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Der freie Kfz-ServiceMarkt - amz

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<strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong> 2010<br />

Die neue eU-chemikalienverordnung betrifft viele Unternehmen, so auch <strong>Kfz</strong>-Werkstätten.<br />

Hier erfolgt eine Produktprüfung auf chemikalien im Labor. Fotos: Dekra<br />

Ein Buch mit sieben Siegeln<br />

_ In Autoteilen und Werkstattprodukten sind Chemikalien unterschiedlichster Art enthalten. Seit Mitte<br />

2007 allerdings ist die Verwendung von einigen Weichmachern und Flammschutzmitteln durch die<br />

EU-Verordnung REACH strenger geregelt. Mittlerweile ziehen die Aufsichtsbehörden die Zügel kräftig an.<br />

Trotzdem ist das Thema REACH für viele Unternehmen noch immer ein Buch mit sieben Siegeln.<br />

A llein<br />

in Baden-Württemberg<br />

wurden im Jahr 2009 insgesamt<br />

34 neue Kontrolleure eingestellt,<br />

um die Umsetzung der neuen<br />

Anforderungen in Unternehmen<br />

zu überprüfen, teilte Dr. Gesa Köberle von<br />

der DEKRA Industrial bei einem Workshop<br />

in Stuttgart mit. Kontrollschwerpunkte<br />

sind derzeit, ob die verwendeten Stoffe<br />

registriert beziehungsweise vorregistriert<br />

sind, wie die Unternehmen die relevanten<br />

Anforderungen aus REACH kontrollieren,<br />

wie sie die notwendigen Informationen<br />

dokumentieren und ob die Sicherheitsdatenblätter<br />

dem geforderten Standard<br />

entsprechen. Weitere Kontrollprojekte<br />

unter dem Titel REACH-EN-FORCE-2 sind<br />

bereits in Vorbereitung. <strong>Der</strong> Schwerpunkt<br />

wird hier auf nachgeschalteten Anwendern<br />

liegen.<br />

Stellen die Kontrolleure Verstöße<br />

gegen die Verordnung fest, drohen den<br />

Betrieben empfindliche Strafen. Wer<br />

Stoffe ohne Registrierung herstellt oder<br />

importiert, falsche oder unvollständige<br />

Registrierungsdossiers abliefert, einen<br />

mangelhaften Stoffsicherheitsbericht<br />

erstellt oder einen zulassungspflichtigen<br />

Stoff unerlaubt in Verkehr bringt<br />

oder verwendet, muss mit einer Freiheitsstrafe<br />

von bis zu zwei Jahren oder<br />

Geldbußen rechnen. Bei Gefährdung von<br />

Leben oder Gesundheit eines Anderen<br />

oder bedeutender Werte sind es sogar<br />

bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu<br />

kommen wirtschaftliche Risiken: Im Sep-<br />

80 <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong><br />

tember 2009 sah sich das Unternehmen<br />

Björn Borg AB nach Kontrollen durch<br />

eine schwedische Umweltorganisation<br />

gezwungen, eine Produktion von Clogs<br />

komplett vom Markt zu nehmen. „Für die<br />

Unternehmen steckt in der Problematik<br />

hier ein riesiges Reputationsrisiko“,<br />

erklärt Köberle. Gründe genug also, sich<br />

etwas genauer mit dem Thema zu befassen.<br />

Was also ist REACH?<br />

REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung<br />

Nr. 1907/2006 zur Registrierung,<br />

Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />

chemischer Stoffe („Registration, Evaluation,<br />

Authorissation of Chemicals“). Die<br />

Verordnung regelt, dass alle Chemikalien,<br />

die auf den EU-Markt gelangen, registriert<br />

sein müssen. Sie ist am 1. Juni 2007 in<br />

Kraft getreten und gilt unmittelbar, muss<br />

also nicht separat in nationales Recht umgesetzt<br />

werden.<br />

Wer ist von REACH betroffen?<br />

Tangiert sind Hersteller, Importeure von<br />

Stoffen und Erzeugnissen sowie Verwender,<br />

die beispielsweise Farbe in Dosen<br />

umfüllen oder Händler, die in die EU importierte<br />

Produkte erstmals in Verkehr<br />

bringen. Je nach Tätigkeit kommen auf die<br />

betreffenden Unternehmen neue Pflichten<br />

zu. Enthält ein Erzeugnis mehr als den<br />

Schwellenwert von 0,1 Prozent eines be-<br />

sorgniserregenden Stoffes (SVHC – „substances<br />

of very high concern“) der Kandidatenliste,<br />

ist der Importeur, Hersteller<br />

oder Lieferant verpflichtet,<br />

- die gewerblichen Abnehmer innerhalb<br />

der Lieferkette über die gefährlichen<br />

Stoffe in seinen Erzeugnissen zu<br />

informieren,<br />

- über den sicheren Umgang damit zu<br />

informieren,<br />

- bei Anfragen von Endverbrauchern innerhalb<br />

von 45 Tagen Auskunft zu geben<br />

und bei Überschreitung von 0,1 Prozent<br />

SVHC und einer Menge über einer Tonne<br />

pro Jahr bei der europäischen Chemikalienagentur<br />

ECHA anzumelden (Notifizierung).<br />

Auf etliche Hersteller, Importeure und<br />

Händler kommen somit vielfältige Kontroll-<br />

und Informationspflichten zu. Hilfe erhalten<br />

sie beispielsweise bei den Experten der<br />

Dekra Industrial. Betroffene Unternehmen<br />

werden beim Aufbau eines Compliance<br />

Managementsystems unterstützt, das die<br />

Anforderungen von REACH berücksichtigt.<br />

Das Konzept ist so angelegt, dass die Unternehmen<br />

kritische Lieferanten und Produkte<br />

schnell beurteilen können. Dadurch<br />

wird bei geringem finanziellem Aufwand<br />

eine hohe Sicherheit erreicht. Bei erfolgreicher<br />

Umsetzung des Systems werden<br />

Unternehmen mit einem öffentlichkeitswirksamen<br />

REACH Compliance Siegel der<br />

Dekra ausgezeichnet.<br />

Wolfgang Dank

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