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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Besteuerungstranchenin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 50.000 40 %50.000,01 75.000 55 % 20.000 EUR75.000,01 175.000 65 % 33.750 EURÜber 175.000 80 % 98.750 EURIch bin Erbe des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicher Wohnsitzsich in der Region Brüssel-Hauptstadt befand, war aber weder dessenEhegatte, gesetzlich Zusammenwohnender, Verwandter in auf- oderabsteigender Linie, Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte.Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer vergünstigten Erbschaftssteuer?In der Region Brüssel-Hauptstadt sind Erbteile von Personen, die weder Ehegatte,gesetzlich Zusammenwohnende, Verwandte in auf- oder absteigender Linie, Geschwister,Onkel, Tanten, Neffen oder Nichten des Verstorbenen waren, gänzlichsteuerbefreit, sofern der Nachlass einen Vermögenswert von 1.250 Euro nichtübersteigt.FLÄMISCHE REGIONIch war mit dem Verstorbenen verheiratet, der seinen letzten steuerlichenWohnsitz in der Flämischen Region hatte. Wie wird die Erbschaftssteuerberechnet?In der Flämischen Region kommt folgender Steuersatz auf den Nettoerbteil desüberlebenden Ehegatten zum Tragen:73

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