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o die inhaltliche Prüfung und Erfassung der Leistungsdaten sowie Auswertungen im Auftrag<br />

der Kostenträger;<br />

o die laufende Kontrolle und Verarbeitung der einlangenden Daten aus Stamm-, Änderungs-<br />

und Leistungsblättern;<br />

o die Erstellung und Versand vorgedruckter Leistungsblätter und Auswertungen an die<br />

Krankenpfl egevereine;<br />

o die Einschulung neuer Pfl egefachkräfte in die Leistungsdokumentation.<br />

7. Dem Landesverband Hauskrankenpfl ege Vorarlberg wird jährlich ein Beitrag<br />

zur Deckung der Aufwendungen für die Durchführung landesweiter Service- und<br />

Koordinationsaufgaben gewährt, insbesondere für<br />

o die Wahrnehmung und Förderung gemeinsamer Interessen von Vereinen und anderen<br />

Institutionen, die sich mit Hauskrankenpfl ege befassen;<br />

o die Durchführung von Fachveranstaltungen und Ausbildungskursen für ehrenamtlich<br />

tätige Funktionäre der Krankenpfl egevereine;<br />

o die Beratung und Betreuung der Vereinsfunktionäre in allen Belangen der<br />

Vereinsführung;<br />

o die Erstellung landesweiter Ergebnisse und Statistiken;<br />

o die Zusammenarbeit mit dem Institut für Gesundheits- und Krankenpfl ege in allen Fragen<br />

der Leistungsdokumentation und der personellen Besetzung der Vereine;<br />

o den Abschluss von Verträgen mit Sozialversicherungsträgern und anderen Institutionen;<br />

o die Information der Öffentlichkeit über die Arbeit und Leistung der Vorarlberger<br />

Krankenpfl egevereine.<br />

8. Die Gewährung der Beiträge nach Z 5, 6 und 7 ist an die Bedingung zu knüpfen, dass<br />

über die Durchführung der Hauskrankenpfl ege der Vorarlberger Landesregierung bzw<br />

dem Sozialfonds Berichte über die jährlichen Ergebnisse erstattet werden, die nach<br />

Möglichkeit auch Nutzen-/Kostenanalysen enthalten sollen.<br />

9. Als Richtwert für die Gewährung der Beiträge sind derzeit 3.000 Einwohner/innen<br />

für den Einsatz einer vollbeschäftigten Hauskrankenpfl ege-Fachkraft anzuwenden.<br />

Faktoren, die den Bedarf wesentlich beeinfl ussen, wie Altersstruktur der Bevölkerung,<br />

Siedlungsstrukturen, Verkehrsverhältnisse, Alters- und Pfl egeheime in der jeweiligen<br />

Gemeinde, Auswirkungen der leistungsorientierten Krankenhausfi nanzierung usw sollen<br />

bei der Anwendung dieses Richtwertes angemessen berücksichtigt werden.<br />

Die für die Gewährung jährlicher Beiträge aus Strukturmitteln erstellten Zielwerte<br />

berücksichtigen die wesentlichen Faktoren. Diese können deshalb gleichartig angewendet<br />

werden.<br />

* Im Übrigen sind die Bestimmungen der „Allgemeinen Förderungsrichtlinie des Sozialfonds<br />

– AFRL-SF“ vom 14.12.2000 anzuwenden.<br />

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