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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region bei einerSchenkung von beweglichen Vermögenswerten an Geschwister, Onkel,Tante, Nichte oder Neffen zum Tragen?Auf den vom Beschenkten erhaltenen Bruttoschenkungswert wird gr<strong>und</strong>sätzlichein Schenkungssteuersatz von 5,5 % erhoben. Allerdings müssen hier<strong>für</strong> bestimmteVoraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten wird der <strong>für</strong> die Schenkung unbeweglicherGüter veranschlagte Steuersatz erhoben.Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle derSchenkung beweglicher Vermögenswerte an eine Person zum Tragen,bei der es sich nicht um einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden,einen Verwandten in auf- oder absteigender Linie, Geschwisteroder Onkel, Tante, Neffe oder Nichte handelt?Welcher Steuersatz kommt in der Wallonischen Region im Falle der Schenkungbeweglicher Vermögenswerte an eine Person zum Tragen, bei der es sich nichtum einen Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden, einen Verwandten in aufoderabsteigender Linie, Geschwister oder Onkel, Tante, Neffe oder Nichte handelt.REGION BRÜSSEL HAUPTSTADT1. Schenkung von unbeweglichen GüternWelcher Steuersatz kommt in der Region Brüssel-Hauptstadt bei einerSchenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/Zusammenwohnendenzum Tragen?Bei einer Schenkung von unbeweglichen Gütern an einen Ehegatten/Zusammenwohnendenin der Region Brüssel-Hauptstadt werden Registrierungsgebührenauf die vom Beschenkten erhaltene Bruttoschenkungssumme gemäß folgenderTabelle zahlbar.17

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