Mit dem Biber leben - Schweizer Informationssystem Biodiversität
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7 > Zukünftiger Umgang mit <strong>dem</strong> <strong>Biber</strong><br />
7.2.5 Entschädigung von land- und forstwirtschaftlichen Schäden<br />
Grundsätzlich gilt Verhütung vor Vergütung. Wenn aber alle Präventionsmassnahmen<br />
nichts helfen werden nach Artikel 13. JSG und Artikel 10. JSV land- und forstwirtschaftliche<br />
Schäden, die durch <strong>Biber</strong> verursacht werden, durch Bund und Kantone je<br />
zur Hälfte entschädigt. In den letzten 20 Jahren haben Bund und Kantone pro Jahr<br />
zwischen CHF 5000.– und 15 000.– für land- und forstwirtschaftliche Schäden aufbringen<br />
müssen.<br />
Die Entschädigungssumme zeigt, wie «bescheiden» <strong>Biber</strong>schäden im Allgemeinen<br />
sind. Darin sind jedoch kaum forstwirtschaftliche Schäden beinhaltet, da diese bis jetzt<br />
nur sehr selten aufgetreten sind. Werden nur einzelne Bäume durch den <strong>Biber</strong> gefällt<br />
bleibt auch hier der Schaden sehr begrenzt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der <strong>Biber</strong><br />
ein ganzes Waldstück aufstaut und nässe-empfindliche Bäume dadurch absterben<br />
können. In solchen Fällen sollte unbedingt versucht werden mit den Eigentümern nach<br />
einer langfristigen Lösung z. B. über die Einrichtung eines Waldreservats zu suchen<br />
(Waldgesetz Art. 38). Der Bund hilft über Programmvereinbarungen solche Massnahmen<br />
zu finanzieren. Dadurch können sehr artenreiche und in der Schweiz heute (noch)<br />
sehr seltene Lebensräume entstehen wie z. B. die Abb. 58 und Abb. 59 zeigen.<br />
Andere Schäden (z. B. Infrastrukturschäden) werden nicht durch Bund und Kantone<br />
entschädigt (siehe Konzept <strong>Biber</strong> Schweiz). Durch <strong>Biber</strong> verursachte Infrastrukturschäden<br />
müssen durch Eigentümer oder Unterhaltspflichtige selber behoben werden<br />
(Obligationenrecht Art. 58 Abs. 1, Konzept <strong>Biber</strong> Schweiz). Dies können Gemeinden<br />
oder auch Privatpersonen sein.<br />
Diese Sachlage führt bei <strong>Biber</strong>konflikten immer wieder zu grossem Unmut bei den<br />
Betroffenen. Es wird nicht eingesehen, weshalb im Extremfall eine Einzelperson für<br />
den Schaden aufkommen muss, der von einer eidgenössisch geschützten Tierart verursacht<br />
wird.<br />
Der Kanton Bern versucht im Konzept <strong>Biber</strong> im Grossen Moos einen neuen Weg zu<br />
gehen um den durch den <strong>Biber</strong> in gewissen Gewässern anfallende Mehraufwand im<br />
normalen Gewässerunterhalt zu integrieren (Jagdinspektorat 2009). Dies hätte eine<br />
Erhöhung des Unterhaltsbudgets der zuständigen Ämter zur Folge, was im Kompetenzbereich<br />
des Regierungsrates liegt.<br />
Infrastrukturschäden<br />
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