10.08.2012 Aufrufe

Unterst

Unterst

Unterst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 4<br />

A u s m a ß d e r F ö r d e r u n g<br />

1) Die Förderung darf nur nach Maßgabe der im Voranschlag des Sozialfonds<br />

bereitgestellten Mittel erfolgen und muss im Einklang mit der Widmung der betreffenden<br />

Voranschlagsstelle stehen.<br />

2) Der Einsatz der Sozialfondsmittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit muss gewährleistet sein.<br />

3) Die Förderung des Sozialfonds erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Privatrechtsverwaltung.<br />

Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus dieser Richtlinie nicht abgeleitet werden.<br />

§ 5<br />

F ö r d e r u n g s e m p f ä n g e r<br />

Gefördert werden können private Organisationen sowie Gemeinden, die mobile Hilfsdienste<br />

durchführen.<br />

§ 6<br />

A n s u c h e n<br />

1) Förderungen dürfen nur auf Grund schriftlicher Ansuchen gewährt werden.<br />

2) Der Antrag ist an die ARGE Mobile Hilfsdienste (Geschäftsstelle in Feldkirch) mit<br />

folgenden Beilagen einzureichen:<br />

a) Vorlage eines „Unternehmenskonzeptes“: Dieses hat Aussagen zu enthalten über die<br />

Rechtsform, die Zielgruppen, das Leistungsangebot, die Aufbauorganisation (zB die<br />

Einbindung in das gemeindliche Pfl ege- und Sozialnetz, Personal, Sachaufwand, etc)<br />

sowie die Ablauforganisation;<br />

b) Vorlage eines Voranschlages und einer Jahresrechnung sowie eines Leistungs- und<br />

Tätigkeitsberichtes nach landesweit einheitlichen, vergleichbaren Kriterien (wird<br />

erfüllt durch Anwendung der entsprechenden Empfehlungen der ARGE Mobile<br />

Hilfsdienste);<br />

3) Die ARGE Mobile Hilfsdienste wertet die Anträge aus und reicht eine Zusammenstellung<br />

bei der zuständigen Abteilung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung mit folgender<br />

Bestätigung ein:<br />

Die Ursprungsunterlagen der Mobilen Hilfsdienste stimmen mit der Zusammenstellung<br />

der ARGE Mobile Hilfsdienste überein. Eine Bestätigung der Einbindung in das soziale<br />

Netz der Gemeinde liegt vor.<br />

§ 7<br />

F ö r d e r u n g s h ö h e<br />

1) Die Förderung der Struktur- und Organisationskosten erfolgt aus Mitteln des<br />

Sozialfonds. Die Höhe der Förderung beträgt 60 % der tatsächlich anerkannten<br />

Organisations- und Strukturkosten. Ergibt die Berechnung Organisations- und<br />

137

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!