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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer,wenn ich in der Wallonischen Region ein unbewegliches Gut von meinemEhegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden erhalte?Die Vergünstigung <strong>für</strong> einen beschenkten Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnendenmit mindestens drei Kindern, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendethaben, beträgt 4 % pro Kind unter 21 Jahren, wobei die Schenkungssteuer pro Kindum maximal 124 Euro reduziert werden kann.Was ist in der Wallonischen Region unter einem „gesetzlich Zusammenwohnenden“zu verstehen?Unter einem gesetzlich Zusammenwohnenden versteht man in der WallonischenRegion:✓ die Person, mit der der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung zusammenwohnt✓ <strong>und</strong> gemeinsam mit dem Schenker eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnenabgegeben hat✓ sofern diese Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnen den Bestimmungendes belgischen Zivilgesetzbuchs oder des Internationalen PrivatrechtsentsprichtBesteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer,wenn ich in der Wallonischen Region von meinem Ehegatten/gesetzlichZusammenwohnenden eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte?Im Falle einer Schenkung unter Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden desunbelasteten alleinigen Anteils des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oderteilweise zu Wohnzwecken dient, in der Wallonischen Region gelegen ist <strong>und</strong> zumZeitpunkt der Schenkung seit mindestens 5 Jahren Hauptwohnsitz des Schenkersist, gelten <strong>für</strong> den Beschenkten, der dies beantragt, folgende vergünstigte Steuersätze.11

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