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Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart - Die Welt

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37Informationen über die angesprochenen Produkte und Gründe für die diesbezügliche Empfehlung.162 <strong>Die</strong> Pflicht zum Protokollieren richtet sich nach dem §34 Abs. 2a des Wertpapierhandelsgesetzes.1635.2.8 Folgegespräch und ÜberwachungEs versteht sich von selbst, dass die Betreuung des Kunden über das erstmalige Beratungsgesprächhinausgeht. <strong>Die</strong> regelmäßige Überwachung des Obligos und der Anlageempfehlungenist eine wichtige Komponente der Kundenberatung und die Basis für langfristigenErfolg im Anlagegeschäft. Eventuelle Fehlentwicklungen auf den Märkten können so frühzeitigerkannt werden und der Kunde hat die Möglichkeit, seine Anlagestrategie in enger Begleitungdurch den Kundenberater anzupassen. <strong>Die</strong>se <strong>Die</strong>nstleistung zeichnet einen guten Anlageberateraus. Gleichzeitig honorieren Kunden in der Regel eine solche vertrauensvolleBegleitung in Vermögensfragen durch Treue gegenüber Berater und Bank.5. 3 Emerging Markets Express – Investition in Emerging MarketsIn diesem Abschnitt wird das Beratungskonzept des „Emerging Markets Express“ ausführlicherläutert. Nach der Hinführung zum Thema zeigt der Berater dem Kunden die zahlreichenChancen für Anleger in den Emerging Markets auf. Da aus psychologischen Gründen dererste Eindruck einer Sache besonders bedeutend und einprägsam ist, wurde für diesen Beratungsansatzdas spezielle Modell des „Emerging Markets Express“ in Form einer Lokomotiveentwickelt. <strong>Die</strong>se eignet sich somit auch zur visuell-haptischen Begleitung des Beratungsgesprächs.Der Emerging Markets Express dient zum einen zur vereinfachten Erklärungdes äußerst umfassenden Themas und zum anderen kann dadurch die Aufmerksamkeitdes Kunden leichter gewonnen werden.<strong>Die</strong> Aufklärung über die Risiken von Anlagen in Emerging Markets ist ein notwendiger undsehr wichtiger Bestandteil des Beratungsgesprächs. Wenn der Berater zu diesem Zeitpunktweiterhin von der Eignung des Kunden für Investments in Emerging Markets überzeugt ist,kann der nächste Teil ihm noch einige gute Argumente zur Überzeugung des Kunden liefern.Im letzten Schritt wird der Anlagebetrag vereinbart und es erfolgen die konkrete Auswahlpassender Produkte und der Produktabschluss.Der im Prozessablauf bereits erläuterte Aspekt „Kundenwünsche“ wird im gesamten Verlaufder Beratung immer wieder aufgegriffen. Außerdem werden durchgängig die unterschiedlichenKenntnisse der Kunden berücksichtigt, um die Beratungsleistung so individuell wiemöglich auf den Kunden zuzuschneiden.162 Vgl. §14 Abs. 6 Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)163 Vgl. §34 Abs. 2a WertpapierhandelsgesetzBeitrag zum Postbank Finance Award 2012

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