Mit dem Biber leben - Schweizer Informationssystem Biodiversität
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<strong>Mit</strong> <strong>dem</strong> <strong>Biber</strong> <strong>leben</strong>. Bestandeserhebung 2008 BAFU 2010 144<br />
A3-3 Frass von Feldfrüchten wie Mais, Zuckerrüben, Getreide oder Fällen von ganzen<br />
Obstplantagen (auch Forst)<br />
Im Gegensatz zu Infrastrukturschäden werden land- und forstwirtschaftliche Schäden<br />
durch die Kantone und den Bund je zur Hälfte entschädigt. Im Allgemeinen sind<br />
Frassschäden durch <strong>Biber</strong> volkswirtschaftlich unbedeutend. Bei Kulturen wie Mais<br />
oder Zuckerrüben wird meist nicht einmal die Bagatellschadensumme erreicht, so<br />
gering sind die Mengen, die die <strong>Biber</strong> entwenden (siehe Abb. A14). Die Bagatellschadensumme<br />
ist jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich hoch und beträgt CHF<br />
100.– bis 300.–. Befinden sich jedoch Gemüsekulturen oder Obstplantage an einem<br />
Gewässer, können Frassschäden beträchtlich werden.<br />
Landwirtschaftliche Kulturen wie Zuckerrüben oder Mais können kurzfristig mit<br />
Elektrozäunen geschützt werden (Abb. A19). Dies ist bei sachgerechter Installation<br />
eine sehr effektive Schutzmassnahme (Schwab & Schmidbauer 2000). Allerdings muss<br />
die ganze zu schützende Parzelle eingezäunt werden, da die <strong>Biber</strong> sonst einen Eingang<br />
finden werden. Die Spannung darf max. 2000–4000 Volt betragen und die Impulsenergie<br />
0,5 Joule nicht überschreiten.<br />
Die Pfosten sollten etwa 50 cm hoch sein und 2 stromführende Drähte führen – besser<br />
sind 3 Drähte – im Bodenabstand von 10 und 20 cm.<br />
Abb. A19 > Elektrozaun mit 2 stromführenden Drähten zum Schutz eines Zuckerrübenfeldes<br />
Bild: Gerhard Schwab<br />
Einsatz von Elektrooder<br />
Festzäunen