Unterst
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2) Der Förderungsbetrag kann begründet sowohl unter- als auch überschritten werden.<br />
Solche Gründe können sein:<br />
• weit überdurchschnittliche Ausgaben insbesondere im Bereich der Verwaltung<br />
(Organisation, Administration) und des Personals (Schulung der Helferinnen);<br />
• die fi nanzielle (Gesamt)situation des Förderungswerbers;<br />
• dass mobile Hilfsdienste nur in sehr eingeschränktem Umfang angeboten werden.<br />
3) Förderung der Dienstgeberbeiträge für Selbstversicherung bei geringfügiger<br />
Beschäftigung nach § 19a ASVG: Die Dienstgeberbeiträge werden von Land und<br />
Gemeinden übernommen, wobei das Land 60 % aus Strukturmitteln bereitstellt und die<br />
Standortgemeinde 40 % trägt.<br />
§ 7<br />
F ö r d e r u n g s z u s a g e<br />
1) Die Zusage der Förderung hat schriftlich zu erfolgen und kann Bedingungen und Aufl agen<br />
enthalten.<br />
2) In der Förderungszusage ist nach Möglichkeit auszubedingen, dass<br />
a) der Förderungswerber den Organen des Landes Überprüfungen des Förderungsvorhabens<br />
durch Einsicht in die betreffenden Bücher, Belege und Unterlagen und durch<br />
Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten und die erforderlichen Auskünfte zu<br />
erteilen hat,<br />
b) der Förderungswerber der für die Gewährung der Förderung zuständigen Abteilung über<br />
die Ausführung des Vorhabens zu berichten sowie den schriftlichen Verwendungsnachweis<br />
der Förderung mit Originalrechnungen samt den Originalzahlungsnachweisen und einen<br />
Gesamtfi nanzierungsnachweis über das geförderte Vorhaben zu übermitteln hat,<br />
c) die Förderungszusage ihre Wirksamkeit verliert und Geldzuwendungen zurückzuzahlen<br />
oder sonst gewährte Förderungen zurückzuerstatten sind, wenn<br />
1. die Förderung auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des<br />
Förderungswerbers erlangt wurde, oder<br />
2. die geförderte Leistung aus Verschulden des Förderungswerbers nicht oder nicht<br />
rechtzeitig ausgeführt wurde oder ausgeführt wird, oder<br />
3. die Förderung widmungswidrig verwendet wird, oder<br />
4. Überprüfungen durch Organe des Landes verweigert oder behindert werden, oder<br />
5. über das Vermögen des Förderungswerbers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw.<br />
mangels Deckung abgewiesen wurde, oder<br />
6. erkennbar wird, dass die Rückzahlung des geförderten oder gewährten Darlehens<br />
nicht mehr gesichert erscheint oder<br />
7. die vorgeschriebenen Bedingungen und Aufl agen aus Verschulden des<br />
Förderungswerbers nicht erfüllt werden,<br />
d) die in den „Leitlinien für Mobile Hilfsdienste“ festgehaltenen Ziele und Grundsätze,<br />
Einordnung in das ganzheitliche Pfl egenetz, Vorgaben für betreuten Personenkreis und<br />
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