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Der WDR als Kulturakteur Anspruch - Deutscher Kulturrat

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84 Gesellschaftliche Entwicklungen und medienpolitische Antworten<br />

In Art. 4. Nr. 1 der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt wird zunächst definiert,<br />

was unter kultureller Vielfalt zu verstehen ist. Es heißt dort:<br />

„Kulturelle Vielfalt“ bezieht sich auf die mannigfaltige Weise, in der die Kulturen<br />

von Gruppen und Gesellschaften zum Ausdruck kommen. Diese Ausdrucksformen<br />

werden innerhalb von Gruppen und Gesellschaften sowie zwischen ihnen<br />

weitergegeben. Die kulturelle Vielfalt zeigt sich nicht nur in der unterschiedlichen<br />

Weise, in der das Kulturerbe der Menschheit durch eine Vielzahl kultureller Ausdrucksformen<br />

zum Ausdruck gebracht, bereichert und weitergegeben wird, sondern<br />

auch in den vielfältigen Arten des künstlerischen Schaffens, der Herstellung,<br />

der Verbreitung, des Vertriebs und des Genusses von kulturellen Ausdrucksformen,<br />

unabhängig davon, welche Mittel und Technologien angewandt werden.<br />

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist die Technologieneutralität von besonderer<br />

Relevanz, die in dem oben genannten Absatz der UNESCO-Konvention Kulturelle<br />

Vielfalt formuliert wird. Damit ist gemeint, dass kulturelle Vielfalt nicht auf bestimmte<br />

Verbreitungsformen beschränkt ist, sondern alle Verbreitungsformen impliziert.<br />

In Art. 4. Nummer 6 der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt wird gefasst,<br />

was gemäß dieser Konvention unter Kulturpolitik und kulturpolitischen Maßnahmen<br />

verstanden wird. Und zwar:<br />

Kulturpolitik und kulturpolitische Maßnahmen bezieht sich auf die Politik und<br />

die Maßnahmen im Zusammenhang mit Kultur auf lokaler, nationaler, regionaler<br />

oder internationaler Ebene, die entweder Kultur <strong>als</strong> solche zum Gegenstand<br />

haben oder darauf abzielen, sich unmittelbar auf die kulturellen Ausdrucksformen<br />

von Einzelpersonen, Gruppen oder Gesellschaften auszuwirken, einschließlich<br />

des Schaffens, der Herstellung, der Verbreitung und des Vertriebs kultureller<br />

Aktivitäten, Güter oder Dienstleistungen sowie des Zugangs zu ihnen.<br />

Kulturpolitik bezieht sich laut der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt <strong>als</strong>o<br />

auch auf die Verbreitung von kulturellen Gütern und Dienstleistungen. Daraus<br />

kann ein direkter kultur- und medienpolitischer Auftrag zur Sicherung des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks abgeleitet werden, der in Art. 6, Nummer 2 h noch einmal<br />

konkretisiert wird.

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