10.08.2012 Aufrufe

Unterst

Unterst

Unterst

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2) Der Förderungsbetrag kann begründet sowohl unter- als auch überschritten werden.<br />

Solche Gründe können sein:<br />

• weit überdurchschnittliche Ausgaben insbesondere im Bereich der Verwaltung<br />

(Organisation, Administration) und des Personals (Schulung der Helferinnen);<br />

• die fi nanzielle (Gesamt)situation des Förderungswerbers;<br />

• dass mobile Hilfsdienste nur in sehr eingeschränktem Umfang angeboten werden.<br />

3) Förderung der Dienstgeberbeiträge für Selbstversicherung bei geringfügiger<br />

Beschäftigung nach § 19a ASVG: Die Dienstgeberbeiträge werden von Land und<br />

Gemeinden übernommen, wobei das Land 60 % aus Strukturmitteln bereitstellt und die<br />

Standortgemeinde 40 % trägt.<br />

§ 7<br />

F ö r d e r u n g s z u s a g e<br />

1) Die Zusage der Förderung hat schriftlich zu erfolgen und kann Bedingungen und Aufl agen<br />

enthalten.<br />

2) In der Förderungszusage ist nach Möglichkeit auszubedingen, dass<br />

a) der Förderungswerber den Organen des Landes Überprüfungen des Förderungsvorhabens<br />

durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch<br />

Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten und die erforderlichen Auskünfte zu<br />

erteilen hat,<br />

b) der Förderungswerber der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung über<br />

die Ausführung des Vorhabens zu berichten sowie den schriftlichen Verwendungsnachweis<br />

der Förderung mit Originalrechnungen samt den Originalzahlungsnachweisen und einen<br />

Gesamtfi nanzierungsnachweis über das geförderte Vorhaben zu übermitteln hat,<br />

c) die Förderungszusage ihre Wirksamkeit verliert und Geldzuwendungen zurückzuzahlen<br />

oder sonst gewährte Förderungen zurückzuerstatten sind, wenn<br />

1. die Förderung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des<br />

Förderungswerbers erlangt wurde, oder<br />

2. die geförderte Leistung aus Verschulden des Förderungswerbers nicht oder nicht<br />

rechtzeitig ausgeführt wurde oder ausgeführt wird, oder<br />

3. die Förderung widmungswidrig verwendet wird, oder<br />

4. Überprüfungen durch Organe des Landes verweigert oder behindert werden, oder<br />

5. über das Vermögen des Förderungswerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw.<br />

mangels Deckung abgewiesen wurde, oder<br />

6. erkennbar wird, dass die Rückzahlung des geförderten oder gewährten Darlehens<br />

nicht mehr gesichert erscheint oder<br />

7. die vorgeschriebenen Bedingungen und Aufl agen aus Verschulden des<br />

Förderungswerbers nicht erfüllt werden,<br />

d) die in den „Leitlinien für Mobile Hilfsdienste“ festgehaltenen Ziele und Grundsätze,<br />

Einordnung in das ganzheitliche Pfl egenetz, Vorgaben für betreuten Personenkreis und<br />

145

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!