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Leitfaden für Schenkungen und Nachlässe (nur PDF)

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Besteuerungstranchenin EURSteuersatz proTranche (%)Auf die vorausgehendenTranchen zahlbarerGesamtbetragvon bis (einschl.)0,01 50.000 35 %50.000,01 100.000 50 % 17.500 EUR100.000,01 175.000 60 % 42.500 EURÜber 175.000 70 % 87.500 EURIch bin Onkel oder Tante, Neffe oder Nichte des Verstorbenen, dessen letztersteuerlicher Wohnsitz sich in der Region Brüssel-Hauptstadt befand.Besteht <strong>für</strong> mich die Möglichkeit einer vergünstigten Erbschaftssteuer?In der Region Brüssel-Hauptstadt entfällt auf den Nettoerbteil von Onkeln, Tanten,Nichten oder Neffen ein Freibetrag in Höhe von 1.250 Euro. Übersteigt der Nachlassdiesen Betrag nicht, entfällt die Erbschaftssteuer somit ganz.Ich bin Erbe des Verstorbenen, dessen letzter steuerlicher Wohnsitzsich in der Region Brüssel-Hauptstadt befand, war aber weder dessenEhegatte, gesetzlich Zusammenwohnender, Verwandter in auf- oderabsteigender Linie, Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Neffe oder Nichte.Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?In der Region Brüssel-Hauptstadt wird der Steuersatz auf den Nettoerbteil einerPerson, die weder Ehegatte des Verstorbenen war noch dessen gesetzlich Zusammenwohnender,Verwandter in auf- oder absteigender Linie, Bruder, Schwester,Onkel, Tante, Neffe oder Nichte, wie folgt berechnet.72

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