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<strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong> 2010<br />
Die neue eU-chemikalienverordnung betrifft viele Unternehmen, so auch <strong>Kfz</strong>-Werkstätten.<br />
Hier erfolgt eine Produktprüfung auf chemikalien im Labor. Fotos: Dekra<br />
Ein Buch mit sieben Siegeln<br />
_ In Autoteilen und Werkstattprodukten sind Chemikalien unterschiedlichster Art enthalten. Seit Mitte<br />
2007 allerdings ist die Verwendung von einigen Weichmachern und Flammschutzmitteln durch die<br />
EU-Verordnung REACH strenger geregelt. Mittlerweile ziehen die Aufsichtsbehörden die Zügel kräftig an.<br />
Trotzdem ist das Thema REACH für viele Unternehmen noch immer ein Buch mit sieben Siegeln.<br />
A llein<br />
in Baden-Württemberg<br />
wurden im Jahr 2009 insgesamt<br />
34 neue Kontrolleure eingestellt,<br />
um die Umsetzung der neuen<br />
Anforderungen in Unternehmen<br />
zu überprüfen, teilte Dr. Gesa Köberle von<br />
der DEKRA Industrial bei einem Workshop<br />
in Stuttgart mit. Kontrollschwerpunkte<br />
sind derzeit, ob die verwendeten Stoffe<br />
registriert beziehungsweise vorregistriert<br />
sind, wie die Unternehmen die relevanten<br />
Anforderungen aus REACH kontrollieren,<br />
wie sie die notwendigen Informationen<br />
dokumentieren und ob die Sicherheitsdatenblätter<br />
dem geforderten Standard<br />
entsprechen. Weitere Kontrollprojekte<br />
unter dem Titel REACH-EN-FORCE-2 sind<br />
bereits in Vorbereitung. <strong>Der</strong> Schwerpunkt<br />
wird hier auf nachgeschalteten Anwendern<br />
liegen.<br />
Stellen die Kontrolleure Verstöße<br />
gegen die Verordnung fest, drohen den<br />
Betrieben empfindliche Strafen. Wer<br />
Stoffe ohne Registrierung herstellt oder<br />
importiert, falsche oder unvollständige<br />
Registrierungsdossiers abliefert, einen<br />
mangelhaften Stoffsicherheitsbericht<br />
erstellt oder einen zulassungspflichtigen<br />
Stoff unerlaubt in Verkehr bringt<br />
oder verwendet, muss mit einer Freiheitsstrafe<br />
von bis zu zwei Jahren oder<br />
Geldbußen rechnen. Bei Gefährdung von<br />
Leben oder Gesundheit eines Anderen<br />
oder bedeutender Werte sind es sogar<br />
bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu<br />
kommen wirtschaftliche Risiken: Im Sep-<br />
80 <strong>Der</strong> <strong>freie</strong> <strong>Kfz</strong>-<strong>ServiceMarkt</strong><br />
tember 2009 sah sich das Unternehmen<br />
Björn Borg AB nach Kontrollen durch<br />
eine schwedische Umweltorganisation<br />
gezwungen, eine Produktion von Clogs<br />
komplett vom Markt zu nehmen. „Für die<br />
Unternehmen steckt in der Problematik<br />
hier ein riesiges Reputationsrisiko“,<br />
erklärt Köberle. Gründe genug also, sich<br />
etwas genauer mit dem Thema zu befassen.<br />
Was also ist REACH?<br />
REACH ist die Kurzbezeichnung der EU-Verordnung<br />
Nr. 1907/2006 zur Registrierung,<br />
Bewertung, Zulassung und Beschränkung<br />
chemischer Stoffe („Registration, Evaluation,<br />
Authorissation of Chemicals“). Die<br />
Verordnung regelt, dass alle Chemikalien,<br />
die auf den EU-Markt gelangen, registriert<br />
sein müssen. Sie ist am 1. Juni 2007 in<br />
Kraft getreten und gilt unmittelbar, muss<br />
also nicht separat in nationales Recht umgesetzt<br />
werden.<br />
Wer ist von REACH betroffen?<br />
Tangiert sind Hersteller, Importeure von<br />
Stoffen und Erzeugnissen sowie Verwender,<br />
die beispielsweise Farbe in Dosen<br />
umfüllen oder Händler, die in die EU importierte<br />
Produkte erstmals in Verkehr<br />
bringen. Je nach Tätigkeit kommen auf die<br />
betreffenden Unternehmen neue Pflichten<br />
zu. Enthält ein Erzeugnis mehr als den<br />
Schwellenwert von 0,1 Prozent eines be-<br />
sorgniserregenden Stoffes (SVHC – „substances<br />
of very high concern“) der Kandidatenliste,<br />
ist der Importeur, Hersteller<br />
oder Lieferant verpflichtet,<br />
- die gewerblichen Abnehmer innerhalb<br />
der Lieferkette über die gefährlichen<br />
Stoffe in seinen Erzeugnissen zu<br />
informieren,<br />
- über den sicheren Umgang damit zu<br />
informieren,<br />
- bei Anfragen von Endverbrauchern innerhalb<br />
von 45 Tagen Auskunft zu geben<br />
und bei Überschreitung von 0,1 Prozent<br />
SVHC und einer Menge über einer Tonne<br />
pro Jahr bei der europäischen Chemikalienagentur<br />
ECHA anzumelden (Notifizierung).<br />
Auf etliche Hersteller, Importeure und<br />
Händler kommen somit vielfältige Kontroll-<br />
und Informationspflichten zu. Hilfe erhalten<br />
sie beispielsweise bei den Experten der<br />
Dekra Industrial. Betroffene Unternehmen<br />
werden beim Aufbau eines Compliance<br />
Managementsystems unterstützt, das die<br />
Anforderungen von REACH berücksichtigt.<br />
Das Konzept ist so angelegt, dass die Unternehmen<br />
kritische Lieferanten und Produkte<br />
schnell beurteilen können. Dadurch<br />
wird bei geringem finanziellem Aufwand<br />
eine hohe Sicherheit erreicht. Bei erfolgreicher<br />
Umsetzung des Systems werden<br />
Unternehmen mit einem öffentlichkeitswirksamen<br />
REACH Compliance Siegel der<br />
Dekra ausgezeichnet.<br />
Wolfgang Dank