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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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An den überlebenden Partner (Ehegatte oder gesetzlich Zusammenwohnender)kann auch ohne Vorlage einer Erbfallanmeldung oder eines Erbscheins (die gr<strong>und</strong>sätzlichvorgeschrieben sind) zur Begleichung wichtiger anstehender Ausgabeneine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Guthabens sämtlicher Konten geleistetwerden (maximal 5.000 Euro).Ist der Einnehmer des Registrierungsamtes in allen Fällen zuständig?Der Einnehmer des <strong>für</strong> die Führung der Erbschaftsakte des Verstorbenen zuständigenRegistrierungsamtes ist befugt, einen Erbschein auszustellen, sofern allenachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:✓ Der Nachlass unterliegt ausschließlich den Bestimmungen der gesetzlichenErbfolge gemäß belgischem Zivilgesetzbuch. Existieren ein oder mehrere Testamenteoder sonstige Urk<strong>und</strong>en, in denen der letzte Wille des Verstorbenenverfügt wurde, ist der Einnehmer nicht befugt, den Erbschein auszustellen;✓ Der Erblasser hat keinen Ehevertrag abgeschlossen <strong>und</strong> es gibt auch keineÄnderungsurk<strong>und</strong>e zu einem bestehenden Ehevertra;✓ Es gibt keine Erben, die nicht geschäftsfähig sind (z. B. Minderjährige, Entmündigte).Welche Änderungen sind am 1. Juli 2012 in Kraft getreten?Seit 1. Juli muss der Notar bzw. Einnehmer des Registrierungsamtes, den dieErben um die Ausstellung einer Erburk<strong>und</strong>e bzw. eines Erbscheins ersuchen, sichvorab mit den Finanz- <strong>und</strong> Sozialversicherungsbehörden in Verbindung setzen.Die Behörden ihrerseits sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass Erblasser <strong>und</strong>/oder Erben schuldenfrei sind. Ist dies der Fall, können sie innerhalb einer Frist von12 Werktagen den betreffenden Notar oder Einnehmer hiervon in Kenntnis setzen.Bankkonten können freigegeben werden, wenn im Erbschein, in der Erburk<strong>und</strong>eoder unten auf der <strong>für</strong> die verschiedenen Erben bestimmten Kopie („beglaubigteAbschrift“) vermerkt ist:38

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