SUT_05_07_Screen_kom.. - Schiffahrt und Technik
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VERKEHRSPOLITIK<br />
Koordinations- <strong>und</strong> Leitungsfunktion aufge zwungen, der er weder<br />
personell noch fach lich gerecht werden kann. Fragwürdig hierbei ist,<br />
inwieweit der private Hafenbetreiber bei Erfüllung dieser Aufgaben auf<br />
Akzeptanz bei staatlichen Stellen stößt.<br />
3. Umsetzung<br />
Der Hafenbetreiber wird verpflichtet, regel mäßige Gefahrenübungen<br />
mit den Hafenan la gen betreibern <strong>und</strong> den benachbarten Anlagen zu<br />
machen.<br />
Problem: Zur Wahrnehmung dieser Tätig keiten werden wiederum<br />
hoheitliche Aufga ben auf den Hafenbetreiber verlagert. Hierzu zählen<br />
sowohl hoheitliche Aufgaben gegen über den Hafenanlagenbetreibern<br />
als auch die Koordination mit den <strong>kom</strong>munalen Ordnungsbehörden<br />
sowie den Trägern des Brandschutzbedarfs <strong>und</strong> der Gefahrenab wehr -<br />
planung. Auch hier ist wieder die Frage des Akzeptanzproblems bei<br />
staatlichen Stel len analog der zugedachten Aufgaben im Zusammen -<br />
hang mit der Erstellung des Ge fah renabwehrplans zu stellen. Auf<br />
welcher rechtlichen Basis führt ein privates Unterneh men Kontrollen<br />
auf öffentlichen Wegen <strong>und</strong> Plätzen durch?<br />
Dem Hafenbetreiber obliegen die Festlegung <strong>und</strong> die Durchführung der<br />
Zugangskontrollen zu Häfen, Hafenanlagen <strong>und</strong> benachbarten Unter -<br />
neh men. Bei der Durchführung von Gefahrenübungen hat er ggf. sogar<br />
Produk tions einschränkungen oder Stilllegungen anzuordnen.<br />
Problem: Wenn hierdurch den Hafenan lagen betreibern wirtschaftliche<br />
Nachteile entstehen, wer ist hierfür in Regress zu nehmen?<br />
4. Gefahren-/Ereignisfall<br />
Im Rahmen der Festlegung der Gefahren stufen obliegt der Hafensicher -<br />
heitsbehörde aufgr<strong>und</strong> der ihr zur Verfügung stehenden polizeilichen<strong>und</strong><br />
verfassungsschutzbe hörd lichen Erkenntnisse ohnehin das weitere<br />
Vorgehen. Im Ereignisfall laufen daher die üblichen Szenarien der<br />
staatlichen Sicher heits- <strong>und</strong> Polizeikräfte ab, die in solchen Fällen die<br />
klassischen hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Der Hafenbetreiber ist<br />
hier außen vor.<br />
Problem: Warum werden ihm dann aber die Aufgaben zur Erstellung<br />
des Gefahrenab wehr plans übertragen, wenn er im Ereig nisfall die<br />
durchzuführenden Maßnahmen ohnehin nicht mehr beeinflussen kann?<br />
5. Organisation/Finanzielle Auswirkungen<br />
Der Gesetzentwurf zum HaSiG macht es schwer, bei künftigen Neuan -<br />
siedlungen in Häfen den Wettbewerb mit Standorten in nerhalb von<br />
NRW zu gewinnen. Das liegt daran, dass – sobald ein im Hafen ansäs -<br />
siges Unternehmen dem ISPS-Code unterworfen ist – dann automatisch<br />
höhere Auflagen gelten.<br />
Faktisch führt der Gesetzentwurf zu einem dauerhaft unsicheren<br />
Zustand bei Betreibern von Hafenanlagen <strong>und</strong> den dort ansässigen<br />
Unternehmen. Dies wird möglicherweise zu einer Abwanderung<br />
bestehender bzw. zur Abkehr neuer, potentieller Hafenansiedler führen,<br />
die sich dann eher auf der „grünen Wiese“ niederlassen. Der durch den<br />
Gesetz entwurf beabsichtigte „Sicherheitsgewinn“ wird so konter kariert.<br />
