Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)
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Tranche Nettoanteilin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 50.000 3 %50.000,01 250.000 9 % 1.500 EURÜber 250.000 27 % 19.500 EURDiese Steuersätze sind anwendbar auf Nettoerbteile an beweglichen <strong>und</strong> unbeweglichenGütern.Was ist in der Flämischen Region unter einem „Zusammenwohnenden“zu verstehen?Unter einem Zusammenwohnenden versteht man in der Flämischen Region:✓ die Person, die bei Eintritt des Erbfalls gesetzlich Zusammenwohnender desVerstorbenen war (zwischen beiden bestand zu diesem Zeitpunkt eine Erklärungüber das gesetzliche Zusammenwohnen)ODER✓ die Person/en, die bei Eintritt des Erbfalls● ihren dauerhaften Wohnsitz gemeinsam mit dem Verstorbenen hatten<strong>und</strong> mit ihm● in einem gemeinsamen Haushalt lebten, <strong>und</strong> zwar● seit mindestens 1 Jahr (tatsächlich Zusammenwohnender).Achtung!Für eine Steuerbefreiung auf die Familienwohnung muss <strong>für</strong> einendurchgehenden Zeitraum von mindestens drei Jahren ein Zusammenwohnenim selben Haushalt bestanden haben.75