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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Ich bin in auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Vater, Mutter,Großvater, Großmutter) Erbe des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicherWohnsitz sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befand. Wie wirddie Erbschaftssteuer berechnet?Der Steuersatz auf den Nettoerbteil der Erben in auf- oder absteigender Linie wirdwie folgt berechnet.Besteuerungstranchenin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 50.000 3 %50.000,01 100.000 8 % 1.500 EUR100.000,01 175.000 9 % 5.500 EUR175.000,01 250.000 18 % 12.250 EUR250.000,01 500.000 24 % 25.750 EURÜber 500.000 30 % 85.750 EURAuf Antrag der Erbberechtigten ist eine Ausnahme möglich, wenn der Nachlass✓ das Eigentum an der Immobilie umfasst✓ die mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz des Verstorbenen warIn diesem Fall kommt folgender Steuersatz <strong>für</strong> diesen Nachlassteil zum Tragen:Besteuerungstranchenin EURvon bis (einschl.)Steuersatz proTranche (%)0,01 50.000 2 %50.000,01 100.000 5,3 %100.000,01 175.000 6 %175.000,01 250.000 12 %67

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