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gründen-hoch-3 - Gruenden.ch

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DAS GRüNDER-ABC › CHECKLISTE FIRMENGRÜNDUNG<br />

Anmeldung bei der<br />

Aus glei<strong>ch</strong>s kasse<br />

bzw. Familienausglei<strong>ch</strong>skasse<br />

Weitere<br />

Anmel dungen<br />

Klärung<br />

Mehr wertsteuerpfli<strong>ch</strong>t<br />

Abs<strong>ch</strong>luss der<br />

er forderli<strong>ch</strong>en<br />

Ver si<strong>ch</strong>erungen<br />

Massnahmen zur<br />

steuerli<strong>ch</strong>en<br />

Optimierung<br />

80 <strong>gründen</strong><br />

Einzelunternehmen<br />

Wenden Sie si<strong>ch</strong> bezügli<strong>ch</strong> der Anmeldung Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der AHV-Beitragspfli<strong>ch</strong>t<br />

und der Familienzulagen für Ihre Arbeitnehmenden an die für Sie zuständige Ausglei<strong>ch</strong>skasse bzw. Familienausglei<strong>ch</strong>skasse.<br />

Mehr Informationen: www.ausglei<strong>ch</strong>skasse.<strong>ch</strong><br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

In der Regel wird für die Anmeldung der Ges<strong>ch</strong>äfts-Telefonnummer der HR-Auszug bzw. der HR-Eintrag verlangt.<br />

Unter bestimmten Umständen ist pro Telefon- bzw. Fax-Nummer eine Kaution zu leisten (Kosten um die CHF 800).<br />

Das Strassenverkehrsamt verlangt für die Einlösung von Firmenfahrzeugen und den Kontrolls<strong>ch</strong>ilderbezug die<br />

Vorweisung des HR-Auszuges.<br />

Na<strong>ch</strong> der Gründung<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

Mehrwertsteuerpfli<strong>ch</strong>tig ist, wer eine gewerbli<strong>ch</strong>e und berufli<strong>ch</strong>e Tätigkeit selbständig ausübt, und zwar unabhängig<br />

davon, ob eine Gewinnabsi<strong>ch</strong>t besteht oder ni<strong>ch</strong>t.<br />

Gemäss Mehrwertsteuergesetz MWSTG ist steuerpfli<strong>ch</strong>tig, wer einen Jahres-Umsatz für Leistungen im Inland<br />

≥ CHF 100 000 erwirts<strong>ch</strong>aftet (Art. 10 Abs. 2 lit. a–c MWSTG). Befreit von der Steuerpfli<strong>ch</strong>t sind: Unternehmen<br />

mit Inland-Umsatz < CHF 100 000; ni<strong>ch</strong>t gewinnstrebige, ehrenamtli<strong>ch</strong> geführte Sport-, Kultur-Vereine oder<br />

gemeinnützige Institutionen mit Inland-Umsatz < CHF 150 000; Unternehmen mit Sitz im Ausland, wel<strong>ch</strong>e auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong><br />

der Bezugssteuer unterliegende Leistungen erbringen.<br />

Sobald Sie die Voraussetzungen der Steuerpfli<strong>ch</strong>t erfüllen, müssen Sie si<strong>ch</strong> unaufgefordert innerhalb von<br />

30 Tagen na<strong>ch</strong> Erfüllung der Kriterien bei der Eidg. Steuerverwaltung in Bern s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> anmelden. Die Steuerpfli<strong>ch</strong>t<br />

beginnt gemäss Art. 14 MWSTG mit Aufnahme der unternehmeris<strong>ch</strong>en Tätigkeit.<br />

Es steht grundsätzli<strong>ch</strong> jedem Unternehmen frei, si<strong>ch</strong> bei der MWST anzumelden, au<strong>ch</strong> wenn keine Steuerpfli<strong>ch</strong>t<br />

besteht. Siehe hierzu die Informationen in der Bros<strong>ch</strong>üre MWST-Info 02 Steuerpfli<strong>ch</strong>t.<br />

