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Kommenden des Deutschen Ordens - Damian Hungs

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1 Die Meister<br />

1.1 Hochmeister<br />

Kurz vor 1300 erwarb der Hochmeister mit der Ballei „Etsch und im Gebirge“ seine erste<br />

Kammerballei 1 , musste diese jedoch 1520 an den Deutschmeister verpfänden 2 . Ebenso die<br />

Kammerballei Koblenz 3 . 1386 verpfändete der Deutschmeister für 60.000 Gulden die Ballei<br />

Elsass-Burgund an den Hochmeister. Zu einer Auslösung durch den Deutschmeister kam es<br />

nicht mehr, da sich die <strong>Ordens</strong>brüder der Ballei gegen eine solche stemmten 4 . Mit der<br />

Übernahme <strong>des</strong> Landmeisteramtes durch den Hochmeister, erwarb dieser auch die Ballei<br />

Böhmen als Kammerballei 5 . Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation galt der<br />

Hochmeister als nicht belehnbar, wohl aber als den Reichsfürsten gleichgestellt 6 . Als<br />

eigenständiger Lan<strong>des</strong>herr über Preußen vereinbarte Hochmeister Albrecht von Brandenburg<br />

1525 mit dem König von Polen die Umwandlung Preußens in ein weltliches Herzogtum,<br />

welches er von diesem nun zu Lehen nahm 7 . Faktisch hatte der Hochmeister, der gleichzeitig<br />

aus dem Orden ausgeschieden war, das <strong>Ordens</strong>land säkularisiert. An die Stelle <strong>des</strong><br />

ausgeschiedenen Hochmeisters trat nun der Deutschmeister Walther von Cronberg, der 1527<br />

von Kaiser Karl V. zum Administrator <strong>des</strong> Hochmeistertums bestellt wurde 8 . Wie der<br />

Hochmeister ehedem sein Amt mit dem <strong>des</strong> Landmeisters von Preußen verbunden hatte, so<br />

verband er nun sein Amt mit dem <strong>des</strong> Deutschmeisters, woraus sich dann die Bezeichnung als<br />

Hoch- und Deutschmeister entwickelte. War das Hochmeisteramt bis dahin noch, bis auf<br />

wenige Ausnahmen, fest in der Hand <strong>des</strong> Niederadels, so sollte sich dies ab 1590 ändern. Bis<br />

auf drei Ausnahmen war es nun fest in der Hand <strong>des</strong> Hochadels und hier primär in der Hand<br />

<strong>des</strong> Hauses Habsburg. Nun musste der Hochmeister nicht mehr unbedingt aus den Reihen der<br />

<strong>Ordens</strong>ritter kommen. Vielmehr kam es immer wieder zur Wahl eines Koadjutors, der erst<br />

nach seiner Wahl in den Orden eintrat. Gleichzeitig lag die Tätigkeit <strong>des</strong> Hochmeisters auch<br />

nicht mehr nur im Bereich <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong>. Vielmehr finden wir ihn nun als kaiserlichen<br />

Statthalter oder Fürstbischof im Reich vor. Nicht weniger als sieben von zwölf Hochmeistern<br />

waren zwischen 1590 und 1801 Fürstbischöfe. Dies macht nicht weniger als 127 Jahre von<br />

211 Jahren. Doch trotz ihrer Doppelbelastung verloren sie die Entwicklung <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> nicht<br />

1 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 53-54<br />

2 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 176<br />

3 Friedrich Taubl, Der Deutsche Orden im Zeitalter Napoleons (Quellen und Studien zur Geschichte <strong>des</strong><br />

<strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Bd. 4), Marburg 1966, S. 21<br />

4 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 132<br />

5 Klaus Militzer Die Geschichte <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Stuttgart 2005, S. 132<br />

6 Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, München 1990, S. 107<br />

7 Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, München 1990, S. 423<br />

8 Deutscher Orden (Hg.), Personalstand <strong>des</strong> <strong>Ordens</strong> der Brüder und Schwestern vom <strong>Deutschen</strong> Haus Sankt<br />

Mariens in Jerusalem und <strong>des</strong> Institutes der Familiaren <strong>des</strong> <strong>Deutschen</strong> <strong>Ordens</strong>, Wien 2010, S. 269<br />

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