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Der freie Kfz-ServiceMarkt - amz

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<strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong> 2010<br />

Wettbewerb zum Wohle<br />

der Verbraucher<br />

_ Wir sprachen mit GVA-Präsident Hartmut Röhl über<br />

die Situation auf dem <strong>freie</strong>n <strong>Kfz</strong>-Aftermarket, die neue<br />

Aftermarket-GVO, den Status Quo in der Designschutz-Debatte,<br />

die wirtschaftliche Lage im <strong>Kfz</strong>-Teilehandel, die Entwicklung<br />

auf dem Servicemarkt hinsichtlich neuer Technologien und<br />

Elektrofahrzeugen sowie seine Gedanken zu 20 Jahren GVA.<br />

Das Gespräch führte Jürgen Rinn.<br />

<strong>amz</strong>: Herr Röhl, das automobile Umfeld ist<br />

angesichts ungünstiger wirtschaftlicher<br />

Rahmenbedingungen und sinkender verfügbarer<br />

Einkommen schwieriger geworden.<br />

Wie schätzen Sie die Situation auf<br />

dem <strong>Kfz</strong>-Aftermarket ein?<br />

Röhl: Schwierige wirtschaftliche Situationen<br />

tragen im Allgemeinen dazu bei, dass die<br />

Autofahrer sich stärker darum bemühen,<br />

ihr vorhandenes Fahrzeug zu warten und zu<br />

pflegen. Das kommt unserem Markt entgegen,<br />

denn wir haben immer gemerkt, dass<br />

in rauen gesamtwirtschaftlichen Zeiten der<br />

<strong>Kfz</strong>-Aftermarkt profitiert und nicht schlechter<br />

läuft, als in Zeiten des wirtschaftlichen<br />

Aufschwungs.<br />

<strong>amz</strong>: Seit dem 1. Juni diesen Jahres gilt die<br />

neue „Aftermarket-GVO“. Auf dem After-<br />

Sales-Markt werden die allgemeinen Wettbewerbsregeln<br />

angewendet und durch<br />

sektorspezifische Leitlinien bzw. durch<br />

eine gezielte sektor-spezifische Gruppenfreistellungsverordnung<br />

ergänzt. Wie wirken<br />

sich die Inhalte der neuen GVO auf<br />

die spezifischen Themen des Service- und<br />

Teilemarktes aus?<br />

Röhl: Wir hatten schon in der Vergangenheit<br />

die gleichen Spielregeln, die jetzt nur in<br />

andere gesetzliche Form gegossen wurden.<br />

16 <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong><br />

Insofern sind wir auch mit der jetzigen Form<br />

und den Inhalten der „Aftermarket-GVO“<br />

zufrieden. Zu Beginn der Konsultationen<br />

und Beratungen über die Fortführung der<br />

damals gültigen GVO 1400/2002 bekundete<br />

die EU-Kommission gar ihre Absicht, keine<br />

sektor-spezifischen Regeln mehr aufstellen<br />

zu wollen. Unsere in Brüssel vorgetragenen<br />

Argumente haben dazu beigetragen, dass<br />

der <strong>Kfz</strong>-Aftermarket nun sogar eine eigene<br />

GVO bekommen hat, die die Lebensnerven<br />

des <strong>freie</strong>n <strong>Kfz</strong>-Aftermarket sichert und darüber<br />

