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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Besteuerungstranchenin EURvon bis (einschl.)Steuersatz proTranche0,01 50.000 2 %50.000,01 100.000 5,3 %100.000,01 175.000 6 %175.000,01 250.000 12 %Der Steuervorteil ist auf einen Anteil von 250.000 Euro begrenzt, der darüber hinausgehendeWert wird zum Normaltarif versteuert.250.000,01 500.000 24 %Über 500.000 30 %Anmerkungen:1. Als Nachweis darüber, dass die fragliche Immobilie Hauptwohnsitz des Verstorbenenwar, muss eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder desAusländerregisters vorgelegt werden.2. Der Steuervorteil bleibt bestehen, wenn der Verstorbene seinen Hauptwohnsitzin der fraglichen Immobilie aufgr<strong>und</strong> höherer Gewalt nicht beibehalten konnte.Ich war mit dem Verstorbenen verheiratet, der seinen letzten steuerlichenWohnsitz in der Region Brüssel-Hauptstadt hatte. Besteht <strong>für</strong>mich die Möglichkeit einer vergünstigten Erbschaftssteuer?Für den überlebenden Ehegatten gilt ein Freibetrag in Höhe von 15.000 Euro, d. h.dass in der ersten Tranche des Erbteils 15.0000 Euro steuerbefreit sind.Auf den überlebenden Ehegatten entfällt darüber hinaus die Hälfte der zusätzlichenFreibeträge aller gemeinsamen Kinder.64

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