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Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart - Die Welt

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36den bereit haben. Allerdings sind risikoarme Produkte, wie z. B. deutsche Staatsanleihen, imaktuell unsicheren Marktumfeld mit sehr niedrigen Renditen versehen.5.2.6 Emerging Markets ExpressWenn die Risikotypisierung eine Anlage in Emerging Markets zulässt und sowohl Kunde alsauch Berater diese als Investitionsmöglichkeit in Betracht ziehen, kann die zielgerichteteBeratung beginnen. Zur Hinführung zum Thema kann dabei das speziell für diesen Zweckentwickelte Beratungsmodell „Emerging Markets Express“ herangezogen werden. <strong>Die</strong>seswird in Abschnitt 5.3 detailliert beschrieben.Der Berater muss dabei in erster Linie die Kenntnisse des Kunden bezüglich der Thematik„Anlage in die Emerging Markets“ berücksichtigen. <strong>Die</strong> Kunden können hierbei grob in zweiKategorien eingeteilt werden: Den „erfahrenen Kunden“ und den „unerfahrenen Kunden“.Zwischen beiden Kategorien können diverse Abstufungen je nach Kenntnisstand des Kundenvorgenommen werden. <strong>Die</strong> konkrete Einstufung muss durch den Anlageberater erfolgen,um eine optimale Beratung und Betreuung des Kunden zu gewährleisten.Im weiteren Gesprächsverlauf werden das Anlagethema allgemein sowie die Chancen erläutert.Nach Erläuterung der verbundenen Risiken erfolgt abschließend die konkrete Auswahlgeeigneter Produkte. Der Berater hat dabei darauf zu achten, dass der Kunde das empfohleneProdukt versteht und dass er sich auch damit identifizieren kann. <strong>Die</strong>s wird durch gesetzlicheVorschriften, wie die Risikoaufklärung und das Einholen von Kundenangaben, sowiedurch das Beratungsprotokoll unterstützt.5.2.7 Nachbereitung und ProtokollierungWie bereits erwähnt sind Banken und Finanzdienstleistungsinstitute nach §31 Wertpapierhandelsgesetzvor der Ausführung von Wertpapierdienstleistungen dazu verpflichtet dieseauf Angemessenheit und Eignung für den Kunden zu überprüfen. Dafür sind unter anderemKundenangaben bezüglich der Kenntnisse und Erfahrungen mit den einzelnen Produktenund Finanzinstrumenten, sowie über die finanzielle Situation und den Anlagezweck einzuholenund zu dokumentieren und dem Kunden sind ausreichende Informationen bezüglich derAnlage zur Verfügung zu stellen. 160Das Beratungsprotokoll ist seit 2010 verpflichtend zu erstellen, sobald eine Anlageberatungmit Empfehlung für bestimmte Wertpapiere oder Finanzinstrumente durchgeführt wird. 161Wichtige Bestandteile des Beratungsprotokolls sind neben den Personalien des Kunden, derBeratungsanlass, die persönlichen Verhältnisse des Kunden, dessen Anlageziele, sowie160 Vgl. §31 Wertpapierhandelsgesetz161 Vgl. Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (2010); Vgl. §34 Abs.2a WertpapierhandelsgesetzBeitrag zum Postbank Finance Award 2012

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