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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicherWohnsitz sich in der Flämischen Region befand. Wie wird dieErbschaftssteuer berechnet?In der Flämischen Region kommt folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil vonGeschwistern zum Tragen:Tranche Nettoanteilin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 75.000 30 %75.000,01 125.000 55 % 22.500 EURÜber 125.000 65 % 50.000 EURDiese Steuersätze sind anwendbar auf Nettoerbteile an beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichenGütern.Ich bin Bruder oder Schwester des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicherWohnsitz sich in der Flämischen Region befand. Besteht <strong>für</strong> michdie Möglichkeit einer vergünstigten Erbschaftssteuer?Wenn der Erbteil als Bruder oder Schwester einer Summe von maximal 18.750Euro entspricht, steht Ihnen eine Steuervergünstigung zu, die wie folgt berechnetwird: 2.000 Euro x (Erbteil: 20.000 Euro).80

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