10.07.2015 Aufrufe

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ist per Einschreiben beim Einnehmer des Registrierungsamtes einzureichen,bei dem die Erbfallanmeldung vorzulegen ist. Der von den Sachverständigenfestgelegte Verkehrswert ist <strong>für</strong> die Erklärenden <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Verwaltung verbindlich.Wurde das Nachlassvermögen nach diesem Verfahren bewertet, kannin der Folge kein höherer Wert festgesetzt werden.WO?Wo ist die Erbfallanmeldung einzureichen?a) Der Erblasser war Einwohner des Königreichs Belgien.Die Erbfallanmeldung <strong>für</strong> einen Einwohner des Königreichs Belgien ist bei dem <strong>für</strong>den letzten steuerlichen Wohnsitz (s. Glossar S.87) des Erblassers zuständigenRegistrierungsamt einzureichen.AusnahmeDiese Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Erblasser seinen steuerlichenWohnsitz in den 5 Jahren vor seinem Tod in mehr als einer Region(Flämische Region, Region Brüssel-Hauptstadt, Wallonische Region) hatte (siehenachfolgende Frage).b) Der Erblasser war kein Einwohner des Königreichs Belgien.Das Registrierungsamt, bei dem die Erbfallanmeldung <strong>für</strong> einen zu Lebzeiten nichtim Königreich Belgien wohnhaften Erblasser einzureichen ist, bestimmt sich inAbhängigkeit von der Lage der unbeweglichen Güter in Belgien, die Eigentumdes Erblassers waren.Erhält ein Erbe verschiedene unbewegliche Güter, die im Zuständigkeitsbereichverschiedener Registrierungsämter liegen, so ist das zuständige Amt dasjenige,in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Anteil an Vermögenswerten mit demhöchsten Katasterwert befindet.53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!