Die Hafenbetreiber – insbesondere kleinere <strong>und</strong> mittelständisch struk -<br />
turierte Häfen – sind in ihrer jetzigen Situation weder per sonell, organi -<br />
satorisch noch finanziell in der Lage, die vorgesehenen Aufgaben wahr -<br />
zunehmen. Sollten die Aufgaben ange nommen werden müssen, sind<br />
entsprechen de Kapazitäten neu zu schaffen <strong>und</strong> Regelungen zu treffen,<br />
die zwischenzeitlich entstehenden Kosten auf die Nutzer der Hafen -<br />
anlagen umzulegen. Sollte dies nicht gelingen, verbleiben die Kosten<br />
zwingend beim Hafenbetreiber oder dessen Gesell schaftern.<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Mitgliedsunternehmen<br />
des BÖB, des DSLV <strong>und</strong> des VDV die Wahrnehmung der Risikobe wer -<br />
tung <strong>und</strong> die Erstellung des Gefahrenabwehrplans als klassisch hoheit -<br />
liche Aufgabe ansehen, die von staatlichen Stellen wahrgenommen<br />
werden muss. e. B. ❑<br />
12 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />
5/20<strong>07</strong><br />
Mitgliederversammlung 20<strong>07</strong> des B<strong>und</strong>esverbandes<br />
Öffentlicher Binnenhäfen e. V.<br />
„Klimawandel – ein Risiko für<br />
das System Wasserstraße!?“<br />
Anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung<br />
am 27. September in Frankfurt/Main diskutiert der<br />
B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) im<br />
Rahmen einer öffentlichen Veran staltung die Risiken<br />
des Klima wandels für die Entwicklung von Transport<br />
<strong>und</strong> Logistik in Deutsch land <strong>und</strong> Europa. Die Veran -<br />
staltung findet im Hotel Intercontinental Frankfurt<br />
statt.<br />
Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Aufar beitung<br />
der Gefahren des Klimawandels für den Transport sektor unter<br />
besonderer Beachtung des Systems Was ser straße <strong>und</strong> liefert<br />
einen Ausblick auf die Risiken für Binnenschifffahrt <strong>und</strong> -häfen<br />
einerseits sowie Lösungsansätze von Bin nen häfen, Spedition <strong>und</strong><br />
Logistik andere rseits – die Antwort ist trimodal.<br />
Referenten:<br />
Professor Dr. rer. pol. Olav Hohmeyer<br />
(Weltklimarat (IPCC), Universität Flensburg) über Risiken des<br />
Klimawandels – IPCC-Klimabericht<br />
<strong>und</strong> Dr. Christoph Heinzelmann<br />
(B<strong>und</strong>esanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe) über Risiken des<br />
Klimawandels – Simulation der Auswirkungen für Küsten <strong>und</strong><br />
Wasserstraßen.<br />
Anschließend wird es eine Diskussion von Vertretern der B<strong>und</strong>esan -<br />
stalt für Wasser bau, des BÖB, des BUND <strong>und</strong> der Politik geben.<br />
Moderiert wird die Veranstaltung von TV-Moderatorin Claudia<br />
Kleinert.<br />
Veranstaltungsort:<br />
Datum: 27. September 20<strong>07</strong><br />
Zeit: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />
Ort: Hotel Intercontinental Frankfurt · Raum Silhouette<br />
Wilhelm-Leuschner-Straße 43 · 60329 Frankfurt / Main<br />
Anfragen/Anmeldungen:<br />
B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.<br />
Ernst-Reuter-Haus · Straße des 17. Juni 114 · 10623 Berlin<br />
Tel.: +49 30-39 80 28 70 · Fax: +49 30-3 40 60 85 53<br />
Email: info-boeb@binnenhafen.de<br />
Weitere Informationen:<br />
Auf der Internetseite des BÖB unter www.binnenhafen.de.