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SUT_05_07_Screen_kom.. - Schiffahrt und Technik

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VERKEHRSPOLITIK<br />

Koordinations- <strong>und</strong> Leitungsfunktion aufge zwungen, der er weder<br />

personell noch fach lich gerecht werden kann. Fragwürdig hierbei ist,<br />

inwieweit der private Hafenbetreiber bei Erfüllung dieser Aufgaben auf<br />

Akzeptanz bei staatlichen Stellen stößt.<br />

3. Umsetzung<br />

Der Hafenbetreiber wird verpflichtet, regel mäßige Gefahrenübungen<br />

mit den Hafenan la gen betreibern <strong>und</strong> den benachbarten Anlagen zu<br />

machen.<br />

Problem: Zur Wahrnehmung dieser Tätig keiten werden wiederum<br />

hoheitliche Aufga ben auf den Hafenbetreiber verlagert. Hierzu zählen<br />

sowohl hoheitliche Aufgaben gegen über den Hafenanlagenbetreibern<br />

als auch die Koordination mit den <strong>kom</strong>munalen Ordnungsbehörden<br />

sowie den Trägern des Brandschutzbedarfs <strong>und</strong> der Gefahrenab wehr -<br />

planung. Auch hier ist wieder die Frage des Akzeptanzproblems bei<br />

staatlichen Stel len analog der zugedachten Aufgaben im Zusammen -<br />

hang mit der Erstellung des Ge fah renabwehrplans zu stellen. Auf<br />

welcher rechtlichen Basis führt ein privates Unterneh men Kontrollen<br />

auf öffentlichen Wegen <strong>und</strong> Plätzen durch?<br />

Dem Hafenbetreiber obliegen die Festlegung <strong>und</strong> die Durchführung der<br />

Zugangskontrollen zu Häfen, Hafenanlagen <strong>und</strong> benachbarten Unter -<br />

neh men. Bei der Durchführung von Gefahrenübungen hat er ggf. sogar<br />

Produk tions einschränkungen oder Stilllegungen anzuordnen.<br />

Problem: Wenn hierdurch den Hafenan lagen betreibern wirtschaftliche<br />

Nachteile entstehen, wer ist hierfür in Regress zu nehmen?<br />

4. Gefahren-/Ereignisfall<br />

Im Rahmen der Festlegung der Gefahren stufen obliegt der Hafensicher -<br />

heitsbehörde aufgr<strong>und</strong> der ihr zur Verfügung stehenden polizeilichen<strong>und</strong><br />

verfassungsschutzbe hörd lichen Erkenntnisse ohnehin das weitere<br />

Vorgehen. Im Ereignisfall laufen daher die üblichen Szenarien der<br />

staatlichen Sicher heits- <strong>und</strong> Polizeikräfte ab, die in solchen Fällen die<br />

klassischen hoheitlichen Aufgaben übernehmen. Der Hafenbetreiber ist<br />

hier außen vor.<br />

Problem: Warum werden ihm dann aber die Aufgaben zur Erstellung<br />

des Gefahrenab wehr plans übertragen, wenn er im Ereig nisfall die<br />

durchzuführenden Maßnahmen ohnehin nicht mehr beeinflussen kann?<br />

5. Organisation/Finanzielle Auswirkungen<br />

Der Gesetzentwurf zum HaSiG macht es schwer, bei künftigen Neuan -<br />

siedlungen in Häfen den Wettbewerb mit Standorten in nerhalb von<br />

NRW zu gewinnen. Das liegt daran, dass – sobald ein im Hafen ansäs -<br />

siges Unternehmen dem ISPS-Code unterworfen ist – dann automatisch<br />

höhere Auflagen gelten.<br />

Faktisch führt der Gesetzentwurf zu einem dauerhaft unsicheren<br />

Zustand bei Betreibern von Hafenanlagen <strong>und</strong> den dort ansässigen<br />

