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tags bis mittwochs durchgehend von 7.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags<br />
durchgehend von 7.30 bis 18.00 Uhr, freitags von 7.30<br />
bis 12.00 Uhr sowie an den letzten vier Samstagen vor Ablauf<br />
der Frist in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr), gesonderte Unterstützungsverzeichnisse<br />
bei meiner Dienststelle, <strong>Neue</strong>s Rathaus,<br />
Bürgerbüro, Zimmer 124, aus.<br />
Ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der<br />
letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der<br />
letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag<br />
zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe<br />
von mindestens der dreifachen Zahl der Gemeinderatsmitglieder<br />
(135). Der Unterstützung bedarf es nicht, wenn diese Partei im<br />
Deutschen B<strong>und</strong>estag seit dessen letzter Wahl aufgr<strong>und</strong> eigener<br />
Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.<br />
Der gleichen Unterstützung bedarf der Wahlvorschlag<br />
einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers. Be -<br />
wirbt sich der bisherige Amtsinhaber, bedarf dieser einer solchen<br />
Unterstützung nicht.<br />
Ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterstützen.<br />
Die Eintragung in das Unterstützungsverzeichnis hat gemäß<br />
§ 22 Abs. 2 KWG <strong>und</strong> § 17 KWO persönlich <strong>und</strong> handschriftlich<br />
zu erfolgen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet,<br />
so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Eine<br />
auf dem Unterstützungsverzeichnis geleistete Unterschrift kann<br />
nicht zurückgezogen werden.<br />
Wird keine gültige Bewerbung eingereicht, findet die Wahl nicht<br />
statt. In diesem Fall wird die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister<br />
vom <strong>Stadt</strong>rat der Kreisstadt <strong>Merzig</strong> gewählt.<br />
<strong>Merzig</strong>, den 25. Mai 2011 Der Gemeindewahlleiter<br />
Horf<br />
Bürgermeister<br />
Sitzung des Bauausschusses<br />
Am Dienstag, 31. Mai 2011, 17.30 Uhr, findet eine Sitzung<br />
des Bauausschusses der Kreisstadt <strong>Merzig</strong> in der Amtszeit<br />
2009/2014 im kleinen Sitzungssaal des <strong>Neue</strong>n Rathauses statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentliche Sitzung:<br />
1. Beratung <strong>und</strong> Beschlussfassung über die Zulässigkeit von<br />
Bauvorhaben nach den Bestimmungen des BauGB<br />
Nicht öffentliche Sitzung:<br />
2. Vergabe von Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen<br />
3. Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Pützwies“<br />
4. Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Am<br />
Saarlouiser Weg – Im Gewännchen“<br />
5. Anfragen, Mitteilungen <strong>und</strong> Anregungen<br />
Der Oberbürgermeister<br />
i.V. Horf<br />
Bürgermeister<br />
Sitzung des Gr<strong>und</strong>stücksausschusses<br />
Am Montag, 30. Mai 2011, 17.30 Uhr, findet eine Sitzung des<br />
Gr<strong>und</strong>stücksausschusses der Kreisstadt <strong>Merzig</strong> in der Amtszeit<br />
2009/2014 im kleinen Sitzungssaal des <strong>Neue</strong>n Rathauses statt.<br />
Tagesordnung:<br />
Nicht öffentliche Sitzung:<br />
Gr<strong>und</strong>stücksangelegenheiten<br />
Der Oberbürgermeister<br />
Dr. Lauer<br />
Ihre <strong>Stadt</strong>verwaltung ☎ 85-0<br />
4<br />
Genehmigung der ersten Änderung des<br />
Bebauungsplans „IV. Erweiterung Seitert“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Hilbringen der Kreisstadt<br />
<strong>Merzig</strong><br />
Der <strong>Stadt</strong>rat der Kreisstadt <strong>Merzig</strong> hat in seiner Sitzung am 17.<br />
Februar 2011 den Satzungsbeschluss für die erste Änderung<br />
des Bebauungsplans „IV. Erweiterung Seitert“ im <strong>Stadt</strong>teil Hilbringen<br />
gefasst.<br />
Mit diesem Verfahren wird ausschließlich eine im Bebauungsplan<br />
zur Anlage eines Streuobstbestandes dargestellte Fläche in<br />
eine Fläche für einen Spielplatz geändert.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans wurde dem Ministerium für<br />
Umwelt mit Schreiben vom 28. Februar 2011 vorgelegt <strong>und</strong> mit<br />
Schreiben vom 11. Mai 2011, Az.: C/2 – 64-4/11 Be vom Minis -<br />
terium für Umwelt gem. § 10 Abs. 3 BauGB i. d. Fassung der<br />
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember<br />
2006 (BGBl. I S. 3316), genehmigt.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans „IV. Erweiterung Seitert“ im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Hilbringen tritt mit der Bekanntmachung gem. § 10<br />
Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Übersichtsplan<br />
Die Änderung des Bebauungsplans mit der dazugehörigen<br />
Begründung liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />
an zu jedermanns Einsicht beim Bau- <strong>und</strong> Umweltamt<br />
der Kreisstadt <strong>Merzig</strong>, Brauerstraße 5, während der Dienstst<strong>und</strong>en<br />
öffentlich aus.<br />
Hinweis gem. § 44 BauGB<br />
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB<br />
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte<br />
Entschädigung verlangen. Er kann die<br />
Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leis -<br />
tung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen<br />
beantragt.<br />
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von<br />
drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den<br />
§§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.<br />
Hinweis gem. § 215 BauGB<br />
Unbeachtlich sind<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- <strong>und</strong> Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
<strong>und</strong> des Flächennutzungsplans <strong>und</strong><br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich<br />
gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung<br />
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden