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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Wo ist die Erbfallanmeldung einzureichen, wenn der Erblasser imKönigreich Belgien wohnhaft war <strong>und</strong> in den fünf Jahren vor seinemTod seinen steuerlichen Wohnsitz in mehr als einer Region hatte?Wenn der Erblasser Einwohner des Königreichs Belgien war <strong>und</strong> seinen steuerlichenWohnsitz in den fünf Jahren vor seinem Tod in mehr als einer Region hatte, so istdie Erbfallanmeldung wie folgt einzureichen:✓ Maßgeblich ist zunächst die Region, in der der Erblasser innerhalb dieser fünfJahre seinen steuerlichen Wohnsitz insgesamt am längsten hatte,✓ In dieser Region ist das Registrierungsamt des Ortes zuständig, an dem derErblasser zuletzt seinen steuerlichen Wohnsitz hatte.Beispiel:In den fünf Jahren vor seinem Tod hatte der Erblasser die folgenden steuerlichenWohnsitze:✓ 2 Jahre in Namur (Wallonische Region)✓ 1 Jahr in Brüssel (Region Brüssel-Hauptstadt)✓ 1 Jahr in Gembloux (Wallonische Region)✓ 1 Jahr in Antwerpen (Flämische Region).Damit hatte er in der Wallonischen Region im Verlauf der letzten fünf Jahre vorseinem Tod insgesamt am längsten seinen steuerlichen Wohnsitz (2 Jahre + 1 Jahr).Die Erklärung ist bei dem Registrierungsamt von Gembloux einzureichen (letztersteuerlicher Wohnsitz in der Wallonischen Region).54

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