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Immobilien - Haufe.de

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34 Finanzen, Markt + ManagementEine Branche atmet auf:Viel Licht – doch Schatten bleibtAIFM-Umsetzungsgesetz. Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen hat seinenKurs korrigiert. Für Jubel ist es jedoch zu früh. Zumin<strong>de</strong>st hat die indirekte<strong>Immobilien</strong>anlage in Deutschland nun eine Zukunft.Zweiklassengesellschaft.Altanleger von Publikums -Immo bilienfonds sindwesentlich bessergestellt.Bärbel Schomberg, Vizepräsi<strong>de</strong>ntin <strong>de</strong>s ZIA und Geschäftsführerin von Schomberg & Co.Diesmal blieb <strong>de</strong>r Katzenjammer aus.Das Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen(BMF) ist auf die Kritik <strong>de</strong>r Branche eingegangenund hat <strong>de</strong>n Gesetzentwurf zurUmsetzung <strong>de</strong>r AIFM-Richtlinie überarbeitet.Doch für Jubel ist es zu früh.Noch sind einige Hür<strong>de</strong>n zu überwin<strong>de</strong>n.Auch <strong>de</strong>r neue Entwurf beinhalteterhebliche Verän<strong>de</strong>rungen, ist aber eingroßer Fortschritt im Vergleich zumDiskussions entwurf. Kurz gesagt: VielLicht, aber auch Schatten.Erinnern wir uns: Bis Juli 2013 mussdie europäische AIFM-Richtlinie in nationalesRecht umgesetzt wer<strong>de</strong>n. DasBMF stellte daher im Sommer einen Diskussionsentwurfvor. Der Gesetzentwurfging weit über die europäische AIFM-Richtlinie hinaus. Eckpunkte waren dasVerbot Offener <strong>Immobilien</strong>fonds un<strong>de</strong>ine markt- und praxisferne Regulierung<strong>de</strong>r Geschlossenen Fonds.Mittlerweile atmet die Branche auf.Der neue Gesetzentwurf erfüllt einezentrale For<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s ZIA: Offene<strong>Immobilien</strong>-Spezialfonds bleiben in<strong>de</strong>r Rechtsform <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rvermögenserhalten. Das gilt auch für die offenen<strong>Immobilien</strong>-Publikumsfonds. Und <strong>de</strong>rInvestorenkreis wur<strong>de</strong> erweitert. Nichtnur professionelle, son<strong>de</strong>rn auch semiprofessionelleAnleger, wie beispielsweiseFamily-Offices o<strong>de</strong>r Stiftungen dürfensich weiterhin an <strong>Immobilien</strong>-Spezialfondsbeteiligen.Auch bei <strong>de</strong>n Geschlossenen Fondswur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r massive Angriff auf die Produktklasseabgewehrt. Mittlerweile hatein sachgerechter Ausgleich von Verbraucherschutzinteressenund Markter-for<strong>de</strong>rnissen stattgefun<strong>de</strong>n. Die Min<strong>de</strong>stbeteiligungwur<strong>de</strong> auf 20.000 Euroreduziert. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Grundsatz<strong>de</strong>r Risikomischung erweitert. Die imersten Gesetzentwurf gefor<strong>de</strong>rte ausschließlichauf die Anzahl <strong>de</strong>r Objektezielen<strong>de</strong> Risikodiversifikation (min<strong>de</strong>stensdrei Objekte bei Min<strong>de</strong>stbeteiligungunter 50.000 Euro) war nichtsachgerecht. Denn die Erfahrung imBereich <strong>de</strong>r Geschlossenen Fonds hatgezeigt: Auch mehrere Objekte in einemFonds schützen Anleger nicht zwingendvor erheblichen Verlusten. Der neue Gesetzentwurfträgt dieser Erfahrung Rechnungund zielt bei <strong>de</strong>r Risikostreuung aufqualitative und nicht ausschließlich aufquantitative Aspekte. Eine sachgerechteRegelung, auch wenn noch einige Fragenzu klären sind.Foto: Cannaregio/shutterstock.com12-01 | 2013 www.immobilienwirtschaft.<strong>de</strong>

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