bei der Stiftung SWITCH www.swit<strong>ch</strong>.<strong>ch</strong> oder einem anderen<br />

Anbieter. Dauer 2 bis 4 Arbeitstage. Kosten: Ersteintragung sowie jährli<strong>ch</strong>e Gebühr jeweils CHF 17.<br />

Bereitstellung<br />

Briefs<strong>ch</strong>aften und<br />

Internet-<br />

Auftritt<br />

Prüfung der Pfli<strong>ch</strong>t<br />

zur Eintragung<br />

im HR<br />

Festlegung<br />

Höhe Kapital und<br />

Libe rierung<br />

Organe<br />

bestimmen<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

Entwickeln Sie Ihr Logo und Ihre Corporate Identity für die Briefs<strong>ch</strong>aften und den Internet-Auftritt. Ziehen Sie<br />

wenn mögli<strong>ch</strong> eine Fa<strong>ch</strong>person bei. Wenn Sie Ihr Logo als Bildmarke s<strong>ch</strong>ützen mö<strong>ch</strong>ten, ist es beim Institut für<br />

Geistiges Eigentum IGE www.ige.<strong>ch</strong> anzumelden. Behalten Sie im Hinterkopf, dass der visuelle Auftritt zwar<br />

wi<strong>ch</strong>tig ist, Sie aber in erster Linie an Ihrem Produkt bzw. Ihrer Dienstleistung sowie an Ihrer Kundenorientierung<br />

gemessen werden. Bea<strong>ch</strong>ten Sie die Firmengebrau<strong>ch</strong>spfli<strong>ch</strong>t gemäss Art. 954a OR: In der Korrespondenz, auf<br />

Bestells<strong>ch</strong>einen und Re<strong>ch</strong>nungen sowie in Bekanntma<strong>ch</strong>ungen muss die im HR eingetragene Firma oder der im<br />

HR eingetragene Name vollständig und unverändert angegeben werden. Zusätzli<strong>ch</strong> können Kurzbezei<strong>ch</strong>nungen,<br />

Logos, Ges<strong>ch</strong>äftsbezei<strong>ch</strong>nungen, Enseignes und ähnli<strong>ch</strong>e Angaben verwendet werden.<br />

Einzelunternehmen<br />

Natürli<strong>ch</strong>e Personen, die ein na<strong>ch</strong> kaufmännis<strong>ch</strong>er Art geführtes Gewerbe betreiben und während eines Jahres<br />

Roheinnahmen von mind. CHF 100 000 (Jahresumsatz) erzielen, sind verpfli<strong>ch</strong>tet, ihr Einzelunternehmen ins<br />

HR eintragen zu lassen (Art. 36 HRegV). HRegV siehe www.admin.<strong>ch</strong> > Dokumentation > Gesetzgebung ><br />

Syste matis<strong>ch</strong>e Sammlung (Su<strong>ch</strong>en na<strong>ch</strong> dem Begriff «hregv»)<br />

Gründung<br />

Einzelunternehmen GmbH AG<br />

keine<br />

Vorkehrungen<br />

erforderli<strong>ch</strong><br />

Legen Sie die Höhe des Stammkapitals<br />

(mind. CHF 20 000) und die Höhe der<br />

Stammanteile (mind. CHF 100) fest und<br />

bestimmen Sie, wie die Anteile auf die<br />

einzelnen Gründer auf geteilt werden sollen.<br />

Ents<strong>ch</strong>eiden Sie si<strong>ch</strong> für die Art der Liberierung<br />

(Bareinzahlung, Sa<strong>ch</strong>einlage mit oder<br />

ohne Liegens<strong>ch</strong>aft, Verre<strong>ch</strong>nung), wobei<br />

die Stammeinlagen vollständig einbezahlt<br />

werden müssen. Eröffnen Sie für die<br />

Bareinzahlung ein Sperrkonto bei der Bank<br />

Ihrer Wahl.<br />

Einzelunternehmen GmbH AG<br />

keine<br />

Vor kehrungen<br />

erforderli<strong>ch</strong><br />

keine Vorkehrungen erforderli<strong>ch</strong><br />

Alle Gesells<strong>ch</strong>after üben die Ges<strong>ch</strong>äftsführung<br />

gemeinsam aus. Die Statuten können<br />

die Ges<strong>ch</strong>äftsführung abwei<strong>ch</strong>end regeln.<br />

Jeder Ges<strong>ch</strong>äftsführer ist zur Vertretung der<br />

Gesells<strong>ch</strong>aft bere<strong>ch</strong>tigt. Die Statuten können<br />

die Vertretung abwei<strong>ch</strong>end regeln, jedo<strong>ch</strong><br />

muss mind. 1 Ges<strong>ch</strong>äftsführer zur Vertretung<br />

befugt sein.<br />

Legen Sie die Höhe des Aktienkapitals (mind.<br />

CHF 100 000) und den Nennwert der Aktien<br />

(mind. 1 Rappen) fest und bestimmen Sie,<br />

wie die Aktien auf die einzelnen Gründer aufgeteilt<br />

werden sollen.<br />

Ents<strong>ch</strong>eiden Sie si<strong>ch</strong> für die Art der Liberierung<br />

(Bar ein zah lung, Sa<strong>ch</strong> einlage mit oder ohne<br />

Liegens<strong>ch</strong>aft, Ver re<strong>ch</strong>nung) und wie viel vom<br />

Aktienkapital bei der Grün dung einbezahlt bzw.<br />

dur<strong>ch</strong> Ver re<strong>ch</strong>nung oder Sa<strong>ch</strong> einlage gedeckt<br />

werden soll (mind. CHF 50 000, wobei bei jeder<br />

Aktie mind. 20 % des Nennwertes einzu bezahlen<br />

ist). Eröffnen Sie für die Bareinzahlung<br />

ein Sperrkonto bei der Bank Ihrer Wahl.<br />

Bestimmen Sie die Person oder Personen, die<br />

im VR Einsitz nehmen werden. Diese können,<br />

müssen aber ni<strong>ch</strong>t Aktionäre sein. Ein wirkungsvoller<br />

VR setzt si<strong>ch</strong> aus Personen zusammen,<br />

die si<strong>ch</strong> ergänzende Fähigkeiten, Erfahrungen<br />

und Beziehungsnetze einbringen.<br />

Soweit die Ges<strong>ch</strong>äftsführung ni<strong>ch</strong>t dur<strong>ch</strong><br />

ein Organisationsreglement übertragen<br />

worden ist, steht sie allen Mitgliedern des<br />

Verwaltungsrates gesamthaft zu.<br />

Bestimmen die Statuten oder das Organisationsreglement<br />

ni<strong>ch</strong>ts anderes, so steht<br />

die Vertretungsbefugnis jedem Mitglied<br />

des Verwaltungsrates einzeln zu. Mindestens<br />

ein Mitglied des Verwaltungsrates muss<br />

zur Vertretung befugt sein.<br />

<strong>gründen</strong><br />

Mai 2011<br />

November 2012<br />

75

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