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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Was ist in der Wallonischen Region unter einem „Zusammenwohnenden“zu verstehen?Unter einem Zusammenwohnenden versteht man in der Wallonischen Region:✓ die Person, die bei Eintritt des Erbfalls mit dem Verstorbenen zusammengewohnt hat✓ <strong>und</strong> mit diesem gemeinsam eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenwohnengemäß den Bestimmungen des belgischen Zivilgesetzbuchs oder desInternationalen Privatrechts abgegeben hatIch bin in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Vater, Mutter,Großvater, Großmutter) Erbe des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicherWohnsitz sich in der Wallonischen Region befand. Wie wird dieErbschaftssteuer berechnet?In der Wallonischen Region wird auf den Nettoerbteil eines Kindes, eines Adoptivkindes(unter bestimmten Voraussetzungen) sowie eines anderen Erben in auf- oderabsteigender Linie der Steuersatz wie folgt berechnet:Besteuerungstranchenin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 12.500 3 %12.500,01 25.000 4 % 375 EUR25.000,01 50.000 5 % 875 EUR50.000,01 100.000 7 % 2.125 EUR100.000,01 150.000 10 % 5.625 EUR150.000,01 200.000 14 % 10.625 EUR200.000,01 250.000 18 % 17.625 EUR250.000,01 500.000 24 % 26.625 EURÜber 500.000 30 % 86.625 EUR58

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