INFO Nr. 2 - 2008
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AUS US DER GEMEINDE<br />
56<br />
I.C.I. JAHR 2007 EINZAHLUNG DER 1. RATE ALS ANZAHLUNG<br />
Der Bürgermeister<br />
benachrichtigt<br />
dass die zur Zahlung der Gemeindesteuer auf Immobilien (I.C.I.) verpflichteten Personen innerhalb 16. Juni <strong>2008</strong>, die 1.<br />
Anzahlungsrate für das Jahr <strong>2008</strong>, mittels Selbstbesteuerung direkt oder durch Postkontokorrent, auf folgeldens neues<br />
Postkontokorrent, einzahlen müssen:<br />
NEUHEIT: 88642749, an die Equitalia Alto Adige Sudtirol AG – Dobbiaco / Toblach - ICI.<br />
AKONTOZAHLUNG (Möglichkeit, die von unserer Verordnung vorgesehen ist):<br />
Einen Akonto von 100% für die im 1. Halbjahr geschuldete Steuer entrichten. Man kann natürlich weiterhin in einmaliger Zahlung<br />
die gesamte Steuerschuld des Jahres <strong>2008</strong> begleichen. Weiters wird bekanntgegeben, dass:<br />
• Es gibt nur einen einzigen Promillesatz 5,8‰ (Fünfkommaachtpromille) für alle Immobilien (Wohnungen, Garagen, Baugründe,<br />
usw.)<br />
• ACHTUNG – NEUHEIT: Die Hauptwohnung und die Zubehörsräume (Garage, Keller, usw.) sind von der Steuer (I.C.I.) ganz<br />
befreit (ausser die Wohnungen der Kategorien A/1, A/8 und A/9, für welche man nur den Freibetrag von € 568,10 anwenden<br />
darf).<br />
• Unvermietete Liegenschaften, deren Besitzer oder Fruchtnießer Senioren oder arbeitsunfähige Personen sind, die in Heimen<br />
oder Sanitätseinrichtungen den Wohnsitz haben, wo sie dauernd untergebracht sind, sind als Hauptwohnung zu betrachten.<br />
• ACHTUNG – NEUHEIT: Die Hauptwohnungen und die Zubehörsräume, welche den Eltern in unentgeltlicher Nutzleihe<br />
überlassen werden (vgl. Gemeindeverordnung über die Anwendung der I.C.I.) sind zur Gänze befreit.<br />
• Steuerbeträge bis zu € 10,00 sind nicht einzuzahlen. (Achtung: Wenn mit der ersten Rate des einzuzahlenden Betrages 10,01<br />
€ nicht erreicht wird, muss der geschuldete Betrag zusammen mit der zweiten Rate innerhalb 17 Dezember einbezahlt werden,<br />
vorausgesetzt die 1. und die 2. Rate übersteigen 10,00 €).<br />
Achtung: Im Sinne des Finanzgesetzes (Gesetz <strong>Nr</strong>. 662 vom 23.12.1996), wurden die bestehenden Katasterwerte um 5%<br />
erhöht (gültig schon seit dem Jahr 1997).<br />
Achtung: Mit Gesetz wurde festgelegt, dass für die ICI die einzuzahlenden Beträge auf 1 Euro auf- bzw. abgerundet werden<br />
müssen (z.B. Gesamtschuld des Jahres Euro 275,51 wird auf Euro 276,00 aufgerundet / Gesamtschuld des Jahres Euro 275,50<br />
wird auf Euro 275,00 abgerundet).<br />
Die Gemeindeverwaltung wird über den Konzessionär Südtiroler Einzugsdienste das gewöhnliche Heft mit den nötigen Daten<br />
für die Einzahlung (Promille-Sätze, Freibeträge, usw.) sowie auch die mit den einzuzahlenden Beträgen ausgefüllten Posterlagscheine<br />
übermitteln (außer für die Steuerträger, die Liegenschaften der Kategorie D und/oder Baugründe besitzen). Die Daten bezüglich<br />
der Liegenschaften müssen aufmerksam überprüft werden (Achtung: Daten bis zum 31.12.2007) und im Falle von Änderungen/Unrichtigkeiten,<br />
müssen diese dem Steueramt der Gemeinde rechtzeitig mitgeteilt werden, so dass neue richtiggestellte<br />
Posterlagscheine ausgedruckt werden können.<br />
Achtung: die Gemeinde trägt keine Verantwortung für unrichtige Einzahlungen, da es die Pflicht des Steuerträgers ist, die Daten<br />
zu kontrollieren und die Änderungen mitzuteilen (es müssen sonst die vom Gesetz vorgesehenen Verwaltungsstrafen angewandt<br />
werden). Inhaber von Firmen/Hotels mit Liegenschaften der Kategorie D, müssen sich bezüglich gegenständlicher Berechnung<br />
an ihren Steuerberater wenden.<br />
Achtung (ab 2007): Die Voraussetzungen für die ICI-Befreiung der landwirtschaftlichen Gebäude: um in den Genuss der<br />
Befreiung für die Landwirtschaft zu gelangen, muss der Besitzer oder der Pächter des Grundes im Firmenregister (Handelskammer)<br />
als landwirtschaftliches Unternehmen aufscheinen. In Ermangelung dieser Eintragung, verliert das Gebäude die Voraussetzungen<br />
der Landwirtschaft und muss ins Gebäudekataster eingetragen und die ICI eingezahlt werden.<br />
NEUHEIT: Personen, denen infolge einer Maßnahme (gerichtliche Trennung, Auflösung, oder Beendigung der Eherechte), das<br />
eheliche Haus nicht zugewiesen worden ist, können diese als Hauptwohnung betrachten und die Freibeträge anwenden (im Sinne<br />
des Art. 6 des Gesetzes <strong>Nr</strong>. 244/2007), vorausgesetzt dass sie nicht bereits Besitzer oder Realrechte auf andere bewohnbare<br />
Liegenschaften haben, die sich in der Gemeinde Toblach befinden. Um die korrekte Berechnung der Freibeträge richtig anwenden<br />
zu können, ersuchen wir Sie, eine Kopie der Maßnahme von der Zuweisung der Wohnung an einen der beiden Ehepartner, im<br />
Steueramt vorzulegen.<br />
NEUHEIT: Man muss nur dann eine ICI-Erklärung abgeben, wenn die Daten nicht in der Katasterdatenbank beinhaltet sind<br />
(es bleibt deswegen die Erklärungspflicht, z.B. für den Verlust oder den Erwerb der Vergünstigung als Hauptwohnung, die<br />
Reduzierungen für die Unbewohnbarkeit, die Änderungen betreffend die Leasing, die Änderungen der Baugründe, die Änderugen<br />
betreffend die Liegenschaften der Gruppe D die kein Katasterwert haben, usw.). Die Vordrucke können im Steueramt der<br />
Gemeinde Toblach abgeholt oder im Internet www.gemeinde.toblach@bz.it heruntergeladen werden (bei nicht Abgabe sind<br />
Verwaltungsstrafen vorgesehen).<br />
NEUHEIT: Es wurden neue Richtwerte für einige Baugründe beschlossen. Wir empfehlen Ihnen, die eigene Situation laut oben<br />
genannten Änderungen zu kontrollieren, um Fehler bei der Einzahlung der Steuer zu vermeiden.<br />
DER BÜRGERMEISTER<br />
Mair Bernhard