hinaus noch wichtige Präzisierungen<br />

gegenüber der alten GVO beinhaltet.<br />

<strong>amz</strong>: Mit der neuen „Aftermarket-GVO“<br />

soll der Wettbewerb zum Wohle der Verbraucher<br />

gestärkt werden. Was hätte Ihrer<br />

Meinung nach in der neuen GVO im<br />

Bereich Reparaturmarkt sowie Teilehandel<br />

anders oder besser ausfallen können?<br />

Röhl: Wir hätten uns gewünscht, dass noch<br />

mehr der für uns wesentlichen Punkte als<br />

Kernbeschränkung in die eigentliche GVO<br />

aufgenommen werden und nicht nur in<br />

den Leitlinien mit erfasst werden, wie zum<br />

Beispiel der Zugang zu den technischen Informationen.<br />

Hier hätten wir erwartet, dass<br />

dieser Bereich deutlich stärker in der GVO<br />

selbst eine Rolle spielen würde, als nur in<br />

Hartmut Röhl (links), hier im<br />

Gespräch mit <strong>amz</strong>-Chefredakteur<br />

Jürgen Rinn, ist seit<br />

Oktober 2002 Erster Vorsitzender<br />

des Gesamtverband<br />

Autoteile-Handel (GVA) e.V.,<br />

ist Präsidiumsmitglied des<br />

Bundesverband Großhandel,<br />

Außenhandel, Dienstleistungen<br />

(BGA) e.V. und war<br />

von 2003 bis 2006 Präsident<br />

des internationalen Dachverbands<br />

des <strong>Kfz</strong>-Teilehandels<br />

(FIGIEFA), dessen Vorstand er<br />

heute angehört. Fotos: Rinn<br />

den ergänzenden Leitlinien.Auch hätten wir<br />

gerne eine noch klarere Definition der technischen<br />

Informationen gewünscht, wenn<br />

auch der Verweis auf die Definitionen in der<br />

Euro 5/6 Verordnung den weiten Rahmen<br />

absteckt. Trotz allem wissen wir natürlich<br />

auch, dass diese Leitlinien mehr sind, als das<br />

zur letzten GVO veröffentlichte Frage- und<br />

Antwort-Konvolut der Kommission. Die Leitlinien<br />

haben für die Kommission Gesetzescharakter<br />

und werden ganz sicher auch von<br />

den nationalen Wettbewerbsbehörden als<br />

ähnlich verbindlich angesehen wie die GVO<br />

selbst.<br />

<strong>amz</strong>: Die Fahrzeugidentifikationsnummer<br />

(VIN) wird in Zukunft eine immer größere<br />

Rolle spielen. <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-Teile- und<br />

Servicemarkt verlangt das Recht auf den<br />

Zugang der Rohdaten von den Fahrzeugherstellern,<br />

also den elektronisch verarbeitbaren<br />

Relationen zwischen den Fahrzeugidentifikationsnummern<br />

(„VIN“) und den<br />

diesen zugeordneten Ersatzteilen. Ist dies<br />

in der Praxis auch umsetzbar oder mauern<br />

hier die Automobil-Hersteller?<br />

Röhl: Zurzeit wird noch gemauert. Daher<br />

haben wir parallel auch Gespräche mit der<br />

Kommission darüber geführt, ob die technischen<br />

Informationen gemäß den Leitlinien<br />

auch diese Rohdaten umfassen. Dazu<br />

haben wir ein Gutachten erstellen lassen,<br />

dass sich aus Sicht des Kartellrechts mit der<br />

Frage befasst, welchen Zugang die Fahrzeughersteller<br />

zu ihren Daten ermöglichen<br />

müssen. Wir sind sicher, dass gerade die von<br />

Ihnen genannte Relation zwischen VIN und<br />

Teilenummer eine wesentliche Voraussetzung<br />

dafür ist, dass es auch in Zukunft Wettbewerb<br />

im <strong>Kfz</strong>-Aftermarket gibt. Deshalb<br />

sind wir auch sicher, dass die Kommission<br />

ein entsprechendes Urteil fällen wird, zumal<br />

die Fahrzeughersteller über diese Daten<br />

verfügen und es nicht mit zusätzlichen<br />

Aufwand verbunden ist, diese Daten auch<br />

freizugeben. Wenn sie sie nicht freigeben, ist<br />

das nach unserer Auffassung der Missbrauch<br />

einer marktbeherrschenden Stellung.<br />

<strong>amz</strong>: Seit Jahren wird über den Designschutz<br />

für sichtbare <strong>Kfz</strong>-Ersatzteile gestritten,<br />

der den Automobilherstellern ein Monopol<br />

beim Vertrieb dieser Teile verschafft.<br />

Die von GVA und Anderen geforderte Einführung<br />

der Reparaturklausel würde mehr<br />

Wettbewerb bedeuten und ein Monopol<br />

der Fahrzeughersteller beim Vertrieb sichtbarer<br />

<strong>Kfz</strong>-Ersatzteile verhindern. Steht hier

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