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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Diese Steuersätze sind anwendbar auf Nettoerbteile an beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichenGütern.In der Flämischen Region kommt der <strong>für</strong> Verwandte in auf- <strong>und</strong> absteigenderLinie geltende Steuersatz auch <strong>für</strong> „Stiefkinder”, „Stiefeltern“, „nicht leibliche Kinder“(Pflegekinder) <strong>und</strong> Adoptivkinder zur Anwendung. Von den Erbberechtigtenist der Nachweis zu erbringen, dass sie die Voraussetzungen <strong>für</strong> oben genannteSteuervergünstigungen erfüllen.Was versteht man in der Flämischen Region unter „Stiefkind“ einerseits<strong>und</strong> „Stiefvater“ oder „Stiefmutter“ andererseits?Unter einem „Stiefkind“ versteht man:✓ das Kind des Ehegatten des Verstorbenen,✓ oder der Person, mit der der Verstorbene zusammenwohnte.Unter „Stiefeltern“ (Stiefvater oder Stiefmutter) versteht man:✓ den Ehegatten des Verstorbenen oder,✓ die Person, mit der der Verstorbene zusammenwohnte.Was versteht man in der Flämischen Region unter einem „nicht leiblichenKind“ (Pflegekind)?Unter einem „nicht leiblichen Kind“ (Pflegekind) versteht man in der FlämischenRegion eine Person, die✓ vor Vollendung des 21. Lebensjahres✓ mindestens drei aufeinander folgende Jahre bei einem Elternteil gelebt hat,der nicht sein leiblicher Vater oder seine leibliche Mutter ist <strong>und</strong>✓ von dieser Person (oder von dieser Person <strong>und</strong> ihrem Ehegatten) all das erhaltenhat, was leibliche Kinder im Normalfall von ihren Eltern erhalten.77

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