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Der freie Kfz-ServiceMarkt - amz

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<strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong> 2010<br />

Licht am Ende des Tunnels<br />

_ Eine neue GVO regelt seit dem 1. Juni den Vertrieb von<br />

Ersatzteilen und Werkstattleistungen in Europa. Wie wirkt<br />

sich dieser neue rechtliche Rahmen auf die Branche aus? Eine<br />

Einführung in die Chancen für den <strong>freie</strong>n Service- und Teilemarkt.<br />

D üster<br />

sah es um den <strong>freie</strong>n<br />

Ersatzteilmarkt aus, als die EU-<br />

Kommission am 28. Mai 2008<br />

ihren Evaluierungsbericht zur<br />

Zukunft der <strong>Kfz</strong>-Gruppenfreistellungsverordnung<br />

(„GVO“) vorstellte.<br />

Damals zogen die Brüsseler Wettbewerbshüter<br />

in Zweifel, dass der <strong>Kfz</strong>-Aftermarket<br />

besondere Wettbewerbsregeln braucht.<br />

Ein Ende schien sich abzuzeichnen für die<br />

bisherigen maßgeschneiderten Regeln für<br />

die Branche. Das Recht des Verbrauchers,<br />

sein Fahrzeug wahlweise in einer <strong>freie</strong>n<br />

Werkstatt mit Ersatzteilen aus dem <strong>freie</strong>n<br />

Handel warten oder reparieren zu lassen,<br />

hätte dann mühsam von allgemeinen Prinzipien<br />

des Kartellrechts abgeleitet werden<br />

müssen.<br />

<strong>Der</strong> Weg zur neuen GVO<br />

Auf den Evaluierungsbericht folgten zwei<br />

Jahre intensiver Diskussionen um die Frage,<br />

wie der europäische Gesetzgeber den<br />

Wettbewerb im Automobilsektor am besten<br />

gewährleisten kann. Auf der einen<br />

14 <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong><br />

Seite bestand der Wunsch, möglichst viele<br />

Einzelheiten in den neuen Texten festzuschreiben<br />

– dies bedeutet zwar klare Regeln,<br />

aber auch eine Flut von Details. Auf<br />

der anderen Seite bestand die Ansicht, dass<br />

möglichst allgemeine und flexible Regeln<br />

den Wettbewerb am besten schützen – in<br />

der Praxis hätte dies aber Unsicherheiten<br />

und Verfahrensrisiken bedeutet, die für<br />

kleine und mittelständische Werkstätten<br />

schwer zu finanzieren gewesen wären.<br />

Die Branchenverbände des <strong>freie</strong>n Service-<br />

und Teilemarktes haben sich an der<br />

politischen Debatte intensiv beteiligt.<br />

Viele ihrer Anregungen sind in das Ergebnis<br />

eingeflossen, dass die EU-Kommission<br />

am 27. Mai 2010 vorgestellt hat. Danach<br />

wird das Ersatzteil- und Werkstattgeschäft<br />

auch in Zukunft in einer branchenspezifischen<br />

GVO behandelt. Im Vergleich zur<br />

bisherigen GVO aus dem Jahr 2002 fällt sie<br />

etwas kompakter aus, da sie Themen des<br />

Neufahrzeugvertriebs kaum mehr behandelt.<br />

Daher wird die neue <strong>Kfz</strong>-GVO auch<br />

als „Aftermarket-GVO“ oder „Mini-GVO“<br />

bezeichnet. Sie gilt für Pkw und Nkw.<br />

Teilebezug für Werkstätten<br />

Wie EU-Wettbewerbskommissar Almunia<br />

bei der Vorstellung der neuen Regeln<br />

betont hat, kann eine Werkstatt für sich<br />

und ihren Kunden viel Geld sparen, wenn<br />

sie unterschiedliche Bezugsquellen für Ersatzteile<br />

in Betracht zieht. Damit knüpft<br />

er an die wiederholte Beobachtung an,<br />

dass der <strong>freie</strong> Großhandel häufig qualitativ<br />

hochwertige Alternativen zum Ersatzteilangebot<br />

der Fahrzeughersteller anbietet,<br />

und dies zu günstigeren Preisen. Dieses<br />

Angebot steht allen Werkstätten offen und<br />

gewährleistet, dass der Verbraucher zwischen<br />

verschiedenen Teilen zu attraktiven<br />

(da wettbewerbskontrollierten) Preisen<br />

wählen kann. Auch die Vertragswerkstätten<br />

können Teile aus dem <strong>freie</strong>n Handel<br />

beziehen, sofern es sich dabei um Produkte<br />

handelt, die nach den Spezifikationen des<br />

Fahrzeugherstellers gefertigt sind, oder<br />

die solchen Originalteilen qualitativ zumindest<br />

gleichwertig sind. Lediglich für<br />

Arbeiten, die der Vertragswerkstatt nicht<br />

vom Autofahrer vergütet werden, sondern<br />

vom Fahrzeughersteller (hier ist vor allem<br />

an Rückrufaktionen zu denken), kann dieser<br />

auf dem Einsatz von Teilen bestehen,<br />

die er selbst geliefert hat. Insofern hat<br />

sich gegenüber der bisherigen Rechtslage<br />

nichts geändert.<br />

Die branchenspezifische GVO sichert<br />

der <strong>freie</strong>n Werkstatt die Möglichkeit, Teile<br />

von einer Vertragswerkstatt zu beziehen.<br />

<strong>Der</strong> Fahrzeughersteller darf seinen<br />

Vertragswerkstätten nicht untersagen,<br />

Ersatzteile an eine <strong>freie</strong> Werkstatt zu verkaufen,<br />

die diese für ein Kundenfahrzeug<br />

benötigt. Auf diese Weise will der europäische<br />

Gesetzgeber sicherstellen, dass<br />

auch <strong>freie</strong> Werkstätten sämtliche Ersatzteile<br />

beschaffen können, die für die Wartung<br />

oder Instandsetzung eines Fahrzeugs<br />

erforderlich sind. Zahlreiche Teile<br />

sind nämlich nur vom Fahrzeughersteller<br />

und dessen Vertriebsnetz zu bekommen<br />

– da es keine Alternative zu diesen Monopolteilen<br />

gibt, ist die Regelung über<br />

den Bezug von der Vertragswerkstatt lebensnotwendig<br />

für <strong>freie</strong> Betriebe. Dem<br />

Wortlaut nach ist die Regelung nicht<br />

auf Monopolteile beschränkt, die <strong>freie</strong><br />

<strong>Der</strong> Zugang zu technischen Informationen wird ebenfalls<br />

detailliert in den Leitlinien zur neuen GVO behandelt.<br />

Freie Marktbeteiligte haben Anspruch auf Zugang zu<br />

Werkzeugen, Schulungen und Daten, die letztlich für<br />

die Wartung oder Instandhaltung von Fahrzeugen benötigt<br />

werden. Foto: ProMoto

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