Unterst
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Zahl: IVa-360-01-03<br />
RICHTLINIE<br />
des Sozialfonds zur Förderung der Hauskrankenpfl ege<br />
(Personalkostenförderung und Förderung von Pfl egebehelfen)<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
Soweit in dieser Richtlinie nicht Gesondertes angeordnet wird, gelten die AFRL-SF<br />
(Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Sozialfonds vom 14. Dezember 2000).<br />
§ 2<br />
Zielsetzungen<br />
(1) Ziel dieser Förderung ist ein weiterer Ausbau der Hauskrankenpfl ege durch Senkung<br />
der örtlichen und regionalen Betreuungsschlüssel (Einwohner je Pfl egefachkraft) und<br />
dadurch Verringerung des durchschnittlichen landesweiten Betreuungsschlüssels auf ca<br />
2.400 Einwohner je Pfl egefachkraft. Dieser zusätzliche Ausbau der Hauskrankenpfl ege soll<br />
folgende verbesserte Dienstleistungen der Hauskrankenpfl ege ermöglichen:<br />
a. Ausbau der Zusammenarbeit mit Laiendiensten und anderen Fachdiensten<br />
zur Sicherung der ganzheitlichen Betreuung im Nahraum. Insbesondere im<br />
Bereich der Abklärung, Koordination, Beratung von Angehörigen im Einzelfall<br />
(Leistungserfassung).<br />
b. Initiierung und Mitwirkung beim Aufbau organisierter Laiendienste durch Schulung<br />
der Laien und Ausbildung der Hauskrankenschwestern zu diesen Tätigkeiten.<br />
c. <strong>Unterst</strong>ützung der Hauskrankenpfl ege durch organisierte Laiendienste.<br />
d. Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit der Hauskrankenpfl egevereine zur<br />
Sicherung der Dienstleistung an Tagesrandzeiten (Abend; Nachtdienstbereitschaften)<br />
und Wochenenden (Bereitschaftsdienst).<br />
e. Verbesserung der Pfl egebehelfsausstattung der Vereine (Krankenbetten etc).<br />
(2) Insbesondere die Grundsätze der Subsidiarität, der Hilfe zur Selbsthilfe, der<br />
Ganzheitlichkeit, der Belassung Hilfebedürftiger in ihrer gewohnten Umgebung und die<br />
sozialen Beziehungen sind zu berücksichtigen.<br />
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