Unternehmen. Dies wird möglicherweise zu einer Abwanderung<br />

bestehender bzw. zur Abkehr neuer, potentieller Hafenansiedler führen,<br />

die sich dann eher auf der „grünen Wiese“ niederlassen. Der durch den<br />

Gesetz entwurf beabsichtigte „Sicherheitsgewinn“ wird so konter kariert.<br />

Die Hafenbetreiber – insbesondere kleinere <strong>und</strong> mittelständisch struk -<br />

turierte Häfen – sind in ihrer jetzigen Situation weder per sonell, organi -<br />

satorisch noch finanziell in der Lage, die vorgesehenen Aufgaben wahr -<br />

zunehmen. Sollten die Aufgaben ange nommen werden müssen, sind<br />

entsprechen de Kapazitäten neu zu schaffen <strong>und</strong> Regelungen zu treffen,<br />

die zwischenzeitlich entstehenden Kosten auf die Nutzer der Hafen -<br />

anlagen umzulegen. Sollte dies nicht gelingen, verbleiben die Kosten<br />

zwingend beim Hafenbetreiber oder dessen Gesell schaftern.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Mitgliedsunternehmen<br />

des BÖB, des DSLV <strong>und</strong> des VDV die Wahrnehmung der Risikobe wer -<br />

tung <strong>und</strong> die Erstellung des Gefahrenabwehrplans als klassisch hoheit -<br />

liche Aufgabe ansehen, die von staatlichen Stellen wahrgenommen<br />

werden muss. e. B. ❑<br />

12 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />

5/20<strong>07</strong><br />

Mitgliederversammlung 20<strong>07</strong> des B<strong>und</strong>esverbandes<br />

Öffentlicher Binnenhäfen e. V.<br />

„Klimawandel – ein Risiko für<br />

das System Wasserstraße!?“<br />

Anlässlich seiner diesjährigen Mitgliederversammlung<br />

am 27. September in Frankfurt/Main diskutiert der<br />

B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) im<br />

Rahmen einer öffentlichen Veran staltung die Risiken<br />

des Klima wandels für die Entwicklung von Transport<br />

<strong>und</strong> Logistik in Deutsch land <strong>und</strong> Europa. Die Veran -<br />

staltung findet im Hotel Intercontinental Frankfurt<br />

statt.<br />

Die Veranstaltung dient der wissenschaftlichen Aufar beitung<br />

der Gefahren des Klimawandels für den Transport sektor unter<br />

besonderer Beachtung des Systems Was ser straße <strong>und</strong> liefert<br />

einen Ausblick auf die Risiken für Binnenschifffahrt <strong>und</strong> -häfen<br />

einerseits sowie Lösungsansätze von Bin nen häfen, Spedition <strong>und</strong><br />

Logistik andere rseits – die Antwort ist trimodal.<br />

Referenten:<br />

Professor Dr. rer. pol. Olav Hohmeyer<br />

(Weltklimarat (IPCC), Universität Flensburg) über Risiken des<br />

Klimawandels – IPCC-Klimabericht<br />

<strong>und</strong> Dr. Christoph Heinzelmann<br />

(B<strong>und</strong>esanstalt für Wasserbau (BAW), Karlsruhe) über Risiken des<br />

Klimawandels – Simulation der Auswirkungen für Küsten <strong>und</strong><br />

Wasserstraßen.<br />

Anschließend wird es eine Diskussion von Vertretern der B<strong>und</strong>esan -<br />

stalt für Wasser bau, des BÖB, des BUND <strong>und</strong> der Politik geben.<br />

Moderiert wird die Veranstaltung von TV-Moderatorin Claudia<br />

Kleinert.<br />

Veranstaltungsort:<br />

Datum: 27. September 20<strong>07</strong><br />

Zeit: 16:00 Uhr – 18:30 Uhr<br />

Ort: Hotel Intercontinental Frankfurt · Raum Silhouette<br />

Wilhelm-Leuschner-Straße 43 · 60329 Frankfurt / Main<br />

Anfragen/Anmeldungen:<br />

B<strong>und</strong>esverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.<br />

Ernst-Reuter-Haus · Straße des 17. Juni 114 · 10623 Berlin<br />

Tel.: +49 30-39 80 28 70 · Fax: +49 30-3 40 60 85 53<br />

Email: info-boeb@binnenhafen.de<br />

Weitere Informationen:<br />

Auf der Internetseite des BÖB unter www.binnenhafen.de.

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