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<strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong> 2010<br />
Wettbewerb zum Wohle<br />
der Verbraucher<br />
_ Wir sprachen mit GVA-Präsident Hartmut Röhl über<br />
die Situation auf dem <strong>freie</strong>n <strong>Kfz</strong>-Aftermarket, die neue<br />
Aftermarket-GVO, den Status Quo in der Designschutz-Debatte,<br />
die wirtschaftliche Lage im <strong>Kfz</strong>-Teilehandel, die Entwicklung<br />
auf dem Servicemarkt hinsichtlich neuer Technologien und<br />
Elektrofahrzeugen sowie seine Gedanken zu 20 Jahren GVA.<br />
Das Gespräch führte Jürgen Rinn.<br />
<strong>amz</strong>: Herr Röhl, das automobile Umfeld ist<br />
angesichts ungünstiger wirtschaftlicher<br />
Rahmenbedingungen und sinkender verfügbarer<br />
Einkommen schwieriger geworden.<br />
Wie schätzen Sie die Situation auf<br />
dem <strong>Kfz</strong>-Aftermarket ein?<br />
Röhl: Schwierige wirtschaftliche Situationen<br />
tragen im Allgemeinen dazu bei, dass die<br />
Autofahrer sich stärker darum bemühen,<br />
ihr vorhandenes Fahrzeug zu warten und zu<br />
pflegen. Das kommt unserem Markt entgegen,<br />
denn wir haben immer gemerkt, dass<br />
in rauen gesamtwirtschaftlichen Zeiten der<br />
<strong>Kfz</strong>-Aftermarkt profitiert und nicht schlechter<br />
läuft, als in Zeiten des wirtschaftlichen<br />
Aufschwungs.<br />
<strong>amz</strong>: Seit dem 1. Juni diesen Jahres gilt die<br />
neue „Aftermarket-GVO“. Auf dem After-<br />
Sales-Markt werden die allgemeinen Wettbewerbsregeln<br />
angewendet und durch<br />
sektorspezifische Leitlinien bzw. durch<br />
eine gezielte sektor-spezifische Gruppenfreistellungsverordnung<br />
ergänzt. Wie wirken<br />
sich die Inhalte der neuen GVO auf<br />
die spezifischen Themen des Service- und<br />
Teilemarktes aus?<br />
Röhl: Wir hatten schon in der Vergangenheit<br />
die gleichen Spielregeln, die jetzt nur in<br />
andere gesetzliche Form gegossen wurden.<br />
16 <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong><br />
Insofern sind wir auch mit der jetzigen Form<br />
und den Inhalten der „Aftermarket-GVO“<br />
zufrieden. Zu Beginn der Konsultationen<br />
und Beratungen über die Fortführung der<br />
damals gültigen GVO 1400/2002 bekundete<br />
die EU-Kommission gar ihre Absicht, keine<br />
sektor-spezifischen Regeln mehr aufstellen<br />
zu wollen. Unsere in Brüssel vorgetragenen<br />
Argumente haben dazu beigetragen, dass<br />
der <strong>Kfz</strong>-Aftermarket nun sogar eine eigene<br />
GVO bekommen hat, die die Lebensnerven<br />
des <strong>freie</strong>n <strong>Kfz</strong>-Aftermarket sichert und darüber<br />
hinaus noch wichtige Präzisierungen<br />
gegenüber der alten GVO beinhaltet.<br />
<strong>amz</strong>: Mit der neuen „Aftermarket-GVO“<br />
soll der Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher<br />
gestärkt werden. Was hätte Ihrer<br />
Meinung nach in der neuen GVO im<br />
Bereich Reparaturmarkt sowie Teilehandel<br />
anders oder besser ausfallen können?<br />
Röhl: Wir hätten uns gewünscht, dass noch<br />
mehr der für uns wesentlichen Punkte als<br />
Kernbeschränkung in die eigentliche GVO<br />
aufgenommen werden und nicht nur in<br />
den Leitlinien mit erfasst werden, wie zum<br />
Beispiel der Zugang zu den technischen Informationen.<br />
