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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer vergünstigten Schenkungssteuer,wenn ich in der Region Brüssel-Hauptstadt von einem Verwandtenin auf- oder absteigender Linie (Kind, Enkelkind, Eltern, Großeltern)eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte?Im Falle einer Schenkung des alleinigen Anteils des Schenkers an einem Gebäude,das ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dient <strong>und</strong> in der Region Brüssel-Hauptstadtgelegen ist, gelten folgende vergünstigte Steuersätze.Schenkungstranche (Euro)von bis (einschl.) AnwendbarerSteuersatz auf diejeweilige Tranche0,0150.000,01100.000,01175.000,01250.000,01Über 500.00050.000100.000175.000250.000500.000An Verwandte in auf- <strong>und</strong> absteigenderLinie25,36122430Zahlbarer Steuerbetrag<strong>für</strong> dievorausgehendenTranchen (Euro)1.0003.6508.15017.15077.150Achtung!Die Anwendung der vergünstigten Steuersätze erfolgt <strong>nur</strong> unter folgenden Voraussetzungen:1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht bereits im alleinigenunbelasteten Besitz anderer Wohngebäude sein, selbst wenn sich diese imAusland befinden.2. Der Beschenkte muss in der Schenkungsurk<strong>und</strong>e oder in der Schenkungsannahmeerklärungausdrücklich die Anwendung des vergünstigten Steuersatzesbeantragen.3. Des Weiteren muss in dieser Urk<strong>und</strong>e jeder der Beschenkten, der die Anwendungdes vergünstigten Steuersatzes wünscht, verbindlich erklären, hierzu auchberechtigt zu sein.21

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