Energiekonzept Hauptfriedhof - Energiemanagement - Frankfurt am ...
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Eine Investitions- und Einsparungsabschätzung ist hier problematisch und wird<br />
unter folgenden Randbedingungen angegeben:<br />
Untersuchungsumfang ca. 70 Stunden, Materialkosten ca. 2.000 €. Das<br />
Einsparpotenzial wird mit 25 % Verbesserung bezogen auf die Wärmeleistung<br />
des Gebäudes Verwaltung Neues Portal berechnet. Das entspricht eine<br />
Einsparung Brennstoff von 25 MWh/a oder ca. 830 €/a.<br />
3.3.3 Maßnahmen Verwaltung, neues Portal, Gebäude 3<br />
Nachrüsten Thermostatventile<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Thermostatventile regeln die Heizkörpertemperatur in Abhängigkeit der<br />
Raumlufttemperatur. Durch diese bedarfsorientierte Regelung der Wärmeabgabe<br />
der Heizkörper verringert sich der Heizenergieverbrauch. Mehrere Heizkörper<br />
werden jetzt ungeregelt betrieben.<br />
Im Gebäude versorgt ein Heizungsabgang Wohn- und Büronutzung. Dadurch ist<br />
ein nutzungsgerechtes Absenken der Vorlauf- und Raumtemperatur nicht<br />
möglich, da unterschiedliche Nutzungszeiten dies nicht zulassen. Durch<br />
progr<strong>am</strong>mierbare Heizkörperventilaufsätze kann die Raumtemperaturabsenkung<br />
individuell je Raum geregelt werden. D<strong>am</strong>it kann die Raumtemperatur des<br />
Verwaltungsbereiches mit den wesentlich kürzeren Nutzungszeiten frühzeitig<br />
abgesenkt werden, was zur Vermeidung von Wärmeverlusten führt.<br />
Empfehlung<br />
Die noch vorhandenen mechanischen Heizkörperventile sollten kurzfristig durch<br />
voreinstellbare Thermostatventile ersetzt werden. Alle Heizkörperventile in den<br />
Räumen der Verwaltung sollten mit progr<strong>am</strong>mierbaren Ventilaufsätzen<br />
ausgerüstet werden. Die Einstellung der Heizzeiten sollten zus<strong>am</strong>men mit den<br />
Nutzern vereinbart werden. Der Absenkbetrieb kann ca. 45 Minuten vor<br />
Nutzungsende des Gebäudes einsetzen.<br />
Dämmung oberste Geschossdecke<br />
Maßnahmenbeschreibung<br />
Aufgrund der hohen Wärmeverluste über die an unbeheiztem Dachraum<br />
grenzende Decke wird als Einsparmaßnahme die Verlegung einer<br />
Wärmedämmung auf dem bestehenden Deckenaufbau vorgeschlagen. Sofern<br />
der Dachraum nicht begehbar sein muss (z.B. als Lagerraum), genügt das<br />
Auflegen eines Hartschaum- oder Faserdämmstoffs.<br />
Empfehlung<br />
Die Energieeinsparverordnung fordert in §9 eine Dämmung von nicht<br />
begehbaren aber zugänglichen obersten Geschossdecken über beheizten<br />
Räumen bis 31.12.2005. Der U-Wert der Geschossdecke darf 0,3 W/m²K nicht<br />
überschreiten. Die Realisierung sollte mittelfristig durchgeführt und d<strong>am</strong>it<br />
Energiesparpotenziale genutzt werden.<br />
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