27.11.2012 Aufrufe

Der WDR als Kulturakteur Anspruch - Deutscher Kulturrat

Der WDR als Kulturakteur Anspruch - Deutscher Kulturrat

Der WDR als Kulturakteur Anspruch - Deutscher Kulturrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

82 Gesellschaftliche Entwicklungen und medienpolitische Antworten<br />

rungen in diesem Bereich gestellt und auch keine angenommen. Damit wird der<br />

Tatsache Rechnung getragen, dass audiovisuelle Medien Wirtschafts- und Kulturgüter<br />

sind.<br />

Ein Prinzip der GATS-Verhandlungen ist, dass sich Staaten zusammenschließen<br />

(so genannte Freundesgruppen), um gemeinsame Forderungen gegenüber<br />

anderen zu erheben. So fordert die Gruppe „Freunde des audiovisuellen Sektors“<br />

(Friends of Audiovisual), der u.a. die USA, China, Japan, Mexiko, Singapur und<br />

Taiwan angehören, Liberalisierungen von mehreren Untersektoren der audiovisuellen<br />

Medien und zwar für Film- und Fernsehaufnahmen, Videoproduktionen, Film-<br />

und Videoverleih, Filmvorführungen und Musikaufnahmen (Majuntke 2006). Bislang<br />

konnten sie diese Forderungen nicht durchsetzen. Deutschland hat innerhalb<br />

des GATS kein eigenständiges Verhandlungsmandat, sondern wird wie die anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten von der EU vertreten.<br />

Auch durch die GATS-Verhandlungen zieht sich das Spannungsverhältnis der<br />

Betrachtung des Rundfunks <strong>als</strong> Kultur- und <strong>als</strong> Wirtschaftsgut. Indem sich der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker marktorientiert verhält, und zwar nicht nur<br />

hinsichtlich seiner Programmpolitik, sondern auch mit Blick auf sein Geschäftsgebaren,<br />

desto eher neigt sich die Waagschale zu einer Betrachtung des öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunks <strong>als</strong> Wirtschaftsgut. Andererseits wird der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk sowohl von der KEF <strong>als</strong> auch von den Rechnungshöfen aufgefordert,<br />

sich in seinem wirtschaftlichen Handeln den Marktgegebenheiten anzupassen und<br />

z.B. marktübliche Preise zu zahlen. In dem Moment stellt sich automatisch erneut<br />

die Frage nach der Betrachtung von Rundfunkgebühren <strong>als</strong> Beihilfen, auch wenn<br />

sie nicht direkt vom Staat geleistet werden. Es entsteht so eine letztlich kaum auflösbare<br />

Zwickmühle zwischen den unterschiedlichen Anforderungen verschiedener<br />

Akteure, die letztlich einer offenen Debatte darüber bedürfen, ob der öffentlichrechtliche<br />

Rundfunk einen Sonderstatus haben soll, der auch für sein wirtschaftliches<br />

Handeln gilt oder ob er nach Marktmaßstäben beurteilt werden soll. Sollte<br />

letzteres politisch – und nicht ausschließlich von Rechnungsprüfern – gewollt sein,<br />

steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk <strong>als</strong> solcher in Frage.<br />

UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt<br />

Nicht zuletzt die GATS-Verhandlungen und die ökonomische Übermacht der<br />

USA waren es, die zuerst in Kanada die Idee nach einer Konvention zum Schutz<br />

der kulturellen Vielfalt reifen ließ. Kanada ist zum einen durch seine unmittelbare<br />

Nachbarschaft zu den USA ganz besonders von der Medienmacht der US-amerikanischen<br />

Unterhaltungsindustrie betroffen. Zum anderen fühlt sich die kanadische<br />

Politik in besonderer Weise der kulturellen Vielfalt verpflichtet. Kanada<br />

hat daher in den UNESCO-Kontext den Vorschlag einer Konvention Kulturelle

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!