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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Ich bin schwerbehindert <strong>und</strong> Erbe eines Verstorbenen, der seinen letztensteuerlichen Wohnsitz in der Flämischen Region hatte. Besteht <strong>für</strong>mich die Möglichkeit einer vergünstigten Erbschaftssteuer?Bis zur Höhe eines bestimmten Betrags ist der Erbteil eines Schwerbehindertensteuerfrei. Dieser Betrag umfasst einen Gr<strong>und</strong>betrag, multipliziert mit einem bestimmtenKoeffizienten.Der Gr<strong>und</strong>betrag variiert je nach Verwandtschaftsgrad:✓ Für Erben in auf- oder absteigender Linie, den Ehegatten <strong>und</strong> den/die Zusammenwohnendengilt ein Gr<strong>und</strong>betrag von 3.000 Euro✓ Für alle sonstigen Erben gilt ein Gr<strong>und</strong>betrag von 1.000 EuroDer Koeffizient variiert je nach Alter der behinderten Person <strong>und</strong> Dauer derBehinderung. Je jünger die behinderte Person ist, desto höher ist der Freibetrag.Der Anspruch auf vergünstigte Erbschaftssteuer ist nachzuweisenmittels Bescheinigung oder Erklärung einer <strong>für</strong> die Feststellung desSchweregrads der Behinderung zuständigen Institution bzw. Stelle.Diese Bescheinigung bzw. Erklärung ist der Erbfallanmeldungbeizufügen.83

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