Für die Anmeldung bei der MWST sowie die Abklärung der Mehrwertsteuerpfli<strong>ch</strong>t kann dasselbe Formular<br />

genutzt und online ausgefüllt werden. Die ESTV empfiehlt jedo<strong>ch</strong>, das Dokument re<strong>ch</strong>tsgültig zu unterzei<strong>ch</strong>nen<br />

und auf dem Postweg an die ESTV einzurei<strong>ch</strong>en.<br />

Empfehlenswert ist au<strong>ch</strong> im Vorfeld zu klären, ob Sie die Voraussetzungen für eine der vereinfa<strong>ch</strong>ten Abre<strong>ch</strong>nungsvarianten<br />

(Saldosteuersatzmethode gemäss Art. 37 MWSTG oder Abre<strong>ch</strong>nung na<strong>ch</strong> vereinnahmten<br />

Entgelten gemäss Art. 39 Abs. 2 MWSTG) erfüllen.<br />

Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) wird die se<strong>ch</strong>sstellige MWST-Nummer per 1. 1. 2014 ablösen.<br />

Das UID-Gesetz ist seit 1.1.2011 in Kraft. Als Folge davon wurde jedem Unternehmen in der S<strong>ch</strong>weiz eine einheitli<strong>ch</strong>e<br />

Identifikationsnummer zugeteilt. Der Eintrag im offiziellen UID-Register des BFS ist für die Unternehmen<br />

kostenlos. Die ESTV empfiehlt, bereits jetzt die UID-Nummer mit dem Zusatz MWST zu verwenden. Es gilt jedo<strong>ch</strong><br />

zu bea<strong>ch</strong>ten, dass mit der Anmeldung der UID-Nummer ni<strong>ch</strong>t automatis<strong>ch</strong> die MWST-Nummer beantragt wird.<br />

Diese muss gesondert eingeholt werden.<br />

Mehr Informationen unter www.estv.admin.<strong>ch</strong><br />

GmbH AG<br />

Die MWST-Nummer kann bereits vor dem Eintrag ins HR beantragt wer den. Gültig wird sie allerdings erst<br />

na<strong>ch</strong> dem Eintrag der Firma im HR.<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

S<strong>ch</strong>liessen Sie die erforderli<strong>ch</strong>en Sa<strong>ch</strong>versi<strong>ch</strong>erungen (u. a. Feuer, Wasser, Betriebshafptfli<strong>ch</strong>t) ab. Diese kosten<br />

in der Regel zwis<strong>ch</strong>en CHF 1000 und 5000 pro Jahr.<br />

Ebenfalls abzus<strong>ch</strong>liessen sind die Personenversi<strong>ch</strong>erungen, die bereits unter dem Titel «Vorabklärung<br />

erforderli<strong>ch</strong>e Versi<strong>ch</strong>erungen» weiter vorne (S. 74) dargelegt wurden.<br />

Alle drei Re<strong>ch</strong>tsformen<br />

Der Jahresabs<strong>ch</strong>luss muss gesetzeskonform sein. Anfangs 2013 tritt voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> das neue Re<strong>ch</strong>nungslegungsre<strong>ch</strong>t<br />

in Kraft. Dieses kann ab dem Tag der Inkraftsetzung angewendet werden. Na<strong>ch</strong> Ablauf der zweijährigen<br />

Übergangsfrist (voraussi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> anfangs 2015) tritt es für alle Unternehmungen in Kraft. Darüber hinaus sind<br />

Steueroptimierungen in der Jahresre<strong>ch</strong>nung mögli<strong>ch</strong>. In der S<strong>ch</strong>weiz ist es na<strong>ch</strong> wie vor erlaubt, stille Reserven<br />

zu bilden. Die steuerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Vorgaben unters<strong>ch</strong>eiden si<strong>ch</strong> von Kanton zu Kanton. Deshalb empfiehlt es si<strong>ch</strong>,<br />

einen Treuhänder oder Steuerberater für die Steueroptimierung des Jahresabs<strong>ch</strong>lusses beizuziehen.<br />

Die steuerli<strong>ch</strong>e Situation kann sowohl für das Unternehmen als au<strong>ch</strong> für den Unternehmer/die Unternehmerin<br />

auf privater Ebene optimiert werden. Privatpersonen können beispielsweise Beiträge an die Säule 3a leisten oder<br />

si<strong>ch</strong> in die Pensionskasse einkaufen, sofern sie einer Vorsorgeeinri<strong>ch</strong>tung anges<strong>ch</strong>lossen sind.

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