10.07.2015 Aufrufe

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer reduzierten Schenkungssteuer, wennich in der Region Brüssel-Hauptstadt von meinem Ehegatten/gesetzlichZusammenwohnenden eine Immobilie zu Wohnzwecken erhalte?Im Falle einer Schenkung unter Ehegatten/gesetzlich Zusammenwohnenden desunbelasteten alleinigen Anteils des Schenkers an einer Immobilie, die ganz oderteilweise Wohnzwecken dient <strong>und</strong> in der Region Brüssel-Hauptstadt gelegen ist,gelten folgende vergünstigte Steuersätze.Schenkungstranche (Euro)von bis (einschl.) AnwendbarerSteuersatz auf diejeweilige Tranche0,0150.000,01100.000,01175.000,01250.000,01Über 500.00050.000100.000175.000250.000500.000An Ehegatten <strong>und</strong> gesetzlich Zusammenwohnende25,36122430Zahlbarer Steuerbetrag<strong>für</strong> dievorausgehendenTranchen (Euro)1.0003.6508.15017.15077.150Achtung!Die Anwendung der vergünstigten Steuersätze erfolgt <strong>nur</strong> unter folgenden Voraussetzungen:1. Zum Zeitpunkt der Schenkung darf der Beschenkte nicht bereits im alleinigenunbelasteten Besitz anderer Wohngebäude sein, selbst wenn sich diese imAusland befinden.2. Der Beschenkte muss in der Schenkungsurk<strong>und</strong>e oder in der Schenkungsannahmeerklärungausdrücklich die Anwendung des vergünstigten Steuersatzesbeantragen.3. Des Weiteren muss in dieser Urk<strong>und</strong>e jeder der Beschenkten, der die Anwendungdes vergünstigten Steuersatzes wünscht, verbindlich erklären, hierzu auchberechtigt zu sein.19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!