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Mit dem Biber leben - Schweizer Informationssystem Biodiversität

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7 > Zukünftiger Umgang mit <strong>dem</strong> <strong>Biber</strong><br />

7.2.5 Entschädigung von land- und forstwirtschaftlichen Schäden<br />

Grundsätzlich gilt Verhütung vor Vergütung. Wenn aber alle Präventionsmassnahmen<br />

nichts helfen werden nach Artikel 13. JSG und Artikel 10. JSV land- und forstwirtschaftliche<br />

Schäden, die durch <strong>Biber</strong> verursacht werden, durch Bund und Kantone je<br />

zur Hälfte entschädigt. In den letzten 20 Jahren haben Bund und Kantone pro Jahr<br />

zwischen CHF 5000.– und 15 000.– für land- und forstwirtschaftliche Schäden aufbringen<br />

müssen.<br />

Die Entschädigungssumme zeigt, wie «bescheiden» <strong>Biber</strong>schäden im Allgemeinen<br />

sind. Darin sind jedoch kaum forstwirtschaftliche Schäden beinhaltet, da diese bis jetzt<br />

nur sehr selten aufgetreten sind. Werden nur einzelne Bäume durch den <strong>Biber</strong> gefällt<br />

bleibt auch hier der Schaden sehr begrenzt. Anders sieht es jedoch aus, wenn der <strong>Biber</strong><br />

ein ganzes Waldstück aufstaut und nässe-empfindliche Bäume dadurch absterben<br />

können. In solchen Fällen sollte unbedingt versucht werden mit den Eigentümern nach<br />

einer langfristigen Lösung z. B. über die Einrichtung eines Waldreservats zu suchen<br />

(Waldgesetz Art. 38). Der Bund hilft über Programmvereinbarungen solche Massnahmen<br />

zu finanzieren. Dadurch können sehr artenreiche und in der Schweiz heute (noch)<br />

sehr seltene Lebensräume entstehen wie z. B. die Abb. 58 und Abb. 59 zeigen.<br />

Andere Schäden (z. B. Infrastrukturschäden) werden nicht durch Bund und Kantone<br />

entschädigt (siehe Konzept <strong>Biber</strong> Schweiz). Durch <strong>Biber</strong> verursachte Infrastrukturschäden<br />

müssen durch Eigentümer oder Unterhaltspflichtige selber behoben werden<br />

(Obligationenrecht Art. 58 Abs. 1, Konzept <strong>Biber</strong> Schweiz). Dies können Gemeinden<br />

oder auch Privatpersonen sein.<br />

Diese Sachlage führt bei <strong>Biber</strong>konflikten immer wieder zu grossem Unmut bei den<br />

Betroffenen. Es wird nicht eingesehen, weshalb im Extremfall eine Einzelperson für<br />

den Schaden aufkommen muss, der von einer eidgenössisch geschützten Tierart verursacht<br />

wird.<br />

Der Kanton Bern versucht im Konzept <strong>Biber</strong> im Grossen Moos einen neuen Weg zu<br />

gehen um den durch den <strong>Biber</strong> in gewissen Gewässern anfallende Mehraufwand im<br />

normalen Gewässerunterhalt zu integrieren (Jagdinspektorat 2009). Dies hätte eine<br />

Erhöhung des Unterhaltsbudgets der zuständigen Ämter zur Folge, was im Kompetenzbereich<br />

des Regierungsrates liegt.<br />

Infrastrukturschäden<br />

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