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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Beispiel:Bei einem Erbteil von 4.000 Euro entspricht die Steuervergünstigung einemBetrag von 400 Euro.2.000 Euro x (4.000 Euro : 20.000 Euro) = 400 Euro.Wenn der Erbteil als Bruder oder Schwester einer Summe von maximal 75.000Euro entspricht, steht Ihnen eine degressive Steuervergünstigung zu, die wiefolgt berechnet wird: 2.500 Euro x [1 - (Erbteil: 75.000 Euro)].Beispiel:Bei einem Erbteil von 30.000 Euro entspricht die Steuervergünstigung einemBetrag von 1.500 Euro.2.500 Euro x [1 – (30.000 Euro : 75.000 Euro) = 1.500 Euro.Ich bin Erbe des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicher Wohnsitz sich inder Flämischen Region befand, war aber weder dessen Ehegatte noch seingesetzlich Zusammenwohnender, Verwandter in auf- oder absteigenderLinie, Bruder oder Schwester. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?In der Flämischen Region wird der Steuersatz auf den Nettoerbteil einer Person, dieweder Ehegatte des Verstorbenen war noch dessen Zusammenwohnender, Verwandterin auf- oder absteigender Linie, Bruder oder Schwester wie folgt berechnet:Tranche Nettoanteilin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 75.000 45 %75.000,01 125.000 55 % 33.750 EURÜber 125.000 65 % 61.250 EURDiese Steuersätze sind anwendbar auf Nettoerbteile an beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichenGütern.81

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