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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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Kommende die Annahme der lutherischen Kirchenordnung wehement ab 1013 . Auch ein Verbot<br />

führte nicht zur Abschaffung <strong>des</strong> katholischen Gottesdienstes innerhalb der Kommende, wo<br />

durch jeden durchreisenden Priester die heilige Messe gelesen wurde 1014 . Als die Visitatoren<br />

den Komtur Philipp von Weingarten 1542 versetzen wollten, da er offen mit seiner<br />

Konkubine Sofie zusammenlebte, führten sie Bewaffnete mit sich in die Kommende, da sie<br />

einen Säkularisationsversuch durch den Komtur befürchteten 1015 . Um den katholischen<br />

Gottesdienst innerhalb der Reichsstadt und der Kommende sicherzustellen, nahm man 1628<br />

Kontakt zu den Kapuzinern auf und räumte ihnen Unterkunft innerhalb der Kommende ein 1016 .<br />

Schließlich wurde die Zahl der <strong>Kommenden</strong>kapläne 1636 auf zwei und 1686 auf drei erhöht.<br />

Der erste Kaplan, seit 1722 auch Präses genannt, übernahm hierbei die Rolle <strong>des</strong><br />

Quasipfarrers und erhielt ein Jahresgehalt von 300 fl, die beiden ihm untergeordneten Kapläne<br />

200 fl. Die Ernennung erfolgte stets im Wechsel zwischen Hochmeister und Landkomtur.<br />

Unterstützung erhielten die <strong>Kommenden</strong>kapläne aber auch weiterhin zu bestimmten Zeiten<br />

von Kapuzinern aus Neumarkt 1017 . Doch zu einem endgültigen Ende der Streitigkeiten<br />

zwischen Reichsstadt und Kommende kam es erst am 17. Oktober 1729, als der Reichshofrat<br />

feststellte, dass die Kommende dem Deutschmeister unterstehe, der für sie Steuern zahle.<br />

Damit unterstand sie nicht dem Rat der Stadt, vielmehr war sie ein Teil der Reichsstandschaft<br />

und innerhalb der Stadt „Exemt“ und „ Frei“. Auch die Kirchen St. Jakob und St. Elisabeth,<br />

so der Rat, seien Eigentum der Kommende und damit frei für den katholischen Gottesdienst.<br />

Dessen Besuch dürfe nicht behindert werden 1018 . Dies galt 1677 immerhin für 2.000 und 1774<br />

für 2.500 Gläubige 1019 . Die damit Reichsfreie Kommende war Herr über die Stadt Eschenbach<br />

und die Dörfer Schwarzach und Pavelsbach, wie auch Besitzer der Fischrechte an der<br />

Pegnitz 1020 . Ihre Besitzungen waren in die Ämter Nürnberg und Gebirg, Postbauer, Ulsenbach,<br />

Eschenbach, Dinkelsbühl, Spital, Belzheim und Kirchberg aufgeteilt, hatten bereits 1495 ein<br />

Steueraufkommen von 103 Florin 1021 und waren zumeist Mediatherrschaften, welche<br />

1013 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 13-15<br />

1014 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 25<br />

1015 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 9-10<br />

1016 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 42<br />

1017 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 71-73<br />

1018 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 47-48<br />

1019 Karl Ulrich, Die Nürnberger Deutschordenskommende in ihrer Bedeutung für den Katholizismus seit der<br />

Glaubensspaltung, Kallmünz 1935, S. 90-91<br />

1020 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 233<br />

1021 Dieter J. Weiss, Die Geschichte der Deutschordens-Ballei Franken im Mittelalter, Neustadt 1991, S. 353<br />

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