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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Was ist in der Flämischen Region unter einem „Zusammenwohnenden“zu verstehen?In der Flämischen Region versteht man unter „Zusammenwohnenden“:✓ die Person, mit der der Schenker gemeinsam eine Erklärung über das gesetzlicheZusammenwohnen abgegeben hat (= gesetzlich Zusammenwohnender)✓ die Person/en, mit der/denen der Schenker am Tag der Schenkung seit mindestenseinem Jahr ununterbrochen in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt(= tatsächlich Zusammenwohnender).Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer,wenn ich in der Flämischen Region ein Gr<strong>und</strong>stück <strong>für</strong> die Errichtungvon Wohnraum gemäß den gesetzlichen Wohnbauvorschriften vonmeinem Ehegatten/Zusammenwohnenden erhalte?Im Falle der Schenkung eines Gr<strong>und</strong>stücks zwischen Ehegatten/Zusammenwohnendenzur Bebauung mit einem Wohngebäude wird bis zur Schenkungstranche von100.000 bis einschl. 150.000 Euro ein im Vergleich zum Normalsatz um 2 % ermäßigterSteuersatz erhoben.Schenkungstranche (Euro)von bis (einschl.) AnwendbarerSteuersatz auf diejeweilige Tranche0,0112.500,0125.000,0150.000,01100.000,01150.000,01200.000,01250.000,01Über 500.00012.50025.00050.000100.000150.000200.000250.000500.00027An Ehegatten <strong>und</strong> Zusammenwohnende1235814182430Zahlbarer Steuerbetrag<strong>für</strong> dievorausgehendenTranchen (Euro)1253751.1253.6257.62514.62523.62583.625

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