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LUFTWAFFEN - Netteverlag

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logischen Personal für Windmessungen<br />

genutzt werden. Alternativ standen Flugblattraketen<br />

zur Verfügung. Diese kamen<br />

aber nicht zum „scharfen“ Einsatz.<br />

Ein Ballonzug der PSK-Truppe lässt<br />

in der Auflassstellung Ballone<br />

mit Flugrichtung Osten steigen.<br />

Für die Durchführung der Balloneinsätze<br />

waren primär die Ballonzüge der<br />

PSK-Einheiten zuständig. Im Herbst 1961<br />

verbrachten sie erstmals Flugschriften<br />

über die innerdeutsche Grenze. Bereits<br />

zehn Jahre zuvor sammelte das Ostbüro<br />

der SPD Erfahrungen im Einsatz mit<br />

Flugblattballonen. Dieses Wissen machte<br />

sich die PSK-Truppe zunutze. Bevor<br />

ein Ballonzug einer PSK-Einheit zum Einsatz<br />

aus der Kaserne ausrückte, holten<br />

die Ballonsoldaten aktuelle Wettervorhersagen<br />

von militärischen und zivilen<br />

Wetterdiensten ein und werteten diese<br />

aus. Im grenznahen Gebiet angelangt,<br />

kamen die Soldaten aus dem Windmesstrupp<br />

zum Einsatz. Sie ermittelten mit<br />

Hilfe eines Theodoliten die Windverhältnisse.<br />

Da die Balloneinsätze in der Regel<br />

bei Dunkelheit durchgeführt wurden,<br />

befestigten die Soldaten batteriegespeiste<br />

Glühbirnen an den Messballonen, um<br />

die Abdrift in den unterschiedlichen Höhen<br />

ermitteln zu können. Die gemessenen<br />

Werte zur Windgeschwindigkeit und<br />

Windrichtung nutzten die Soldaten, um<br />

die Flugbahn der Ballone zum Zielgebiet<br />

zu berechnen. Angepasst an die vorherrschenden<br />

Windverhältnisse wurden in<br />

Grenznähe zur DDR Standorte erkundet,<br />

die sich besonders für das Auflassen der<br />

Ballone eigneten. Im Idealfall konnte<br />

eine sogenannte Ballonauflassstellung<br />

(BAST) in einer Entfernung von 2.000 bis<br />

4.000 Metern zur innerdeutschen Grenze<br />

erkundet und bezogen werden. Die Soldaten<br />

füllten nunmehr Wasserstoff in<br />

die Ballone. Anschließend wurden die<br />

PSK-Flugschriften in eine Klarsichtfolie<br />

eingeschlagen und auf ein Segelbrett aus<br />

Styropor gelegt. Das Segelbrett wurde<br />

über eine Fadenaufhängung mit einem<br />

Uhrauslöser verbunden. Die Soldaten<br />

befestigten dann die zu transportierende<br />

Last mit einer speziellen Aufhängung an<br />

die Ballone. Die Ballone stiegen bis zum<br />

Auslösevorgang mit einer Geschwindigkeit<br />

von 200 Metern pro Minute in Höhen<br />

von 2.000 bis 4.000 Meter auf. Ein Ballonzug<br />

der PSK-Truppe konnte innerhalb<br />

von zwölf Stunden eine Tonne Papier in<br />

ein vorgegebenes Zielgebiet verbringen.<br />

Dieses Gewicht entspricht der Menge<br />

von etwa einer Million Flugblättern! Mit<br />

den Ballonen konnten Druckerzeugnisse<br />

über eine Entfernung von 30 Kilometern<br />

in einer Ausdehnung von 100 Quadratkilometern<br />

zielgenau verbracht werden.<br />

Es waren aber auch Weitflüge in bis zu<br />

200 Kilometer entfernte Zielgebiete möglich.<br />

Im Durchschnitt wurden wöchentlich<br />

zwei Balloneinsätze durchgeführt.<br />

Alternativ zu den Ballonen setzte die<br />

PSK-Truppe zum Verbringen ihrer Botschaften<br />

auf dem Luftweg sogenannte<br />

