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3 Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste (ARGE)<br />

IV Mobile Hilfsdienste 41<br />

Die ARGE Mobile Hilfsdienste vertritt alle bestehenden Einrichtungen im Land und ist als<br />

dessen Servicestelle zu betrachten. Die ARGE fungiert seit 1998 als eigenständiger Verein und<br />

beschäftigt eine Geschäftsführerin in einem 60%igen Anstellungsverhältnis und seit August<br />

2006 zusätzlich eine Mitarbeiterin zu 25%. Sitz der Geschäftsstelle ist seit 1999 in Feldkirch,<br />

Haus Nofels. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.<br />

Der Verein „Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste“ hat folgende Aufgaben:<br />

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Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für<br />

Einsatzleitungen und HelferInnen<br />

Informationsbeschaffung und -weitergabe<br />

Förderabwicklungen<br />

Verhandlungen mit Land und Gemeindeverband bezüglich Subventionen und fallweise<br />

mit der Gebietskrankenkasse wegen sozialrechtlicher bzw. mit dem Finanzamt wegen<br />

steuerrechtlicher Bedingungen für HelferInnen<br />

<strong>Unterst</strong>ützung bei der Lösung von Problemen, bei Umstrukturierungen in regionalen<br />

Hilfsdiensten<br />

Veranstaltung von EinsatzleiterInnen- und HelferInnentreffen<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung<br />

Landesweite Dokumentationen, um die Entwicklungen aufzuzeigen<br />

Projektarbeit auf Landesebene und Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen<br />

und ambulanten Diensten<br />

4 Finanzierung<br />

Die betreuten Klienten müssen den Preis für die Betreuungsstunden aus Eigenmitteln und dem<br />

Pfl egegeld bezahlen. Der landesweit durchschnittliche Tarif wochentags beträgt zur Zeit 8,50 €<br />

(im Jahr 2006: 8,38 €) pro Stunde. Für Sonn- und Feiertagsdienst werden Aufschläge verrechnet<br />

und für Nachtbetreuungen Pauschalpreise. Den landesweiten Umsatz, welcher gleichzeitig<br />

auch in etwa den Entgelten der HelferInnen entspricht, kann man anhand der getätigten Einsatzstunden<br />

nur grob schätzen. Es gibt im Moment keine landesweit erfasste Dokumentation,<br />

in der die Wochenendzeiten und Nachtbetreuungen separat aufgeführt sind. Es kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die meisten Einsatzstunden wochentags stattfi nden.<br />

Die Strukturkosten der Anbieter für Organisation, Fort- und Weiterbildungen, Koordination<br />

und Administration des Angebotes werden vom Land zu 60%und von den Gemeinden zu<br />

40% gefördert. Bei diesen Förderungen gibt es eine Höchstgrenze von derzeit 3,50 €<br />

(Land 2,10 € und Gemeinden 1,40 €) pro Einsatz-Stunde. Durchschnittlich kostete eine Einsatzstunde<br />

im Jahr 2006 landesweit 3,09 € an Strukturkosten. Die Dienstgeberbeiträge (DGB) an<br />

VGKK für Freie Dienstnehmer werden ebenfalls mit 60 zu 40% ohne Obergrenze gefördert.

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