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Energiekonzept Hauptfriedhof - Energiemanagement - Frankfurt am ...

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Eine Investitions- und Einsparungsabschätzung ist hier problematisch und wird<br />

unter folgenden Randbedingungen angegeben:<br />

Untersuchungsumfang ca. 70 Stunden, Materialkosten ca. 2.000 €. Das<br />

Einsparpotenzial wird mit 25 % Verbesserung bezogen auf die Wärmeleistung<br />

des Gebäudes Verwaltung Neues Portal berechnet. Das entspricht eine<br />

Einsparung Brennstoff von 25 MWh/a oder ca. 830 €/a.<br />

3.3.3 Maßnahmen Verwaltung, neues Portal, Gebäude 3<br />

Nachrüsten Thermostatventile<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Thermostatventile regeln die Heizkörpertemperatur in Abhängigkeit der<br />

Raumlufttemperatur. Durch diese bedarfsorientierte Regelung der Wärmeabgabe<br />

der Heizkörper verringert sich der Heizenergieverbrauch. Mehrere Heizkörper<br />

werden jetzt ungeregelt betrieben.<br />

Im Gebäude versorgt ein Heizungsabgang Wohn- und Büronutzung. Dadurch ist<br />

ein nutzungsgerechtes Absenken der Vorlauf- und Raumtemperatur nicht<br />

möglich, da unterschiedliche Nutzungszeiten dies nicht zulassen. Durch<br />

progr<strong>am</strong>mierbare Heizkörperventilaufsätze kann die Raumtemperaturabsenkung<br />

individuell je Raum geregelt werden. D<strong>am</strong>it kann die Raumtemperatur des<br />

Verwaltungsbereiches mit den wesentlich kürzeren Nutzungszeiten frühzeitig<br />

abgesenkt werden, was zur Vermeidung von Wärmeverlusten führt.<br />

Empfehlung<br />

Die noch vorhandenen mechanischen Heizkörperventile sollten kurzfristig durch<br />

voreinstellbare Thermostatventile ersetzt werden. Alle Heizkörperventile in den<br />

Räumen der Verwaltung sollten mit progr<strong>am</strong>mierbaren Ventilaufsätzen<br />

ausgerüstet werden. Die Einstellung der Heizzeiten sollten zus<strong>am</strong>men mit den<br />

Nutzern vereinbart werden. Der Absenkbetrieb kann ca. 45 Minuten vor<br />

Nutzungsende des Gebäudes einsetzen.<br />

Dämmung oberste Geschossdecke<br />

Maßnahmenbeschreibung<br />

Aufgrund der hohen Wärmeverluste über die an unbeheiztem Dachraum<br />

grenzende Decke wird als Einsparmaßnahme die Verlegung einer<br />

Wärmedämmung auf dem bestehenden Deckenaufbau vorgeschlagen. Sofern<br />

der Dachraum nicht begehbar sein muss (z.B. als Lagerraum), genügt das<br />

Auflegen eines Hartschaum- oder Faserdämmstoffs.<br />

Empfehlung<br />

Die Energieeinsparverordnung fordert in §9 eine Dämmung von nicht<br />

begehbaren aber zugänglichen obersten Geschossdecken über beheizten<br />

Räumen bis 31.12.2005. Der U-Wert der Geschossdecke darf 0,3 W/m²K nicht<br />

überschreiten. Die Realisierung sollte mittelfristig durchgeführt und d<strong>am</strong>it<br />

Energiesparpotenziale genutzt werden.<br />

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