„Minifol“ ein.<br />

Es handelte sich dabei um bedruckte<br />

Kunststoffkissen, die mit Wasserstoff befüllt<br />

und vom Wind über die innerdeutsche<br />

Grenze in die DDR getragen worden<br />

sind. Die in Mitteleuropa vorherrschenden<br />

Westwinde begünstigten die Ballon-<br />

und Minifol-Einsätze der PSK-Truppe im<br />

besonderen Maße und erschwerten zugleich<br />

luftgestützte Aktivitäten der NVA.<br />

GESCHICHTE<br />

PSK-Flugblätter & -Flugzeitungen<br />

Die PSK verbrachte mit Ballonen vor allem<br />

Flugblätter und Flugzeitungen auf<br />

das Territorium der DDR. Das Verbringen<br />

von kleinen Büchern und Heften blieb die<br />

Ausnahme. Bevor PSK-Flugschriften zum<br />

Einsatz kamen, mussten sie stets von einem<br />

Staatssekretär im BMVg freigegeben<br />

werden!<br />

Die Formate der PSK-Flugblätter variierten<br />

zwischen DIN A7 und DIN A4. Das<br />

am häufigsten genutzte Format für Flugblätter<br />

war DIN A5. Die Auflage eines<br />

Flugblattes variierte in der Regel zwischen<br />

500.000 bis zu 1.000.000 Exemplaren.<br />

Eine Ausnahme war ein Kleinstflugblatt<br />

(DIN A7) aus dem Jahre 1963, das<br />

in einer Auflage von 32.000.000 Stück<br />

gedruckt wurde. Auf dem Flugblatt war<br />

eine Ulbricht-Karikatur abgebildet mit<br />

den Worten: „Dieser nicht, aber Neckermann<br />

machts möglich“. Es handelte sich<br />

dabei um einen in der DDR gängigen<br />

Slogan gegen die dortige Planwirtschaft<br />

und für die Marktwirtschaft in der Bundesrepublik.<br />

Die PSK-Truppe produzierte neben Flugblättern<br />

im Schwerpunkt Flugzeitungen<br />

und brachte diese zum Einsatz. Flugzeitungen<br />

wurden in den Formaten DIN A3<br />

bis DIN A2 gedruckt und anschließend<br />

gefalzt. Die PSK stellte verschiedene Titel<br />

an Flugzeitungen her. Diese richteten<br />

sich jeweils an ausgewählte Zielgruppen<br />

in der DDR und waren inhaltlich sowie<br />

gestalterisch auf sie abgestimmt.<br />

Im Folgenden wird die Flugzeitung<br />

„Volksarmee“ vorgestellt, die von der<br />

PSK produziert und im Rahmen der Informationseinsätze<br />

in die DDR verbracht<br />

worden ist. Die PSK-Flugzeitung „Volksarmee“<br />

richtete sich an die Soldaten der<br />

Nationalen Volksarmee. Die Flugschrift<br />

war gestalterisch ein Imitat der gleichnamigen<br />

Wochenzeitung für die Uniformträger<br />

der DDR. Auf den ersten Blick<br />

sehen die PSK-Ausgaben dem Original<br />

täuschend ähnlich. Um sich der Originalausgabe<br />

möglichst exakt anzupassen,<br />

wurde für den Druck sogar Papier aus der<br />

DDR verwendet. Die detailgetreue Nachahmung<br />

sollte Repressalien durch die<br />

Vorgesetzten vorbeugen und somit NVA-<br />

Soldaten gewissermaßen schützen. In der<br />

NVA-Dienstvorschrift DV 10/9a hieß es<br />

nämlich sinngemäß: Das Lesen, Verteilen<br />

und Propagieren feindlicher Schriften<br />

ist strengstens verboten. Verstöße werden<br />

streng disziplinarisch geahndet! Wurden<br />

NVA-Soldaten beim Lesen von PSK-<br />

Flugschriften erwischt, erfolgten weitreichende<br />

Strafen! Die Ausrede, dass der<br />

Leser der PSK-Flugzeitung glaubte, eine<br />

DDR-Ausgabe der „Volksarmee“ in den<br />

4. Quartal 2009 13

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