Hier hätten wir erwartet, dass<br />
dieser Bereich deutlich stärker in der GVO<br />
selbst eine Rolle spielen würde, als nur in<br />
Hartmut Röhl (links), hier im<br />
Gespräch mit <strong>amz</strong>-Chefredakteur<br />
Jürgen Rinn, ist seit<br />
Oktober 2002 Erster Vorsitzender<br />
des Gesamtverband<br />
Autoteile-Handel (GVA) e.V.,<br />
ist Präsidiumsmitglied des<br />
Bundesverband Großhandel,<br />
Außenhandel, Dienstleistungen<br />
(BGA) e.V. und war<br />
von 2003 bis 2006 Präsident<br />
des internationalen Dachverbands<br />
des <strong>Kfz</strong>-Teilehandels<br />
(FIGIEFA), dessen Vorstand er<br />
heute angehört. Fotos: Rinn<br />
den ergänzenden Leitlinien.Auch hätten wir<br />
gerne eine noch klarere Definition der technischen<br />
Informationen gewünscht, wenn<br />
auch der Verweis auf die Definitionen in der<br />
Euro 5/6 Verordnung den weiten Rahmen<br />
absteckt. Trotz allem wissen wir natürlich<br />
auch, dass diese Leitlinien mehr sind, als das<br />
zur letzten GVO veröffentlichte Frage- und<br />
Antwort-Konvolut der Kommission. Die Leitlinien<br />
haben für die Kommission Gesetzescharakter<br />
und werden ganz sicher auch von<br />
den nationalen Wettbewerbsbehörden als<br />
ähnlich verbindlich angesehen wie die GVO<br />
selbst.<br />
<strong>amz</strong>: Die Fahrzeugidentifikationsnummer<br />
(VIN) wird in Zukunft eine immer größere<br />
Rolle spielen. <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-Teile- und<br />
Servicemarkt verlangt das Recht auf den<br />
Zugang der Rohdaten von den Fahrzeugherstellern,<br />
also den elektronisch verarbeitbaren<br />
Relationen zwischen den Fahrzeugidentifikationsnummern<br />
(„VIN“) und den<br />
diesen zugeordneten Ersatzteilen. Ist dies<br />
in der Praxis auch umsetzbar oder mauern<br />
hier die Automobil-Hersteller?<br />
Röhl: Zurzeit wird noch gemauert. Daher<br />
haben wir parallel auch Gespräche mit der<br />
Kommission darüber geführt, ob die technischen<br />
Informationen gemäß den Leitlinien<br />
auch diese Rohdaten umfassen. Dazu<br />
haben wir ein Gutachten erstellen lassen,<br />
dass sich aus Sicht des Kartellrechts mit der<br />
Frage befasst, welchen Zugang die Fahrzeughersteller<br />
zu ihren Daten ermöglichen<br />
müssen. Wir sind sicher, dass gerade die von<br />
Ihnen genannte Relation zwischen VIN und<br />
Teilenummer eine wesentliche Voraussetzung<br />
dafür ist, dass es auch in Zukunft Wettbewerb<br />
im <strong>Kfz</strong>-Aftermarket gibt. Deshalb<br />
sind wir auch sicher, dass die Kommission<br />
ein entsprechendes Urteil fällen wird, zumal<br />
die Fahrzeughersteller über diese Daten<br />
verfügen und es nicht mit zusätzlichen<br />
Aufwand verbunden ist, diese Daten auch<br />
freizugeben. Wenn sie sie nicht freigeben, ist<br />
das nach unserer Auffassung der Missbrauch<br />
einer marktbeherrschenden Stellung.<br />
<strong>amz</strong>: Seit Jahren wird über den Designschutz<br />
für sichtbare <strong>Kfz</strong>-Ersatzteile gestritten,<br />
der den Automobilherstellern ein Monopol<br />
beim Vertrieb dieser Teile verschafft.<br />
Die von GVA und Anderen geforderte Einführung<br />
der Reparaturklausel würde mehr<br />
Wettbewerb bedeuten und ein Monopol<br />
der Fahrzeughersteller beim Vertrieb sichtbarer<br />
<strong>Kfz</strong>-Ersatzteile verhindern. Steht hier