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Mit dem Biber leben - Schweizer Informationssystem Biodiversität

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Anhang<br />

– Schaffung von lokalen Erhebungen auf Flussabschnitten ohne breite Ufer, die<br />

natürliche Ausweichmöglichkeiten vor Hochwasser oder grossen Wasserstandschwankungen<br />

bieten.<br />

– Vergrösserung und Aufwertung kleiner und wenig bestockter Reviere (durch Revitalisierung<br />

von Uferabschnitten, Verbreiterung der Uferstreifen und Aufstockung<br />

der natürlichen Uferbestockung).<br />

– Flächenankauf oder Kompensation bei Nutzungsverzicht oder Reduzierung der<br />

landwirtschaftlichen oder forstlichen Nutzung attraktiver Uferbereiche zu Gunsten<br />

der <strong>Biber</strong>.<br />

– Wo immer möglich Liegenlassen gefällter oder gefallener Bäume (von <strong>Biber</strong> oder<br />

Mensch) bis nach deren vollständigen Nutzung durch die <strong>Biber</strong>. In einzelnen Fällen<br />

kann der Baum auch am Ufer festgebunden werden, um zu verhindern, dass er<br />

abdriftet und in Wehrrechen Schaden anrichtet.<br />

– Berücksichtigung der <strong>Biber</strong>präsenz in laufende oder geplante Wasserbau- oder<br />

Naturschutzprojekte.<br />

> Massnahmen zur Erschaffung neuer <strong>Biber</strong><strong>leben</strong>sräume:<br />

– Berücksichtigung des <strong>Biber</strong>s bei der Umsetzung der Auenschutzverordnung.<br />

– Aufwertung potenziell geeigneter Lebensräume durch Ufergestaltung und -bestockung,<br />

aber auch durch Aufbaggern verlandender Seitenarme von Flüssen.<br />

– Integration der <strong>Biber</strong>bedürfnisse in laufende und/oder geplante Wasserbau- oder<br />

Naturschutzprojekte.<br />

> Massnahmen zur Förderung der Migrationsmöglichkeiten:<br />

– Ermöglichung und/oder Erleichterung der Umgehung von Wanderhindernissen,<br />

insbesondere von stark befahrenen Kraftwerken.<br />

– Schaffung oder Aufwertung von Lebensräumen und/oder Refugien auf langen,<br />

nahrungs- und deckungsarmen Fluss- und Seeuferstrecken (Trittsteinhabitate).<br />

> Massnahmen zur Prävention/<br />

Minimierung von <strong>Biber</strong>schäden und zum Umgang mit Konflikten:<br />

– Festlegung einer zuständigen kantonalen oder regionalen Beratungsperson, die<br />

umgehend persönlich mit den Betroffenen Kontakt aufnimmt und diese beraten.<br />

– Schutzmassnahmen für wertvolle Bäume und Kulturgüter in der Nähe von <strong>Biber</strong>territorien.<br />

– Flächenankauf oder -austausch am Rande von Konfliktzonen.<br />

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